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Haftet mein Unternehmen/meine Organisation für Schäden?

Antwort

Betroffene Personen können Schadensersatz verlangen, wenn ein Unternehmen oder eine Organisation die Datenschutz-Grundverordnung verletzt hat und ihnen materieller Schaden (zum Beispiel finanzielle Verluste) oder immaterieller Schaden (zum Beispiel Rufschädigung oder psychische Belastung) entstanden ist. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährleistet, dass sie unabhängig von der Anzahl der an der Verarbeitung ihrer Daten beteiligten Organisationen Schadensersatz erhalten. Der Schadensersatzanspruch kann direkt gegenüber der Organisation oder vor den zuständigen nationalen Gerichten geltend gemacht werden. Für Klagen gegen einen Verantwortlichen oder gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des EU-Landes zuständig, in dem der Verantwortliche bzw. der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung hat oder in dem der Schadensersatz fordernde Bürger lebt (Aufenthaltsort).

Referenzen