Makroökonomische Ungleichgewichte in einem EU-Land – beispielsweise ein hohes Leistungsbilanzdefizit oder eine Immobilienblase – können sich negativ auf andere EU-Länder auswirken. Dies hat sich bei der weltweiten Finanzkrise gezeigt. Aus diesem Grund wurde 2011 das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht eingeführt. Es ermöglicht eine verstärkte Überwachung der Länder mit übermäßigen Ungleichgewichten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht.