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Europäische Kommission

Zugriff auf gesperrtes Pressematerial (unter Embargo) für Presseagenturen

Presseagenturen können den Zugriff auf gesperrtes Pressematerial der Kommission beantragen. Dafür müssen sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen ihren Sitz in einem der Mitgliedstaaten haben
  • Sie müssen redaktionell unabhängig und gewerbliche Unternehmen ohne Vertriebsbeschränkungen sein
  • Sie müssen ihre Finanzierung offenlegen
  • Sie müssen die Arbeit der EU-Institutionen abdecken

So stellen Sie einen Antrag

Presseagenturen müssen eine E-Mail an COMM-SPP-EMBARGOatec [dot] europa [dot] eu (COMM-SPP-EMBARGO[at]ec[dot]europa[dot]eu) senden und die folgenden Unterlagen beifügen:

  • Ein aktuelles Schreiben auf Geschäftspapier oder ein gleichwertiges Schriftstück, das vom Chefredakteur oder Leiter der Medieneinrichtung unterzeichnet ist und den Namen der Presseagentur, die Adresse des Geschäftssitzes, die Telefonnummer und die offizielle E-Mail-Adresse der Einrichtung enthält. Über diese E-Mail-Adresse erhalten Sie das gesperrte Pressematerial.
  • Eine Erklärung der Bedingungen des Sprecherdienstes für Sperrfristen, unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter der Presseagentur.
  • 13. JUNI 2025
Erklärung über die Anerkennung der Bedingungen des Sprecherdienstes für Sperrfristen

Kontakt

Medien-Akkreditierungsstelle

Uhrzeit: 9:30 Uhr – 13.00 Uhr

E-Mail: COMM-SPP-EMBARGOatec [dot] europa [dot] eu

Telefon: +32 229-54385