Hauptaufgaben im Bereich Rechtsetzung
Die Kommission schlägt Rechtsvorschriften vor, die den Zielen der EU-Verträge entsprechen, und setzt sie um. Sie ermutigt Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, sich am Rechtsetzungsprozess zu beteiligen, und gewährleistet, dass die Rechtsvorschriften korrekt umgesetzt, bewertet und bei Bedarf aktualisiert werden.
Bereiche, in denen die EU Rechtsvorschriften verabschieden kann
Jede Maßnahme der EU beruht auf den Verträgen, die von ihren Mitgliedern demokratisch legitimiert wurden. Als verbindliche Übereinkünfte zwischen den EU-Ländern legen die Verträge die Ziele der EU und ein Regelwerk für die EU-Institutionen sowie die Entscheidungsprozesse fest und regeln die Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedsländern. Die Verträge bilden den Ausgangspunkt für das EU-Recht.
Die EU kann nur in den Bereichen tätig werden, in denen ihre Mitgliedsländer sie Kraft der EU-Verträge dazu ermächtigt haben. In den Verträgen ist festgelegt, wer in welchen Bereichen Rechtsvorschriften erlassen kann: die EU, nationale Regierungen oder beide.
Arten von EU-Rechtsvorschriften
Vorlage von Rechtsvorschriften
Die Europäische Kommission ist für die Planung, Vorbereitung und Vorlage neuer EU-Rechtsvorschriften zuständig. Sie hat das Recht, dies aus eigener Initiative zu tun. Ziel der von ihr vorgeschlagenen Rechtsvorschriften ist die Wahrung der Interessen der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen Legislativvorschlag vor, die sich auf den Wortlaut einigen müssen, damit er als Rechtsvorschrift der EU verabschiedet werden kann.
Planung und Vorlage von Rechtsvorschriften
Bessere Rechtsetzung
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, die Zivilgesellschaft, Behörden und sonstige Interessenträger können sich während des EU-Rechtsetzungsprozesses äußern. Dies wird als bessere Rechtsetzung bezeichnet.
Auf der Grundlage von Fakten und der Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenträgern schlägt die Kommission neue Gesetze vor.
Bessere Rechtsetzung: Warum und wie?
Ausarbeitung von Durchführungsvorschriften
Sobald ein EU-Rechtsakt verabschiedet ist, kann der Rat der Europäischen Union oder das Europäische Parlament die Kommission ermächtigen, zwei Arten von Rechtsakten ohne Gesetzescharakter zu erlassen. Damit ist sichergestellt, dass die Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden (Durchführungsrechtsakte) oder dass sie erforderlichenfalls aktualisiert werden, um Entwicklungen in einem bestimmten Sektor Rechnung zu tragen (delegierte Rechtsakte).
Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte
Gewährleistung der korrekten Umsetzung
Die Kommission überwacht die ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften. In dieser Funktion wird sie auch als „Hüterin der Verträge“ bezeichnet.
Die Kommission greift ein, wenn ein EU-Land eine Richtlinie bis zum festgesetzten Termin nicht in vollem Umfang in nationales Recht umgesetzt oder das EU-Recht nicht ordnungsgemäß angewandt hat.
Werden EU-Rechtsvorschriften auf nationaler Ebene nicht umgesetzt, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das betreffende Land einleiten.
Kontrolle der Umsetzung von EU-Richtlinien
Bewertung und Aktualisierung von Rechtsvorschriften
Die Kommission bewertet regelmäßig, ob die EU-Rechtsvorschriften für die europäischen Unternehmen sowie die Bürgerinnen und Bürgern die gewünschten Änderungen herbeigeführt haben.
Anhand der Ergebnisse der Bewertung kann die Kommission entscheiden, ob EU-Maßnahmen aufrechterhalten oder geändert werden sollen.
Zusammen mit Bewertungen und sogenannten Eignungsprüfungen (zur Bewertung mehrerer zusammenhängender Maßnahmen) trägt das REFIT-Programm der Kommission dazu bei, die geltenden EU-Rechtsvorschriften einfacher und kostengünstiger anzuwenden.
Im Rahmen der Agenda für bessere Rechtsetzung kann jedermann Rückmeldung zu geplanten Bewertungen und Eignungsprüfungen geben und an öffentlichen Konsultationen zu laufenden Bewertungen teilnehmen.