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Dürfen Personen beantragen, dass ihre Daten einer anderen Organisation übermittelt werden?

Antwort

Ja, betroffene Personen haben das Recht auf Datenübertragbarkeit, das heißt das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie Ihnen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format von Ihrem Unternehmen/Ihrer Organisation zu erhalten und an ein anderes Unternehmen bzw. eine andere Organisation übermitteln zu lassen. Dieses Recht kann nur ausgeübt werden, wenn personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einem Vertrag oder auf der Grundlage einer Einwilligung erhoben wurden und ihre Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Beispiel

Ein Patient einer Privatklinik in Belgien wechselt in eine andere Klinik in Deutschland. Die betroffene Person fordert die belgische Klinik, die elektronische Akten über sie aufbewahrt, dazu auf, ihr ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format zur Verfügung zu stellen, damit sie die Daten den zuständigen medizinischen Fachkräften in Deutschland übermitteln kann. Die belgische Klinik sollte diese personenbezogenen Daten in einem gängigen offenen Format (zum Beispiel XML, JSON, CSV usw.) bereitstellen. Bei der Auswahl des Datenformats sollte die Organisation berücksichtigen, wie dieses Format das Recht der betroffenen Person auf Weiterverwendung ihrer Daten beeinträchtigen oder behindern könnte. Die Bereitstellung der Aufzeichnungen im PDF-Format könnte zum Beispiel nicht ausreichen, um sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten leicht weiterzuverwenden sind.

Referenzen

Example

A patient of a private clinic in Belgium is moving to another clinic in Germany. The individual asks the Belgian clinic, which has electronic files on them, to provide them with their personal data in a structured machine-readable format, to be able to transmit the data to the relevant health professionals in Germany. The Belgian clinic should provide them with the personal data in a commonly used open format (e.g. XML, JSON, CSV, etc.). When selecting a data format, the organisation should consider how this format would impact or hinder the individual’s right to re-use the data. For instance, providing an individual with PDF versions of their records may not be sufficient to ensure that personal data is easily re-used.