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Bürgerrechte

Titel V der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen, gute Verwaltung, Zugang zu Dokumenten, Europäische/r Bürgerbeauftragte/r, Petitionsrecht, Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht, diplomatischer und konsularischer Schutz.

Allgemeine Grundrechte

Titel V der Charta der Grundrechte der Europäischen Union betrifft Bürgerrechte. Die Artikel 39 bis 46 dieses Titels enthalten Garantien in Bezug auf:

Schutz Ihrer Grundrechte

Die Behörden der EU-Länder müssen die Charta der Grundrechte nur bei Umsetzung von EU-Recht einhalten. Grundrechte werden durch die Verfassung Ihres Landes geschützt.