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Europäische Kommission

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3/2021

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
22. Januar 2021 (Letzte Aktualisierung: 16. Dezember 2021)
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 1/2021, COM(2021)  - 22 Januar 2021
Standpunkt des Rates: 19. Juli 2021
Standpunkt des Parlaments: 15. September 2021

Mit der Annahme des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit  (im Folgenden „Reserve“) am 25. Dezember 2020 ist die Einrichtung einer Reserve innerhalb der thematischen besonderen Instrumente außerhalb der EU-Haushaltsobergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens vorgesehen, „um unvorhergesehenen und nachteiligen Auswirkungen in den“ vom Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Union „am schwersten betroffenen Mitgliedstaaten und Sektoren zu begegnen“ und so dessen Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt abzufedern.

Zweck des Berichtigungshaushaltsplans (BH) Nr. 3 für das Haushaltsjahr 2021 ist es, Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen in Höhe von 1 697 933 000 EUR zu jeweiligen Preisen (1 600 000 000 EUR zu Preisen von 2018) in den Jahreshaushaltsplan 2021 der Union einzustellen, um den Vorfinanzierungsbedarf zu decken, der sich aus der Umsetzung der Reserve für die Anpassung an den Brexit im Jahr 2021 ergibt. Die Mittel für die Umsetzung der Reserve belaufen sich auf höchstens 5 000 000 000 EUR zu Preisen von 2018 (5 370 994 000 EUR zu jeweiligen Preisen).

Dateien

  • 26. NOVEMBER 2021
BH 3/2021, ABl. L 425, 26.11.2021
  • 16. DEZEMBER 2021
Berichtigung BH 3/2021, ABl. L 451, 16.12.2021