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Abkommen EU-VK über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie

Das Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der sicheren und friedlichen Nutzung der Kernenergie ist neben dem Handels- und Kooperationsabkommen und dem Abkommen über Sicherheitsverfahren für Verschlusssachen das dritte während des Übergangszeitraums ausgehandelte Abkommen. Es gilt vorläufig seit dem 1. Januar 2021.

Es sieht eine weitreichende Zusammenarbeit auf diesem Gebiet vor und wird durch die Zusicherung beider Seiten untermauert, dass sie die internationalen Nichtverbreitungsverpflichtungen einhalten und ihr derzeitiges Niveau an nuklearen Sicherheitsstandards nicht senken werden.

Das Abkommen ermöglicht:

  • Lieferung und Transfer von Kernmaterial, nicht nuklearem Material, von Technologie und Ausrüstung
  • Handel und handelspolitische Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf
  • Zusammenarbeit bei der sicheren Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle
  • nukleare Sicherheit und Strahlenschutz
  • Einsatz von Radioisotopen und Strahlung in Landwirtschaft, Industrie und Medizin
  • geologische und geophysikalische Exploration
  • Erschließung, Förderung, Weiterverarbeitung und Nutzung von Uranvorkommen

Darüber hinaus wird mit dem Abkommen eine Fortsetzung der Zusammenarbeit beider Seiten über das System der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen (ECURIE) und die Europäische Plattform zum Austausch radiologischer Daten (EURDEP) sichergestellt. Bei nuklearen Unfällen können sich die EU-Länder und das Vereinigte Königreich also frühzeitig gegenseitig benachrichtigen und auf zuverlässige radiologische Informationen stützen. Durch den Austausch von Echtzeitdaten ist auch eine rasche und koordinierte Reaktion auf radiologische Notstandssituationen möglich.

Beide Parteien verpflichten sich außerdem ausdrücklich dazu, ihre derzeitigen Standards für die nukleare Sicherheit nicht zu senken und auf internationaler Ebene zusammenzuarbeiten, um die Umsetzung und Verbesserung internationaler Standards für nukleare Sicherheit zu fördern.

30. APRIL 2021
Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die zivile Nutzung der Kernenergie (alle Sprachen)