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Was geschieht, wenn eine Behörde die Datenschutzvorschriften nicht erfüllt?

Antwort

Den Datenschutzbehörden stehen im Fall der Nichtbefolgung der Datenschutzvorschriften verschiedene Instrumente zur Verfügung. Bei einem möglichen Verstoß kann eine Warnung ausgesprochen werden. Bei einem Verstoß umfassen die Möglichkeiten eine Verwarnung oder ein vorübergehendes oder endgültiges Verbot der Verarbeitung. In einigen Ländern können öffentlichen Stellen auch Geldbußen auferlegt werden. Eine Behörde sollte die nationalen Datenschutzvorschriften in ihrem Land prüfen.

Betroffene Personen können Schadensersatz verlangen, wenn eine öffentliche Stelle die Datenschutz-Grundverordnung verletzt hat und ihnen materieller Schaden (zum Beispiel finanzielle Verluste) oder immaterieller Schaden (zum Beispiel Rufschädigung oder psychische Belastung) entstanden ist. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährleistet, dass sie unabhängig von der Anzahl der an der Verarbeitung ihrer Daten beteiligten Organisationen Schadensersatz erhalten. Der Schadensersatzanspruch kann direkt gegenüber der öffentlichen Stelle oder vor den zuständigen nationalen Gerichten des betreffenden EU-Mitgliedstaats geltend gemacht werden.

Referenzen