Grundgedanke des EU-Haushalts ist nicht – und war nie – bloßes Geben und Nehmen. Alle Mitgliedstaaten profitieren davon, Teil des Binnenmarkts zu sein und Herausforderungen wie Migration und Bekämpfung von Terrorismus und Klimawandel gemeinsam anzugehen. Es ist wichtig, den Mehrwert der EU als Ganzes im Blick zu behalten und zu bedenken, dass der EU-Haushalt allen zugutekommt.
In manchen Politikbereichen erhalten die Mitgliedstaaten jedoch vorläufige Mittelzuweisungen. Diese können folgende Formen annehmen:
- Finanzausstattung (Kohäsionsfonds für europäische Regionen, Aufbau- und Resilienzfazilität, Zuweisungen für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und das Hilfsprogramm für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen) oder
- nationale Obergrenzen (Direktzahlungen an Landwirte und Landwirtinnen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik)
Darüber hinaus haben EU-Länder und andere Begünstigte Zugang zu Programmen, für die keine vorläufig zugewiesene Finanzausstattung existiert.
Zuweisungen und Zahlungen
Ausführliche Broschüre zum MFR 2021-2027 und zu NextGenerationEU
NextGenerationEU
MFR 2021–2027