Zum Hauptinhalt

Prüfung des EU-Haushaltsvollzugs durch das Europäische Parlament

Mit der endgültigen Zustimmung zum Haushaltsvollzug in einem bestimmten Jahr – der „Entlastung“ – findet das Haushaltsjahr seinen Abschluss. Ein Abriss der beteiligten Organe, der Abläufe und des Inhalts der Prüfungen.

Definition und Grundsatz der Entlastung

Durch das jährliche Entlastungsverfahren für die Europäische Kommission und ihre Exekutivagenturen kann das Europäische Parlament die Kommission politisch für den EU-Haushaltsvollzug zur Rechenschaft ziehen. Das Europäische Parlament beschließt auf Empfehlung des Rates der Europäischen Union, ob es seine abschließende Zustimmung zur Durchführung des EU-Haushaltsplans durch die Kommission in einem bestimmten Jahr gibt, d. h. ob es Entlastung gewährt oder nicht. Die Entlastung durch das Europäische Parlament führt auch zum formalen Rechnungsabschluss für das betreffende Jahr.

Für den Beschluss, für das Jahr N die Entlastung zu erteilen, aufzuschieben oder zu verweigern, berücksichtigt das Parlament die von der Kommission im Juli des Jahres N+1 veröffentlichten integrierten Rechnungslegungs- und Rechenschaftsberichte. Daneben stützt sich der Parlamentsbeschluss auf den Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs, der im Herbst des Jahres N+1 veröffentlicht wird, sowie gegebenenfalls auf einschlägige Sonderberichte.

Das Parlament fasst den Beschluss über die Entlastung auf Grundlage einer Empfehlung des Rates in der ersten Hälfte des Jahres N+2. Sowohl der Empfehlung des Rates als auch dem Parlamentsbeschluss liegen an die Kommission und manchmal auch an die Mitgliedstaaten gerichtete Ersuchen bei. Die Kommission muss über deren weitere Bearbeitung Bericht erstatten.

Andere EU-Organe und -Stellen unterliegen getrennten Entlastungsverfahren ausschließlich für die von ihnen verwalteten Haushaltsposten, wobei es sich im Unterschied zur Kommission und ihren Exekutivagenturen hauptsächlich um Verwaltungsaufwendungen handelt.

Das Entlastungsverfahren gibt den EU-Organen Gelegenheit zur Reflexion über vergangene Entwicklungen und die daraus zu ziehenden Lehren sowie zur Ermittlung bewährter Verfahren und anzugehender Schwachstellen, um die EU-Finanzverwaltung zu verbessern und künftig noch mehr aus dem EU-Haushalt zu machen.

Das Entlastungsverfahren auf einen Blick

The EU's accountability cycle

Jüngste Entlastungen

Entlastung 2021 (Link zur website des Europäischen Parlaments)

13. OKTOBER 2022
Factsheet: Delivering on results and protecting the EU budget in 2021

 

Entlastung 2020 (Link zur website des Europäischen Parlaments)

26. OKTOBER 2021
The European Commission’s key messages on the EU budget 2020 discharge

 

Entlastung 2019 (Link zur website des Europäischen Parlaments)

10. NOVEMBER 2020
EU budget 2019 - Main messages ahead of the 2019 discharge