Diese Informationen gibt es auch auf: Ukrainisch | українська | Russisch | русский
Die EU bleibt angesichts des russischen Angriffskriegs und der rechtswidrigen Versuche, ukrainisches Hoheitsgebiet zu annektieren, geeint in ihrer uneingeschränkten Unterstützung der Ukraine. Wir werden der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiter politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe leisten, solange dies nötig ist.
Starke und umfassende Reaktion der EU
Seit Kriegsbeginn hat die EU der Ukraine bereits knapp 124 Mrd. EUR an Unterstützung bereitgestellt, darunter 1,5 Mrd. EUR aus den Einnahmen aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten. Konkret:
60 Mrd. EUR bislang von Team Europa für eine wirtschaftlich, sozial und finanziell weniger krisenanfällige Ukraine
45,5 Mrd. EUR für militärische Hilfsmaßnahmen
Bis zu 17 Mrd. EUR an Zahlungen an die EU-Mitgliedstaaten zur Deckung des Bedarfs der Ukraine-Flüchtlinge
Die EU, ihre Mitgliedstaaten und ihre Finanzinstitute reagieren gemeinsam als „Team Europa“ auf Russlands Angriffskrieg. Das bedeutet, dass wir zusammenarbeiten und unsere Ressourcen und unser Wissen vereinen, um der Ukraine bestmöglich zu helfen.
Seit Beginn des Kriegs hat Team Europa fast 60 Mrd. EUR zur Unterstützung der Ukraine bereitgestellt. Und zwar in Form von:
- Makrofinanzhilfen
- Budgethilfen
- Soforthilfen
- Krisenreaktionsfonds
- humanitären Hilfen
- Laufende bedarfsgerechte Projekte: 315 Mio. EUR
- Mittel aus der Fazilität „Connecting Europe“ für die Solidaritätskorridore: 535 Mio. EUR
- Krisenreaktionsmaßnahmen: 182 Mio. EUR
- Wiederaufbau von Schulen sowie Schulbusse: 114 Mio. EUR*
- Unterstützung der Zivilgesellschaft: 31 Mio. EUR
- Humanitäre Minenräumung (aus dem EU-Haushalt): 21,5 Mio. EUR
- Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit: 30 Mio. EUR
*einschließlich 34 Mio. EUR aus der humanitären Hilfe
Makrofinanzhilfe und Budgethilfe
Im Jahr 2023 stellte die EU zur weiteren Unterstützung der Ukraine kurzfristige Hilfen im Umfang von 19,5 Mrd. EUR bereit, darunter ein beispielloses Hilfspaket in Höhe von 18 Mrd. EUR in Form von Darlehen zu Vorzugsbedingungen. Diese Hilfe wurde zusätzlich zu den Darlehen und Zuschüssen im Jahr 2022 in Höhe von 11,6 Mrd. EUR gewährt. Dadurch war die Ukraine in der Lage:
- weiterhin Löhne und Renten zu zahlen
- durch den Krieg zerstörte kritische Infrastruktur wiederherzustellen
- grundlegende öffentliche Dienstleistungen aufrechtzuerhalten (z. B. Krankenhäuser, Schulen und Wohnraum für Menschen, die umgesiedelt werden mussten)
- für makroökonomische Stabilität zu sorgen
Im Oktober 2024 verabschiedete die EU ein neues Finanzhilfepaket. Es besteht aus einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe von rund 18 Mrd. EUR sowie einem Kooperationsmechanismus, mit dem die Ukraine bei der Rückzahlung von Darlehen der EU und G7-Partner in Höhe von bis zu 45 Mrd. EUR unterstützt wird. Finanziert werden soll der Kooperationsmechanismus durch außerordentliche Einnahmen aus eingefrorenem russischem Staatsvermögen.
Ukraine-Fazilität: für Erholung, Wiederaufbau und Heranführung an die EU
Um die Ukraine langfristig beim Wiederaufbau zu unterstützen und sie auf dem Weg zum EU-Beitritt zu begleiten, hat die EU ein neues Finanzierungsinstrument für die Jahre 2024–2027 eingerichtet.
Über diese Ukraine-Fazilität wird sie dem Land in diesem Zeitraum verlässliche und flexible Hilfe in Höhe von bis zu 50 Mrd. EUR zukommen lassen. Bislang wurden im Rahmen der Fazilität insgesamt 15,6 Mrd. EUR mobilisiert, wovon 12,4 Mrd. EUR bereits an die Ukraine ausgezahlt wurden.
Damit bekräftigt die EU ihre Entschlossenheit, der Ukraine im anhaltenden Angriffskrieg Russlands und auf ihrem Weg zum EU-Beitritt zur Seite zu stehen.
Maßnahmen zur Unterstützung der ukrainischen Wirtschaft
Im Februar 2023 unterzeichneten die EU-Kommission und die Ukraine ein Abkommen über die Teilnahme des Landes am Binnenmarktprogramm. Ukrainische Unternehmen profitieren davon wie folgt:
- erleichterter Marktzugang
- günstige Rahmenbedingungen
- nachhaltiges Wachstum
- Internationalisierung
Zusätzlich hat die EU die Aussetzung von Einfuhrzöllen, Kontingenten und Handelsschutzmaßnahmen für ukrainische Ausfuhren in die EU bis zum 5. Juni 2025 verlängert. Dazu gehören verstärkte Schutzmaßnahmen und eine Notbremse für den Fall, dass die Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse einen bestimmten Schwellenwert erreichen.
Die EU leistet zudem Unterstützung durch Garantien, die von Finanzinstitutionen wie der EIB und der EBWE gestellt werden. Somit kann die ukrainische Regierung Kredite vergeben – und die Unternehmen können ihre unverzichtbaren Dienstleistungen erbringen.
Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz
Die Kommission hat 950 Mio. EUR für humanitäre Hilfsprogramme in der Ukraine bereitgestellt, die von Partnern vor Ort durchgeführt werden sollen.
Gemäß den Prioritäten der ukrainischen Regierung wird die humanitäre EU-Hilfe verwendet für:
- Unterkünfte
- Bargeldhilfe
- Gesundheitsversorgung
- Nahrungsmittelhilfe
- Bildung
- Wasser- und Sanitärversorgung
Darüber hinaus haben die EU-Mitgliedstaaten und Partner über das Katastrophenschutzverfahren der Union mehr als 152 000 Tonnen Sachleistungen an die Ukraine geliefert. Außerdem haben die EU und ihre Mitgliedstaaten 320 Mio. EUR für die humanitäre Minenräumung bereitgestellt, wovon 21,5 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt stammen.
2022 hat die EU 330 Mio. EUR für ein Soforthilfeprogramm zur Bereitstellung grundlegender Güter und Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung und Nahrungsmittel mobilisiert. Das Programm diente auch dem Schutz der Bevölkerung – sowohl der Binnenvertriebenen als auch der Aufnahmegemeinschaften – sowie der Unterstützung mittelständischer Betriebe und der Landwirtschaft.
Weitere Projekte sind der Wiederaufbau kleiner ziviler Infrastrukturen, die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit, der Ausbau der Cyber-Abwehr und der Medienfreiheit sowie der Kampf gegen Desinformation. Laufende Projekte im Umfang von 315 Mio. EUR wurden angepasst, um den dringenden Bedarf vor Ort zu decken.
Neue Logistikzentren und Hilfe aus rescEU-Beständen
Angesichts des rasch wachsenden Bedarfs haben wir über die rescEU-Bestände medizinische Ausrüstung, Notunterkünfte und Stromaggregate, aber auch Spezialausrüstung für den Fall einer chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Bedrohung in die Ukraine geliefert.
Insgesamt hat die Ukraine seit Kriegsbeginn 157 Mio. EUR an rescEU-Hilfen erhalten.
- Wohneinheiten
- Schutzanzüge
- Dekontaminationsmittel
- Beatmungsgeräte
- Infusionspumpen
- Patientenmonitore
- Ultraschallgeräte
- Stromaggregate
Die EU koordiniert die europaweite medizinische Evakuierung dringend behandlungsbedürftiger ukrainischer Patient*innen. Über 3 800 Patient*innen wurden bereits evakuiert und individuell versorgt.
Im September 2022 wurde in Rzeszów (Polen) ein EU-Zentrum für das Ausfliegen von Patient*innen eröffnet. Es bietet ihnen Schutz und Sicherheit, bis sie zur stationären Behandlung in ein anderes europäisches Land gebracht werden.
Darüber hinaus hat die Kommission in Polen, Rumänien und der Slowakei Zivilschutz-Logistikzentren eingerichtet, um die bereitgestellten Güter so schnell wie möglich in die Ukraine weiterzuleiten und die über das EU-Katastrophenschutzverfahren angebotenen Hilfen zu bündeln.
Am 21. April 2023 trat die Ukraine dem EU-Katastrophenschutzverfahren bei – der europäischen Solidaritätsstruktur für Länder in großer Not.
Vorübergehender Schutz
Sofort nach Ausbruch des Kriegs aktivierte die EU die Richtlinie über vorübergehenden Schutz. Sie gibt ukrainischen Kriegsflüchtlingen in der EU bestimmte Rechte wie:
Die EU-Länder haben im Zuge dieser bis März 2026 verlängerten Regelung für vorübergehenden Schutz bislang mehr als vier Millionen Menschen aus der Ukraine aufgenommen.
Die Kommission bietet maximale Flexibilität, damit die Mitgliedstaaten auch nicht ausgegebene Kohäsionsfondsmittel zur Versorgung von Kriegsflüchtlingen verwenden können. Auf diese Weise wurden bis zu 17 Mrd. EUR bereitgestellt.
Solidaritätskorridore
Im Rahmen der EU-Reaktion auf den russischen Überfall auf die Ukraine richteten die EU-Kommission und die EU-Nachbarstaaten am 12. Mai 2022 Solidaritätskorridore zwischen der EU und der Ukraine ein. Mit diesen wichtigen Korridoren wird sichergestellt, dass die Ukraine landwirtschaftliche Erzeugnisse ausführen und benötigte Güter einführen kann – von humanitärer Hilfe bis hin zu Futter- und Düngemitteln.
Seit Mai 2022 haben diese Solidaritätskorridore Folgendes ermöglicht:
- Sie haben die Ausfuhr von rund 157 Mio. Tonnen ukrainischer Güter, darunter rund 77 Mio. Tonnen Getreide, Ölsaaten und verwandte Erzeugnisse, möglich gemacht.
- Sie haben es der Ukraine ermöglicht, über 62 Mio. Tonnen dringend benötigter Güter einzuführen – von militärischer und humanitärer Hilfe bis hin zu Treibstoff und anderen Erzeugnissen.
- Sie haben der Ukraine, Moldau und EU-Ländern geholfen, die Verfahren zu erleichtern bzw. zu beschleunigen und Engpässe an den Grenzen zu beseitigen.
- Außerdem haben sie zur Unterzeichnung von Frachtabkommen mit der Ukraine und Moldau am 29. Juni 2022 geführt, die Transit und Transport in beide Richtungen weiter erleichtern.
Für den Ausbau der Solidaritätskorridore wurden bislang mehr als 2 Mrd. EUR mobilisiert – mit Beiträgen von der Kommission, der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und der Weltbank.
Hilfe für ukrainische Schulkinder
Die EU hat 100 Mio. EUR bereitgestellt, um in der Ukraine ein sicheres Bildungsangebot für Kinder zu gewährleisten. Diese Mittel fließen in die Sanierung beschädigter Schulen, die Schaffung von Lernräumen, die Aufklärung über Minenrisiken und in psychosoziale Unterstützung für Kinder, Lehrkräfte und Betreuungspersonal.
Die Kommission hat außerdem eineinhalb Millionen Schulbücher für Schülerinnen und Schüler in der Ukraine bereitgestellt. Darüber hinaus wurden durch 14 Mio. EUR von der Kommission und eine EU-weite Solidaritätskampagne mehr als 380 Schulbusse gespendet.
Unterstützung für die Energieversorgungssicherheit der Ukraine
Seit der groß angelegten Invasion Russlands hat die Ukraine bereits mindestens 2 Mrd. EUR an Unterstützung für die Energieversorgungssicherheit erhalten, unter anderem über den Fonds zur Unterstützung des Energiesektors in der Ukraine und das Katastrophenschutzverfahren der Union.
Die EU hat fast 160 Mio. EUR bereitgestellt, um die Energieversorgungssicherheit der Ukraine im Winter 2024 zu unterstützen. Die Unterstützung gilt
- der Instandsetzung von Kraftwerken und der Bereitstellung weiterer Ausrüstung, um 15 % des Bedarfs in der Ukraine zu decken;
- der Erhöhung der EU-Stromexporte, um 12 % des Bedarfs der Ukraine zu decken;
- der Förderung der dezentralen Stromerzeugung, unter anderem durch Lieferung von Solarpaneelen an Krankenhäuser.
Im März 2022 wurde das ukrainische Stromnetz mit dem der EU verbunden. Die EU wird die Ukraine im Energiesektor weiterhin unterstützen, indem sie Gasumkehrflüsse in das Land sicherstellt. Die Ukraine wird auch vom gemeinsamen Kauf von Gas, Flüssigerdgas und Wasserstoff profitieren können.
Um das Energiesystem der Ukraine zu entlasten, hat die EU das Land zudem mit mehr als 10 700 Stromaggregaten und 35 Millionen LED-Lampen ausgerüstet.
Unterstützung für den Ausbau von Konnektivität und Technologie
Im Juli 2022 bat die Kommission die europäischen Mobilfunk-Anbieter, die Vereinbarung über eine Aussetzung oder deutliche Senkung der Roaming-Gebühren für Ukrainer*innen in der EU zu verlängern.
Im Juni 2023 unterzeichneten die EU und die Ukraine ein Abkommen über die Assoziierung der Ukraine mit der Fazilität „Connecting Europe“. Somit können ukrainische Projektträger EU-Mittel in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales beantragen und die Ukraine dadurch noch besser an ihre EU-Nachbarn anbinden.
Im Dezember 2023 eröffnete die Kommission ein neues Horizont-Europa-Büro in Kyjiw. Die Beteiligung der Ukraine an „Horizont Europa“ und am Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung ist wichtig für Erhalt und Förderung des ukrainischen Forschungs- und Innovationssystems.
Seit Beginn des Kriegs hat die EU ihre Hilfe zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Ukraine gegenüber Cyberangriffen um 10 Mio. EUR für Ausrüstung, Software und andere damit verbundene Unterstützung aufgestockt. Weitere 19 Mio. EUR fließen in die Unterstützung des digitalen Wandels.
Unterstützung des Wiederaufbaus
Der Wiederaufbau nach dem Krieg erfordert erhebliche finanzielle Anstrengungen von allen Seiten. Der Wiederaufbau sollte von den ukrainischen Behörden in enger Partnerschaft mit der EU und anderen wichtigen Partnern wie der G7, G20 und anderen Drittländern sowie internationalen Finanzinstitutionen und internationalen Organisationen geleitet werden.
Im Januar 2023 wurde eine Geberplattform eingerichtet, um die von internationalen Gebern und Finanzinstitutionen bereitgestellte Unterstützung für die ukrainische Wirtschaft sowohl kurz- als auch langfristig zu koordinieren. So können sich internationale Geber und Finanzinstitute eng abstimmen, damit die Unterstützung kohärent, transparent und nachvollziehbar erfolgt.
Unterstützung, um Russland zur Rechenschaft zu ziehen
In Form eines 7,25 Mio. EUR schweren Förderprojekts für Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs zu russischen Kriegsverbrechen unterstützt die EU das Vorgehen gegen Straflosigkeit in der Ukraine. Außerdem unterstützt Eurojust eine gemeinsame Ermittlungsgruppe der EU, bestehend aus Polen, Lettland, Estland, der Slowakei, Rumänien, Litauen und der Ukraine (sowie dem IStGH und Europol), bei ihren Bemühungen, in der Ukraine begangene Verbrechen des Völkerstrafrechts zu untersuchen.
Des Weiteren hat die EU-Kommission das sogenannte Internationale Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine eingerichtet. Das Zentrum, das seinen Sitz in Den Haag hat und in die gemeinsame Ermittlungsgruppe eingebettet ist, soll die Untersuchung von in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen unterstützen und Beweise dafür sichern.
Ferner sind rund 210 Mrd. EUR an Vermögenswerten der russischen Zentralbank in der EU gesperrt. Bisher wurden über 28 Mrd. EUR an privaten Vermögenswerten gelisteter Personen und Organisationen eingefroren.
Die EU hat beschlossen, die Erträge aus eingefrorenen russischen Vermögenswerten zur Unterstützung der Ukraine zu verwenden. Abhängig von den Zinssätzen dürften die Einnahmen aus diesen eingefrorenen Vermögenswerten jährlich zwischen 2,5 und 3 Mrd. EUR zugunsten der Ukraine ausmachen. Bislang hat die EU der Ukraine 1,5 Mrd. EUR aus diesen eingefrorenen Vermögenswerten zur Verfügung gestellt.
Mehr zu den Bestrebungen, Russland zur Rechenschaft zu ziehen