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Presseartikel16. Juni 2020BrüsselGeneraldirektion EnergieLesedauer: 4 Min

Im Blickpunkt: Nationale Energie- und Klimapläne

national energy plans

Vor über 10 Jahren war die EU der erste Wirtschaftsraum der Welt, der rechtsverbindliche Ziele für die Bekämpfung des Klimawandels festgelegt hat. Seither haben sich mehr als 200 andere Länder diesem Konzept angeschlossen und selbst Ziele im Kampf gegen die Erderwärmung gesetzt. Da das Konzept eine klare Richtung vorgibt, wirkt es als treibende Kraft für Investitionen in saubere Energietechnologien. Das unterstützt nicht nur die Verwirklichung der Energie- und Klimaziele, sondern trägt durch beeindruckende Skaleneffekte auch zur Senkung von Produktionskosten und zur Förderung weiterer Forschung und Innovation bei.

Ziele der EU 2020 2030
Emissionsminderung 20 % 40 %
Anteil erneuerbarer Energieträger 20 % 32 %
Steigerung der Energieeffizienz 20 % 32,5 %

Im Anschluss an das Übereinkommen von Paris vom Dezember 2015 war die EU bestrebt, angesichts der Dauerhaftigkeit der notwendigen Änderungen eine noch längerfristige Perspektive einzunehmen. 2018/2019 einigte sich die EU auf das Paket „Saubere Energie für alle Europäer“, eine vollständige Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich, wobei auch verbindliche Energie- und Klimaziele für 2030 festgelegt wurden. Im Zuge dieses Prozesses haben die EU-Länder einen weiteren bahnbrechenden Rahmen geschaffen – einen umfassenden Plan, in dem dargelegt wird, wie die einzelnen Länder in dem Jahrzehnt ab 2021 ihre jeweiligen Klimaziele zu erreichen gedenken. Dieses Konzept wird als nationaler Energie- und Klimaplan (NEKP) bezeichnet.

Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion wurden die nationalen Energie- und Klimapläne als Teil des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ erstellt. Danach muss jedes EU-Land seine 10-Jahres-Pläne in Bezug auf folgende Ziele darlegen: Emissionsminderung, Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien, Verbesserung der Energieeffizienz (auch im Gebäudesektor), Verbesserung der grenzüberschreitenden Infrastruktur und Verbindungsleitungen, Anpassung der Märkte an neue Technologien, Förderung von Forschung und Innovation sowie Festlegung der Hauptprioritäten mit längerfristigem Blick auf Übereinstimmung mit den Klimaneutralitätszielen für 2050. Die Ausarbeitung der nationalen Pläne sollte möglichst breiter Beteiligung offenstehen und in jedem Land unterschiedliche Formen der Konsultation umfassen.

Bessere Koordinierung

Ein wichtiger neuer Aspekt ist der Gedanke, dass die nationalen Pläne ressortübergreifend koordiniert werden müssen, damit alle Aspekte der Regierungspolitik und die getätigten Investitionen die gleiche Ausrichtung haben. Damit soll die gelegentlich auftretende Situation verhindert werden, dass ein Ministerium eine politische Richtung verfolgt, die im Widerspruch zur Politik eines anderen Ministeriums zu stehen scheint.

Da alle EU-Länder zur Erstellung und Veröffentlichung ähnlicher Pläne verpflichtet sind, ergeben sich auch potenziell größere Synergien und mehr Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Nachbarländern. Entscheidend ist, dass die einzelnen Länder in der Lage sind, für die nächsten 10 Jahre eine Klima- und Energieperspektive zu entwickeln, die auch berücksichtigt, was ihre Nachbarn tun.

Ein transparenter und inklusiver Prozess

Nachdem die Mitgliedstaaten Anfang 2019 ihre Entwürfe nationaler Energie- und Klimapläne eingereicht hatten, legte die Kommission im Juni 2019 eine detaillierte Bewertung der kumulativen Auswirkungen der Planentwürfe in allen verschiedenen Zielgebieten vor. In diesem Rahmen gab die Kommission auch länderspezifische Empfehlungen mit Vorschlägen zur Überarbeitung der entworfenen Pläne ab, um potenzielle Verbesserungen und Effizienzgewinne im Hinblick auf die Verwirklichung unserer gemeinsamen Ziele zu erreichen. Sie erweiterte die NEKP-Entwürfe also um eine europäische Dimension und rückte sie so aus einer rein nationalen Perspektive in einen EU-weiten Kontext. Dank dieser Akzentuierung der Stoßrichtung auf EU-Ebene und mithilfe regelmäßiger Fortschrittsberichte im weiteren Verlauf dürften die NEKP Investitionsimpulse auf einer wirklich kontinentalen Ebene geben.

Die Mitgliedstaaten sollten ihre NEKP unter Berücksichtigung der Empfehlungen vom vergangenen Sommer bis Anfang dieses Jahres fertigstellen. Die Kommission unterzieht die endgültigen NEKP nun einer eingehenden Prüfung aus nationaler Sicht, aber auch im Hinblick auf die kumulativen Auswirkungen der 27 einzelstaatlichen Energie- und Klimapläne in allen verschiedenen Politikbereichen, insbesondere im Hinblick auf verbindliche EU-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Diese Analyse, die mit weiteren Empfehlungen einhergehen kann, soll im Herbst veröffentlicht werden.

Insgesamt sind die nationalen Energie- und Klimapläne, die eine übersichtliche Bündelung aller energie- und klimabezogenen Ziele sowie der Überwachung und Berichterstattung ermöglichen, von entscheidender Bedeutung für die Dynamik der Energiewende. Mit den NEKP sind die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten festgeschrieben, so dass Abweichungen und Verzögerungen beim weiteren Voranschreiten vermieden werden können. Außerdem werden die nationalen Energie- und Klimapläne ein wichtiges Element beim Ausbau der ökologischen Ambitionen der EU im Rahmen des europäischen Grünen Deals und beim Erreichen von CO2-Neutralität bis 2050 bilden.

Bedeutung der nationalen Energie- und Klimapläne für Investitionen im Anschluss an die COVID-Krise

Ein weiterer Vorteil des NEKP-Konzepts besteht darin, dass die Mitgliedstaaten öffentlich erklärt haben, wie sie die Umstellung auf saubere Energie in ihrem Land in den kommenden 10 Jahren vorantreiben wollen, und die Konzeption potenzieller Projekte bereits in Angriff genommen haben. Bei der Planung der wirtschaftlichen Erholung nach Überwindung der Corona-Krise sind die nationalen Energie- und Klimapläne so schon im Blickfeld öffentlicher und privater Investitionen auf nationaler Ebene. Unter den Regierungschefs der EU-Länder besteht Konsens darüber, dass die Leitgedanken des europäischen Grünen Deals bei künftigen Investitionen eine zentrale Rolle spielen müssen.

In dem von der Kommission am 27. Mai 2020 veröffentlichten Europäischen Aufbauplan zur Konjunkturbelebung nach der Coronakrise dienen die Empfehlungen im Rahmen der nationalen Energie- und Klimapläne und des Europäischen Semesters als Kriterien für die Förderfähigkeit nationaler Konjunkturprogramme mit EU-Mitteln. Dies wird der Umstellung auf eine grüne Wirtschaft Schub geben und einen nachhaltigen Aufschwung sicherstellen. Dabei ist die Hoffnung leitend, dass die in diesem Plan vorgesehenen kurzfristigen Kapitalspritzen für die Wirtschaft zu einem großen Teil in Projekte fließen, die den langfristigen Klimazielen der EU dienen. 

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
16. Juni 2020
Autor
Generaldirektion Energie
Ort
Brüssel