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Antwort

Eine Aufgabe der Datenschutzbehörde ist, kompetente Beratung zu Datenschutzthemen zu veröffentlichen. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Rechte und Pflichten im Bereich des Datenschutzes und insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Ein wesentliches Beispiel ist die den Datenschutzbehörden auferlegte Pflicht, eine Liste der Verarbeitungsvorgänge zu erstellen und zu veröffentlichen, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Einige Datenschutzbehörden haben bereits Handbücher und andere Hilfsmittel erstellt, die Unternehmen dabei unterstützen, ihrer Pflichten im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung bewusst zu werden, bzw. Personen dabei helfen, ihre Rechte zu verstehen. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, die Gruppe der nationalen europäischen Datenschutzbehörden (die durch den Europäischen Datenschutzausschuss ersetzt wird), hat zudem eine Reihe von Dokumenten erstellt, in denen die Bestimmungen der Datenschutzvorschriften erklärt werden. Die Datenschutzbehörde kann jedoch keine Beratung im Einzelfall geben oder einen kompetenten Anwalt ersetzen.

Ihr Unternehmen/Ihre Organisation muss die Datenschutzbehörde nicht über seine/ihre Datenverarbeitung unterrichten. Eine Konsultation der Datenschutzbehörde vor der Verarbeitung ist jedoch erforderlich, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung der Daten ein hohes Risiko zur Folge hätte und trotz der Durchführung mehrerer Maßnahmen ein Restrisiko bestünde. Außerdem muss Ihr Unternehmen/Ihre Organisation die Datenschutzbehörde im Fall der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kontaktieren. Für die Verarbeitung bestimmter Arten von Daten ist Ihr Unternehmen/Ihre Organisation gemäß nationalen Rechtsvorschriften möglicherweise verpflichtet, die Genehmigung Ihrer Datenschutzbehörde einzuholen.

Beispiel

Sie sind Eigentümer eines Haushaltswarenladens. Sie verarbeiten Kundendaten wie Lieferadressen und Rechnungsdaten, die für Ihre Geschäftstätigkeit erforderlich sind. In diesem Fall müssen Sie die Datenschutzbehörde nicht unterrichten.

Referenzen

Example

You own a shop selling household goods. You process client data such as delivery addresses and billing details required in the nature of your business. In this case you don’t need to notify the DPA.