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Prioritätensetzung

In einem jährlichen „Strategie- und Programmplanungszyklus“ plant die Europäische Kommission ihre Arbeit und berichtet darüber. Die Prioritäten der Kommission werden alle 5 Jahre von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Kommission festgelegt.

Politische Gesamtstrategie

Die politische Gesamtstrategie der EU wird gemeinsam von ihren Organen entwickelt – dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Rat, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.

Insbesondere der Europäische Rat (Staats- und Regierungschefs aller EU-Länder) gibt Leitlinien und allgemeine politische Prioritäten vor.

Die Präsidentin bzw. der Präsident der Kommission legt die politischen Prioritäten für ihre/seine Amtszeit fest. Alle fünf Jahre stellt die Präsidentin/der Präsident der Kommission zu Beginn eines neuen Mandats die Schwerpunktbereiche vor, auf die sich die Kommission während ihrer/seiner Amtszeit konzentrieren wird. Diese Bereiche leiten sich aus der strategischen Agenda des Rates und Diskussionen mit den Fraktionen des Europäischen Parlaments ab.

Prioritäten für 2019–2024

Die Prioritäten der Kommission für den Zeitraum 2019–2024 sind in den politischen Leitlinien der Präsidentin niedergelegt. 

Sechs Kommissionsprioritäten für 2019-2024

Rede zur Lage der Union

Jedes Jahr stellt die Präsidentin/der Präsident der Kommission in ihrer/seiner Rede zur Lage der Union vor dem Europäischen Parlament die von der Kommission im Vorjahr erreichten Ergebnisse und die anstehenden Prioritäten oder Initiativen für das kommende Jahr vor.

Reden zur Lage der Union

Durchführung der Strategie

Jahresaktionsplan der Kommission

Auf der Grundlage der Erklärung der Präsidentin/des Präsidenten der Kommission vor dem Europäischen Parlament wird im Arbeitsprogramm der Kommission ein Aktionsplan für die nächsten 12 Monate erstellt. Dieser verdeutlicht, wie die politischen Prioritäten konkret umgesetzt werden sollen.

Auch andere EU-Institutionen und nationale Parlamente nehmen zum Arbeitsprogramm Stellung.

Arbeitsprogamm der Kommission

Planung und Berichterstattung durch die Dienststellen

Die einzelnen Generaldirektionen der Kommission erstellen Strategie- und Managementpläne, in denen sie darstellen, wie sie zu den Prioritäten der Kommission beitragen wollen. Dazu legen sie klare Ziele und Indikatoren für Monitoring und Berichterstattung fest.

Für alle wichtigen Rechtsetzungsvorschläge und Grundsatzinitiativen führen die Kommissionsdienststellen eine Folgenabschätzung durch, um die möglichen Auswirkungen einer neuen Initiative auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt zu analysieren.

Die Kommission aktualisiert regelmäßig eine Liste ihrer geplanten und eine Liste der von ihr angenommenen Initiativen und übermittelt diese den anderen EU-Institutionen, um ihnen die Organisation ihrer eigenen Tätigkeiten zu erleichtern.

Am Ende des Haushaltsjahres erstellen alle Dienststellen einen jährlichen Tätigkeitsbericht über ihre Fortschritte beim Erreichen ihrer Ziele.

Diese Berichte werden in einem Synthesebericht an das Europäische Parlament und den Rat zusammengefasst. Seit 2016 ist der Synthesebericht Teil der jährlichen Management- und Leistungsbilanz des EU-Haushalts.