SeiteninhalteSeiteninhalte Antwort Ihr Unternehmen/Ihre Organisation darf die personenbezogenen Daten eines Kindes bis zu einem gewissen Alter nur auf der Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten verarbeiten. Die Altersgrenze für die Einwilligung der Eltern variiert zwischen 13 und 16 Jahren, je nach Festlegung in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Fragen Sie bei Ihrer nationalen Datenschutzbehörde nach. Sie müssen unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene Anstrengungen unternehmen, um sich zu vergewissern, dass die Einwilligung wirklich im Einklang mit der Verordnung steht. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen/Ihre Organisation Maßnahmen zur Altersüberprüfung durchführen muss (zum Beispiel Kontrollfragen, Maßnahmen auf der Website). Die Einwilligung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten muss eingeholt werden, wenn Ihre Organisation an Websites von sozialen Netzwerken arbeitet, die zum Beispiel kostenlose Spiele für Kinder oder Familienversicherungen anbieten. Wenn Ihre Organisation sich auf Kinder fokussiert, müssen Sie sicherstellen, dass jegliche an das Kind gerichtete Informationen und Kommunikation in leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache verfasst ist, die das Kind leicht verstehen kann. Präventions- oder Beratungsdienste, die Kindern direkt angeboten werden, sind von der elterlichen Einwilligung ausgenommen, da diese dem Schutz des Kindeswohls dienen. Referenzen Artikel 8, Artikel 12; Erwägungsgründe 38, 58 References Articles 8 and 12 and Recitals (38) and (58) of the GDPR