![Two paddle boarders are visible on a lake behind some trees](/sites/default/files/styles/oe_theme_medium_no_crop/public/2024-05/Lake-CR.jpg?itok=3sZoUo4H)
Während Sie sich auf die warmen Sommertage vorbereiten, dürfte Sie die Nachricht freuen, dass die überwiegende Mehrzahl – 85,4 % – der europäischen Badegewässer den strengsten EU-Anforderungen genügt und 2023 die Bestnote „ausgezeichnet“ erhielt. Das geht aus dem Jahresbericht über die Badegewässer hervor, den die Europäische Umweltagentur heute gemeinsam mit der EU-Kommission veröffentlich hat.
Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Badesicherheit durch die Überwachung von Bakterien, die bei Menschen schwere Krankheiten auslösen können, und nicht so sehr auf der allgemeinen Wasserqualität. Während die große Mehrzahl den höchsten Qualitätsstandards genügt, erfüllen beinahe alle – 96 % – offiziell ausgewiesenen Badegewässer in der EU die Mindestanforderungen. Lediglich 1,5 % – 321 von 22 081 Badegewässern – erhielten die Note „mangelhaft“, das heißt, dass das Schwimmen dort gesundheitsgefährdend ist.
Obwohl die meisten europäischen Badegewässer aus bakteriologischer Sicht in einem ausgezeichneten Zustand sind, sind Oberflächen- und Grundwasser nach wie vor erheblich belastet, was sich durch den Klimawandel verschärfen kann. Die Verbesserung der Wasserresilienz zugunsten von Mensch und Umwelt wird in den kommenden Jahren entscheidend sein.
Die Badegewässerrichtlinie, die seit ihrer Einführung 2006 zur Verbesserung der Wasserqualität beigetragen hat, ist nur eine von vielen EU-Rechtsvorschriften zum Wasserschutz. Das EU-Wasserrecht soll sicherstellen, dass alle Menschen in Europa Zugang zu gutem und ausreichendem Wasser haben, und den guten Zustand aller europäischen Gewässer garantieren. Sein Herzstück ist die Wasserrahmenrichtlinie, seit 2000 der wichtigste EU-Rechtsakt zum Wasserschutz.
Mehr dazu
EU-Vorschriften zur Badegewässerqualität
EU-Vorschriften zum Wasserschutz
Pressemitteilung: Europas Badegewässer sind nach wie vor sicher
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. Mai 2024
- Autor
- Generaldirektion Kommunikation