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Ablauf von Entscheidungsprozessen

Entwurf politischer Strategien und Rechtsvorschriften zum Wohl der Bürger/innen, Unternehmen und sonstigen Interessenträger in der EU. Die EU-Rechtsvorschriften sollen den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und anderen Interessenträgern zum Vorteil gereichen.

Entscheidungsfindung

Die politischen Strategien und Rechtsvorschriften der EU werden sorgfältig konzipiert – zum Wohl der Bürger/innen, Unternehmen und sonstigen Interessenträger in der EU. Eine bessere Rechtsetzung gewährleistet, dass politische Maßnahmen auf Fakten und bewährten Verfahren beruhen. Je nach der politischen Bedeutung einer Initiative entscheidet die Kommission entweder im mündlichen Verfahren bei einer der wöchentlichen Sitzungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder oder im Zuge des schriftlichen Verfahrens darüber. 

Wie plant die Kommission?

Bevor die Kommission eine neue politische Maßnahme oder Rechtsvorschrift vorschlägt,

Die Bürgerinnen und Bürger können mittels der Europäischen Bürgerinitiative neue Maßnahmen oder Rechtsvorschriften der EU vorschlagen.

Prioritätensetzung

Arbeitsprogramm

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Ihre Meinung zählt – nehmen Sie an einer öffentlichen Konsultation teil!

Wie beschließt die Kommission?

Unter Berücksichtigung aller eingegangenen Beiträge zu der Initiative wird ein Entwurf erstellt, der anschließend eine dienststellenübergreifende Konsultation durchläuft. Dabei können alle thematisch betroffenen Dienststellen Stellung nehmen. 

Je nach der politischen Bedeutung einer Initiative für eine neue politische Maßnahme oder Rechtsvorschrift verabschiedet die Kommission ihren Vorschlag entweder im mündlichen Verfahren bei einer der wöchentlichen Sitzungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder oder im Zuge des schriftlichen Verfahrens.

Das mündliche Verfahren umfasst eine Aussprache mit anschließender Einigung der Kommissionsmitglieder über die Initiative. 

Alternativ dazu können die Kommissionsmitglieder ihre Zustimmung zu einer neuen Initiative auch schriftlich im sogenannten schriftlichen Verfahren geben. Dies ist nur nach Zustimmung des Juristischen Dienstes und aller im Zuge der Planungs- und Vorschlagsphase konsultierten Dienststellen möglich.

Endgültiger Vorschlag

Je nachdem, welche Initiative die Kommission ergriffen hat, übermittelt sie den Wortlaut ihres Vorschlags an das Europäische Parlament und den Rat sowie ggf. an die Betroffenen, z. B. die EU-Mitgliedstaaten. Der Vorschlag kann auch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Mehr zur Geschäftsordnung der Kommission

Bei gesetzgeberischem Handlungsbedarf

Sind nach Ansicht der Kommission Rechtssetzungsmaßnahmen notwendig, so durchläuft die Initiative mehrere Phasen, bevor sie offiziell als EU-Rechtsakt verabschiedet wird. Die meisten EU-Rechtsvorschriften werden im sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen, bei dem das Europäische Parlament und der Rat als gesetzgebende Organe wirken.

Erfahren Sie mehr über die einzelnen Schritte, die eine Initiative im EU-Gesetzgebungsverfahren durchläuft oder nehmen Sie Stellung zu neuen Initiativen der Kommission.

Überwachung und Durchsetzung durch die Kommission

Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts (einschließlich der Umsetzung in nationales Recht) durch die Mitgliedstaaten und leitet bei Verstößen ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Unternehmen müssen das Wettbewerbsrecht der EU einhalten, und wenn sie – beispielsweise durch die Bildung von Kartellen – dagegen verstoßen, kann die Kommission Ermittlungen einleiten und Geldbußen verhängen.

Beschwerde einreichen

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein EU-Land oder ein Unternehmen das EU-Recht nicht ordnungsgemäß anwendet, können Sie eine Beschwerde einreichen.

Evaluierung und Verbesserung durch die Kommission

Die Kommission führt laufend Evaluierungen durch, um Strategien und Rechtsvorschriften zu verbessern und deren Ziele so wirkungsvoll und effizient wie möglich zu erreichen.

REFIT – einfacheres EU-Recht mit geringeren Kosten

Planung von Evaluierungen

Geplante Evaluierungen werden der Öffentlichkeit über Evaluierungsfahrpläne mitgeteilt.

Geplante Evaluierungen ab 2017