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Was tut die EU für die Gleichstellung von LGBTIQ?

Schutz und Sicherheit für LGBTIQ-Personen

Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LGBTIQ) sind in ihrem Alltag häufig Diskriminierung, Hass und Belästigung ausgesetzt. Das kann ihrem körperlichen, geistigen und emotionalen Wohlbefinden erheblich schaden. Wir müssen uns um den Schutz der Rechte und der Sicherheit von LGBTIQ-Personen bemühen.

Für einige Menschen ist es in der EU nach wie vor gefährlich, offen in Bezug auf ihre sexuelle Orientierung, ihre Geschlechtsidentität, ihren geschlechtlichen Ausdruck oder ihre Geschlechtsmerkmale zu sein oder einfach nur sie selbst zu sein, ohne sich bedroht zu fühlen. Viele LGBTIQ sind außerdem von Armut und sozialer Ausgrenzung gefährdet. Nicht alle fühlen sich sicher genug, verbale Übergriffe und körperliche Gewalt bei der Polizei zu melden.

Die EU muss bei den Bemühungen um einen besseren Schutz der Rechte von LGBTIQ mit gutem Beispiel vorangehen und Gleichstellung sowie Nichtdiskriminierung in allen Mitgliedstaaten aktiv fördern.

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64 % der LGBTIQ-Befragten

gaben an, aufgrund ihrer LGBTIQ-Identität Diskriminierung zu erfahren

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72 % der Europäer/innen

finden, dass die gleichgeschlechtliche Ehe überall in der EU erlaubt sein sollte

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43 % der LGBTIQ-Personen

wurden aufgrund ihrer LGBTIQ-Identität Opfer von Belästigung

LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020–2025

2020 verabschiedete die Kommission die erste EU-Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ überhaupt.

Die Strategie enthält gezielte Maßnahmen, um Ungerechtigkeiten zu beseitigen, die Gleichstellung von LGBTIQ in alle Politikbereiche zu tragen und die Stimme dieser Menschen zu stärken. Durch gemeinsame Anstrengungen von Mitgliedstaaten und Akteuren auf allen Ebenen soll bis 2025 ein noch wirksamerer Schutz vor Diskriminierung erzielt werden.

Die Strategie beruht auf vier Hauptpfeilern:

A person holding a poster with a rainbow and the words "Love is Love"
Bekämpfung von Diskriminierung
A person holding a rainbow flag
Gewährleistung von Sicherheit
A woman in a wheelchair, with a rainbow flag flowing behind
Aufbau inklusiver Gesellschaften
A transgender woman
Führungsrolle der EU bei der Forderung nach einer weltweiten Gleichstellung von LGBTIQ

Verfolgung der Fortschritte

Aus dem 2023 veröffentlichten Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Strategie geht hervor, dass sich Hass und LGBTIQ-feindliche Narrative in den letzten Jahren verbreitet haben. Die Kommission hat Abhilfemaßnahmen ergriffen und ohne Zögern Vertragsverletzungsverfahren in Fällen eingeleitet, in denen die Grundrechte von LGBTIQ-Personen verletzt wurden.

Andererseits heißt es im Bericht aber auch, dass immer mehr EU-Länder nationale Aktionspläne oder Strategien gegen die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen einführen. Viele Länder haben sogar Gesetze verabschiedet oder geändert, um den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung auszuweiten.

Fortschritte zeigen sich erst mit der Zeit. Es lässt sich jedoch bereits sagen, dass viele der in der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie 2020–2025 enthaltenen Maßnahmen, um die Gleichstellung in alle Politikbereiche, Rechtsvorschriften und Finanzierungsprogramme der EU zu integrieren und einen intersektionalen Ansatz sowie die Aufmerksamkeit für das Thema zu fördern, schon umgesetzt wurden bzw. werden.

Unterstützung für LGBTIQ

LGBTIQ-Gleichstellungsprojekte werden von der EU-Kommission finanziell gefördert – etwa im Rahmen des Programms „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV). 

Zudem erhalten fünf europäische LGBTIQ-Dachorganisationen direkte finanzielle Unterstützung über das CERV-Programm:

Mehr zu Fördermöglichkeiten und neuen Ausschreibungsrunden

Erfahrungsberichte

Auf den Internetseiten der EU-Kommission teilen LGBTIQ-Personen aus ganz Europa in Videobotschaften ihre ganz persönlichen Geschichten.

Rechtsschutz für LGBTIQ-Personen

Die EU will unter anderem in folgenden wichtigen Bereichen für einen noch wirksameren und besseren Rechtsschutz sorgen: 

  • Schutz von LGBTIQ-Personen vor Hassdelikten, Hetze und Gewalt 
  • Rechte und Schutz von LGBTIQ-Personen und -Familien in grenzübergreifenden Fällen 
  • Rechte von LGBTIQ-Migrant(inn)en und LGBTIQ-Personen, die internationalen Schutz beantragen

Die Mitgliedstaaten müssen sich bei der Umsetzung von EU-Recht an die EU-Grundrechtecharta halten. Der Schutz der Grundrechte ist außerdem in der Verfassung eines jeden EU-Landes festgeschrieben. Sollte Ihr Recht auf Gleichheit verletzt werden, finden Sie hier Ratschläge, wie Sie auf nationaler Ebene Beschwerde einlegen können