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Dachverordnung (Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen)

Einheitliches Regelwerk für EU-Finanzmittel, die gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Regionen vergeben werden

Zur Verwaltung von acht Fonds, deren Mittel gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Regionen vergeben werden, wird eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen festgelegt. Diese Fonds machen ein Drittel des EU-Haushalts aus.

Der größte Teil dieser Mittel entfällt auf fünf gemeinsame strategische Ziele:

  1. ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels und der regionalen IKT-Konnektivität,
  2. ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa durch die Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements sowie der nachhaltigen städtischen Mobilität,
  3. ein stärker vernetztes Europa durch die Steigerung der Mobilität,
  4. ein sozialeres und inklusiveres Europa durch die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte,
  5. ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung aller Arten von Gebieten und lokalen Initiativen.

Jeder Fonds hat spezifische Ziele, die in den jeweiligen fondsspezifischen Verordnungen festgelegt sind.

Die acht von dieser Verordnung abgedeckten Fonds sind: