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Die Aufgaben der Europäischen Kommission in den Bereichen Haushalt und Finanzierung

Hauptaufgaben in den Bereichen Haushalt und Finanzierung

Die Europäische Kommission legt den EU-Haushaltsplan vor und setzt ihn um. Sie verwaltet auch die EU-Finanzierungsprogramme.

Vorlage des EU-Haushaltsplans

Die Europäische Kommission ist für die Ausarbeitung und Vorlage eines Haushaltsentwurfs für die gesamte Europäische Union zuständig. Sie stützt sich dabei auf die Haushaltsleitlinien für das darauffolgende Jahr und beachtet die geltende Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen.

Im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) werden die jährlichen Höchstbeträge („Obergrenzen“) festgelegt, die von der EU in den einzelnen Politikfeldern während eines Zeitraums von mindestens 5 Jahren ausgegeben werden dürfen. Der derzeitige MFR gilt für sieben Jahre, nämlich von 2021 bis 2027. 

Die Kommission legt den Entwurf des Haushaltsplans dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament am 1. September zur Genehmigung vor. Gemäß dem jährlichen Haushaltsverfahren muss bis zum 31. Dezember eine Einigung über den Haushalt erzielt werden.

Wie wird der EU-Haushalt beschlossen?

Verwaltung des EU-Haushalts

Die Europäische Kommission ist letztendlich für die Verwaltung des Haushalts der EU zuständig. In der Praxis werden bis zu 80 % der Haushaltsausgaben von den EU-Ländern im Rahmen der sogenannten geteilten Mittelverwaltung verwaltet, und zwar insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft sowie Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den Regionen der EU.

Mit einer Reihe von Kontrollen und Gegenkontrollen wird sichergestellt, dass die Ausgaben im Wege der geteilten Mittelverwaltung ordnungs- und vorschriftsgemäß verwaltet werden.

Der Haushaltsvollzug kann direkt (Kommission, Delegationen der Union, Exekutivagenturen), indirekt (über Drittländer, Gremien und internationale Organisationen) oder im Rahmen der geteilten Verwaltung (EU-Länder) erfolgen.

Arten der EU-Mittelverwaltung

Durchführung der Finanzierungsprogramme

Rund 80 % der EU-Mittel werden im Rahmen von Programmen verwaltet, die von der Europäischen Kommission und den nationalen Behörden der EU-Länder gemeinsam verwaltet werden.

Die Vergabe von Finanzmitteln durch die Europäische Kommission selbst erfolgt dagegen z. B. durch die Gewährung von Finanzhilfen und im Wege von Ausschreibungen. Sie verwaltet den Haushalt der Projekte, die von ihren zentralen Dienststellen, von den EU-Delegationen oder den Exekutivagenturen der EU durchgeführt werden.

Einige Finanzierungsprogramme werden von nationalen Behörden innerhalb oder außerhalb der EU, internationalen Organisationen oder Entwicklungsagenturen der EU-Länder durchgeführt.

Wie auch immer die Mittelverwaltung gestaltet ist: Transparente Verfahren gewährleisten, dass alle gleich behandelt werden und den gleichen Zugang zu Informationen über Finanzierungen durch die EU haben.

Erfahren Sie‚ wie Finanzierungen durch die EU funktionieren, wie man sich dafür bewirbt und welche EU-Finanzierungs- und Förderfähigkeitsregeln zu beachten sind