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Presseartikel16. Februar 2024Generaldirektion KommunikationLesedauer: 1 Min

Neue EU-Vorschriften für besseren Schutz im Netz

A child with a smartphone and earphones in the woods

 

Am 17. Februar trat das wegweisende Gesetz über digitale Dienste in Kraft trat, das die Online-Umgebung in der EU sicherer, fairer und transparenter machen soll. Zum besseren Schutz der Nutzer/innen in der EU und ihrer Rechte wurden neue Pflichten für Online-Plattformen eingeführt.

Die Vorschriften, die seit 2023 bereits für sehr große Plattformen und Suchmaschinen gelten, wurden nun auf alle Plattformen und Hostingdienste ausgeweitet. Sie alle müssen demnächst also verschiedene Nutzerschutzmaßnahmen ergreifen, darunter Folgende:

  • Bekämpfung illegaler Inhalte, einschließlich Waren und Dienstleistungen, indem den Nutzer(inne)n Mittel an die Hand gegeben werden, um solche illegalen Aktivitäten zu melden
  • Schutz von Minderjährigen, z. B. durch ein vollständiges Verbot, Minderjährige gezielt mit einer auf ihren Nutzerprofilen oder ihren personenbezogenen Daten beruhenden Werbung anzusprechen
  • Aufklärung der Nutzer/innen über die ihnen angezeigte Werbung, z. B. warum ihnen die Werbung angezeigt wird und wer dafür bezahlt hat
  • Unterbindung von Werbung, deren Ausrichtung auf sensiblen Daten der Nutzer/innen beruht, z. B. auf politischen oder religiösen Überzeugungen, sexuellen Vorlieben usw.
  • Ermöglichung einer leichteren Einreichung von Beschwerden und leichteren Kontaktaufnahme

Bei der Überwachung der Umsetzung des neuen Gesetzes wird die Kommission von den zuständigen Behörden unterstützt. Sie sollen sicherstellen, dass die Plattformen sich in allen EU-Ländern an die Vorschriften halten. Gemeinsam mit der Kommission werden sie ein beratendes Gremium bilden, damit das Gesetz einheitlich angewandt wird und die Nutzer/innen EU-weit dieselben Rechte genießen.

Weitere Informationen

Gesetz über digitale Dienste

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Pressemitteilung: Beginn der Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste auf alle Online-Plattformen

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Februar 2024
Autor
Generaldirektion Kommunikation