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Berichtigungshaushaltsplan Nr. 8/2020

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
9. Oktober 2020 (Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2021)
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 9/2020, COM(2020) 961 - 9. Oktober 2020
Standpunkt des Rates: 3. Oktober 2020
Standpunkt des Parlaments: 24. November 2020

Der Berichtigungshaushaltsplan (BH) Nr. 8 für das Jahr 2020 ist dem Vorschlag zur Inanspruchnahme von 823 548 633 EUR aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) beigefügt, um folgende Mitgliedstaaten zu unterstützen:

  • Kroatien im Zusammenhang mit dem Erdbeben, von dem die Stadt Zagreb und die Gespanschaften Zagreb und Krapina-Zagorje im März 2020 heimgesucht wurden (683 740 523 EUR),
  • Polen im Zusammenhang mit den Überschwemmungen in der Woiwodschaft Podkarpackie (Karpatenvorland) im Juni 2020 (7 071 280 EUR) und
  • sieben Mitgliedstaaten (Deutschland, Griechenland, Irland, Kroatien, Portugal, Spanien und Ungarn) in Bezug auf Vorschusszahlungen als Reaktion auf den durch die COVID-19-Pandemie verursachten schweren öffentlichen Gesundheitsnotstand Anfang 2020 (132 736 830 EUR).

Im BH Nr. 8/2020 wird beantragt, nach Abzug der im Zusammenhang mit dem Erdbeben bereits an Kroatien gezahlten Vorschüsse (88 951 877 EUR) 734 596 756 EUR sowohl an Mitteln für Verpflichtungen als auch an Mitteln für Zahlungen in den Gesamthaushaltsplan 2020 einzustellen.

Dateien

27. JANUAR 2021
BH 8/2020, ABl. L 28, 27.1.2021
27. JANUAR 2021
EUSF, ABl. L 27, 27.1.2021