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Profil für Übersetzer/-innen

Profil für Übersetzer/-innen

Dies ist ein allgemeines Profil für Übersetzerinnen und Übersetzer der Kommission. Eine offizielle Auflistung von Anforderungen für eine konkrete Stelle finden Sie in der entsprechenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, der Aufforderung zur Interessenbekundung bzw. der Ausschreibung. Sämtliche Auswahlverfahren werden vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) organisiert und bekannt gegeben.

Ihr Profil

Bei der Kommission werden Strategiepapiere, Rechtstexte, Verwaltungsschreiben und Internetseiten übersetzt – üblicherweise in die Mutter- bzw. Hauptsprache. Die Texte sind häufig komplex und betreffen alle Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union (Wirtschaft, Finanzen, Wissenschaft, Technik usw.).

Wir suchen herausragende Hochschulabsolventinnen und -absolventen – darunter auch Akademiker/-innen mit Abschlüssen in naturwissenschaftlichen und nichtsprachlichen geisteswissenschaftlichen Gebieten, die einen Bezug zur EU-Politik aufweisen.

Grundvoraussetzungen

  • Fähigkeit, unterschiedliche und komplexe Sachverhalte zu erfassen, auf neue Situationen rasch zu reagieren, Informationen adäquat zu handhaben und Kommunikationsmittel optimal zu nutzen
  • Eigeninitiative, Vorstellungskraft sowie intellektuelle Neugier und Motiviertheit
  • Fähigkeit, sowohl selbständig als auch im Team beständig und unter Druck zu arbeiten und sich in eine multikulturelle Arbeitsumgebung einzufügen
  • zur Arbeit in einer großen Einrichtung des öffentlichen Dienstes notwendige Selbstdisziplin

Spezialkenntnisse

Neben den genannten Grundvoraussetzungen, die alle Bediensteten der Kommission unabhängig von ihrer Tätigkeit erfüllen müssen, achten wir bei Einstellungen darauf, dass Hochschulabsolventinnen/-absolventen die nachstehenden Spezialkenntnisse haben bzw. bereit sind, diese und andere Kenntnisse im Laufe ihrer Tätigkeit bei uns zu vertiefen oder zu erwerben.

Sprachkompetenz

  • perfekte Beherrschung aller Aspekte und Stilebenen Ihrer Mutter- bzw. Hauptsprache
  • gründliche Kenntnisse in mindestens zwei EU-Amtssprachen, darunter Deutsch, Englisch oder Französisch

Fachspezifische Kenntnisse

  • Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Recht, Technik oder Naturwissenschaften

Übersetzungskompetenz

  • Texte in der Originalsprache verstehen und adäquat in der Zielsprache wiedergeben, wobei Textsorte und Bestimmungszweck des Textes zu beachten sind
  • schnell und effizient Themen und Terminologie recherchieren (in Ausgangs- und Zielsprache)
  • Beherrschung computergestützter Übersetzungshilfen und Terminologiedatenbanken sowie der üblichen Bürosoftware