Allein 2022 waren 1,5 Millionen Kinder in der EU der jährlich wachsenden Bedrohung durch – sowohl offline als auch im Netz verübten – sexuellen Missbrauch ausgesetzt. Trotz des verbesserten Schutzes von Kindern im Internet sind die bestehenden strafrechtlichen Vorschriften über den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern nicht mehr zweckmäßig. Daher hat die Kommission vorgeschlagen, diese Vorschriften zu aktualisieren, um der traurigen Realität, in der jedes fünfte Kind Opfer von sexualisierter Gewalt wird, etwas entgegenzusetzen.
Zunächst wird die EU die Definition des Tatbestands des sexuellen Kindesmissbrauchs in allen Mitgliedstaaten um weitere Delikte (z. B. Live-Streaming von sexuellem Kindesmissbrauch) erweitern. Was den Umgang mit Straftaten betrifft, so wird die Strafverfolgung verschärft und die Unterstützung der Opfer verstärkt. Künftig werden die Opfer länger Zeit haben, sexuellen Missbrauch zur Anzeige zu bringen, und sie werden einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung erhalten. Zudem wird Opfern sowohl im Kindes- als auch im Erwachsenenalter mehr Unterstützung angeboten werden.
Auch im Bereich der Prävention soll mehr getan werden. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, bestehende Präventionsprogramme besser zu nutzen und – insbesondere in Bezug auf Online-Risiken – stärker in die Aufklärungsarbeit zu investieren. Darüber hinaus muss bei Einstellungsverfahren für Tätigkeiten, bei denen es zu engem Kontakt mit Kindern kommen kann, oder für Organisationen, die gegen sexuellen Kindesmissbrauch vorgehen, von den Bewerbern ein Führungszeugnis verlangt werden.
Weitere Informationen:
Der Kampf der EU gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern
Die EU-Kinderrechtsstrategie und die Europäische Kindergarantie
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Februar 2024
- Autor
- Generaldirektion Kommunikation