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Das Recht auf Freizügigkeit ist ein Grundpfeiler der Europäischen Union, von dem viele Menschen im Vereinigten Königreich und aus der EU Gebrauch gemacht haben, als das Land noch der EU angehörte. 

Diese Menschen zu schützen, die zum Leben, Studieren oder Arbeiten ins Ausland gezogen sind, war seit Beginn der Verhandlungen oberste Priorität.

  • Mehr als 5 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürgern (größtenteils aus Polen, Rumänien, Italien, Portugal, Spanien und Bulgarien) wurde im Vereinigten Königreich ein neuer Aufenthaltsstatus gewährt.
  • Nach Schätzungen der EU-Länder leben derzeit mehr als 1 060 000 britische Staatsangehörige in der EU (vor allem in Spanien, Frankreich, Irland, Deutschland und den Niederlanden).

 

Austrittsabkommen: Worum geht es?

Das Austrittsabkommen garantiert diesen Menschen und ihren Familienangehörigen im Großen und Ganzen dieselben Rechte, die sie vor dem Austritt des Landes genossen: Sie können weiterhin im Vereinigten Königreich beziehungsweise in der EU leben, studieren, arbeiten und reisen.

Dasselbe gilt für EU-Bürger/innen und britische Staatsangehörige, die während des Übergangszeitraums in das Vereinigte Königreich umgezogen sind bzw. sich in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen haben.

 

Austrittsabkommen: Für wen gilt der Schutz?

Das Austrittsabkommen schützt EU-Bürgerinnen und -Bürger mit rechtmäßigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich und auch Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die am Ende des Übergangszeitraums rechtmäßig in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

Dieser Schutz gilt auch für die Familienangehörigen, denen nach geltendem EU-Recht das Recht auf Nachzug gewährt wird (z. B. derzeitige Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel und Personen in einer bestehenden dauerhaften Beziehung).

Kinder werden durch das Austrittsabkommen geschützt, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs bzw. innerhalb oder außerhalb des Aufnahmestaates geboren werden, in dem der/die Staatsangehörige eines EU-Landes oder des Vereinigten Königreichs wohnt.

Die einzige Ausnahme betrifft Kinder, die nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs geboren werden und für die ein nicht unter das Austrittsabkommen fallender Elternteil nach dem anwendbaren Familienrecht das alleinige Sorgerecht hat. 

 

Sozialversicherung

 

Das Austrittsabkommen schützt alle Unionsbürger/innen, die sich am Ende des Übergangszeitraums in einer Situation befinden, die sowohl das Vereinigte Königreich als auch einen Mitgliedstaat betrifft. Auch ihre Familienangehörigen und ihre Hinterbliebenen sind geschützt.

 

Aufenthaltsrechte

 

Die materiellrechtlichen Aufenthaltsvoraussetzungen sind dieselben wie nach den geltenden EU-Rechtsvorschriften über die Freizügigkeit.

Im Wesentlichen erfüllen Bürgerinnen und Bürger der EU und des Vereinigten Königreichs diese Voraussetzungen, wenn sie:

  • als Arbeitnehmer oder Selbstständige erwerbstätig sind,
  • ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und krankenversichert sind,
  • Familienangehörige einer Person sind, die diese Voraussetzungen erfüllt,
  • bereits das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben und daher keinen Bedingungen mehr unterliegen.

Das Austrittsabkommen verlangt keine persönliche Anwesenheit im Aufnahmestaat zum Ende des Übergangszeitraums – zeitweilige Abwesenheiten, die das Aufenthaltsrecht nicht betreffen, und längere Abwesenheiten, die das Recht auf dauerhaften Aufenthalt nicht beeinträchtigen, sind zulässig.

Personen, die unter das Abkommen fallen und noch keine dauerhaften Aufenthaltsrechte erworben, also nicht mindestens fünf Jahre im Aufnahmeland gelebt haben, können – umfangreich geschützt durch das Abkommen – weiterhin im Aufnahmeland ihren Wohnsitz haben und dort nach fünf Jahren ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erwerben.

EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die vor dem 1. Januar 2021 im Aufnahmestaat angekommen sind, genießen nach dem Austrittsabkommen dieselben Rechte und Pflichten wie diejenigen, die vor dem 1. Februar 2020 im Aufnahmestaat angekommen sind.

Aufenthaltsrecht: Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs in den EU27

Um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können, müssen die Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs unter Umständen einen neuen Aufenthaltsstatus beantragen, je nachdem, ob sich das betreffende Land für ein sogenanntes konstitutives oder ein deklaratorisches System entscheiden hat.

In der nachstehenden Datei sind die von jedem Land getroffenen Entscheidungen für das Aufenthaltsrecht und die wichtigsten nationalen Websites sowie die Fristen aufgeführt, die Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs und ihre Familienangehörigen mit Wohnsitz in Ländern mit konstitutivem System bei Anträgen auf einen neuen Aufenthaltsstatus einhalten müssen.

6. AUGUST 2021
Residence rights in EU countries under the Citizens' Rights part of the Withdrawal Agreement - overview of implementation

Hinweis: Die Informationen in der oben genannten Datei geben nicht den offiziellen Standpunkt der Kommission wieder. Für die enthaltenen Informationen und die vertretenen Ansichten sind ausschließlich die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten verantwortlich, die die erste Kontaktstelle für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs sind. Bitte beachten Sie auch, dass sich die Situation laufend ändert: Überprüfen Sie regelmäßig die neuesten Informationen und Nachrichten in den aufgelisteten nationalen Websites. Die Kommission wird die Informationen auf dieser Internetseite regelmäßig mit den jüngsten Beiträgen der 27 EU-Mitgliedstaaten aktualisieren.

Am 12. Mai 2020 verabschiedete die Europäische Kommission Leitlinien zur korrekten Umsetzung der die Bürgerrechte betreffenden Teile des Austrittsabkommens.

Aus den nachstehenden Dokumenten geht hervor, welche Rechte und Ansprüche Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs auf der Grundlage des Austrittsabkommens in ihrem EU-Aufnahmeland haben, und nicht, was die nationalen Vorschriften des EU-Aufnahmelandes zur Umsetzung des Austrittsabkommens diesbezüglich vorsehen.

16. MÄRZ 2022
Rules for UK nationals when entering or leaving the Schengen area
16. MÄRZ 2022
UK nationals and multiple immigration statuses

Auf dieser Seite sind für jedes EU-Land nationale Aufenthaltsregelungen, verfügbare Unterstützung und wichtige Websites aufgeführt.

Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich: „EU Settlement Scheme“

Aus dem nachstehenden Dokument geht hervor, welche Rechte und Ansprüche EU-Bürger/innen im Vereinigten Königreich auf der Grundlage des Austrittsabkommens haben, und nicht, was die nationalen Vorschriften des Vereinigten Königreichs zur Umsetzung des Austrittsabkommens diesbezüglich vorsehen.

 

1. JULI 2022
Fragen und Antworten – Die Rechte von EU-Bürgerinnen und -Bürgern im Vereinigten Königreich nach dem Ende der Übergangszeit

 

Umsetzung und Überwachung: Bürgerrechte

EU-Bürger/innen können sich vor Gerichten des Vereinigten Königreichs und Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs vor den Gerichten der Mitgliedstaaten unmittelbar auf den Wortlaut des Austrittsabkommens bezüglich der Bürgerrechte berufen. Einzelstaatliche Rechtsvorschriften, die nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Austrittsabkommens stehen, werden nicht angewendet.

Die britischen Gerichte werden für einen Zeitraum von acht Jahren ab dem 31. Dezember 2020 die Möglichkeit haben, beim Gerichtshof der Europäischen Union eine Vorabentscheidung zur Auslegung des die Bürgerrechte betreffenden Teils des Austrittsabkommens zu beantragen. Für Fragen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Zuerkennung des dauerhaften Aufenthaltsstatus nach britischem Recht („Settled Status“) gilt der 30. März 2019 als Beginn der achtjährigen Frist.

In der EU überwacht die Kommission die Umsetzung und Anwendung der Bürgerrechte im Einklang mit den Unionsverträgen.

Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die der Ansicht sind, dass ihre Rechte aus dem Austrittsabkommen von den nationalen Behörden eines EU-Landes nicht respektiert wurden, können auf nationaler oder EU-Ebene Rechtsmittel einlegen.

Aus dem nachstehenden Dokument geht hervor, wie unter das Austrittsabkommen fallende Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs ihre Rechte geltend machen können.

20. APRIL 2021
Enforcement of individual rights of United Kingdom nationals under the Withdrawal Agreement

Der unabhängigen Überwachungsbehörde des Vereinigten Königreichs wurden ähnliche Befugnisse wie der Europäischen Kommission übertragen, und zwar in folgenden Bereichen:

  • Entgegennahme und Untersuchung von Beschwerden von Unionsbürgerinnen und -bürgern sowie ihren Familienangehörigen
  • Durchführung von Untersuchungen aus eigener Initiative und
  • Einleitung rechtlicher Schritte im Zusammenhang mit mutmaßlichen Verstößen der Verwaltungsbehörden des Vereinigten Königreichs gegen ihre Verpflichtungen aus dem Bürgerrechte betreffenden Teil des Austrittsabkommens

Die Behörde und die Europäische Kommission unterrichten einander im Rahmen des mit dem Austrittsabkommen eingerichteten Gemeinsamen Ausschusses über die zur Umsetzung und Durchsetzung der im Abkommen festgelegten Bürgerrechte ergriffenen Maßnahmen. Diese Informationen sollten insbesondere Angaben zur Anzahl und der Art der bearbeiteten Beschwerden und etwaiger Folgemaßnahmen umfassen. 

Gemeinsame Berichte über die Umsetzung des Aufenthaltsrechts

Die gemeinsamen Berichte geben Aufschluss über den Stand der Umsetzung in Bezug auf den neuen Aufenthaltsstatus und die Ausstellung entsprechender Aufenthaltsdokumente für EU-Bürger/innen im Vereinigten Königreich und Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs in den EU-Mitgliedstaaten.

Weitere Informationen

29. MAI 2020
Letter from Vice-President Maroš Šefčovič to the UK Chancellor of the Duchy of Lancaster, the Rt Hon Michael Gove, 28 May 2020
19. APRIL 2021
Documentation for UK frontier workers

Zuletzt aktualisiert am: 20. April 2021