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Presseartikel21. März 2024Generaldirektion KommunikationLesedauer: 1 Min

Internationaler Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung

Mit einem Aufruf des Hohen Vertreters der Union und Vizepräsidenten der Europäischen Kommission beging die EU den Internationalen Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung. Wie er betont, ist der Kampf gegen den Rassismus bis heute nicht gewonnen und untergräbt weiterhin die Struktur unserer friedlichen und demokratischen Gesellschaften.  

In Europa ist die Diskriminierung aus rassistischen oder ethnischen Gründen eindeutig verboten. Dennoch offenbaren die jüngsten Berichte der EU-Agentur für Grundrechte eine erschreckend hohe Anzahl solcher Diskriminierungsfälle.  

Dies zu verändern, ist unsere Pflicht. Und wir müssen diesen andauernden Kampf weiterführen, wenn wir das Motto unserer Union „In Vielfalt geeint“ tatsächlich leben wollen. 

Das ist der Grund, warum wir einen EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 entwickelt haben. Warum wir Vorschriften zur Stärkung der Gleichstellungsstellen einführen. Warum wir nationale Pläne gegen Rassismus unterstützen. Und warum wir strukturellen Rassismus auf allen betroffenen Ebenen bekämpfen. 

Nutzen wir also diesen Tag, um unser Engagement für die Beseitigung des Rassismus in all seinen Formen erneut zum Ausdruck zu bringen. 

Weitere Informationen 

Gleichheit und Inklusion 

EU-Aktionsplan gegen Rassismus 2020-2025 

Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der Europäischen Union

Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte – „Being Black in the EU“ – Erfahrungen von Menschen afrikanischer Herkunft

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
21. März 2024
Autor
Generaldirektion Kommunikation