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Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder und Gewährleistung des Schutzes von Kindern

Themenbereich 3 der EU-Strategie für Kinderrechte EU-Maßnahmen für eine gewaltfreie Kindheit

EU strategy on the Rights of the Child - pillar 3

Kinder vor Gewalt schützen

Kinder können sowohl Opfer oder Zeugen von Gewalt als auch Täter sein – zu Hause, in der Schule, bei Freizeitaktivitäten, im Justizsystem, offline und online. Sozial oder kulturell akzeptierte Formen der Gewalt gegen Kinder sind in der EU eine tief verankerte Hürde, da bislang nur 23EU-Länder die körperliche Züchtigung vollständig verboten haben. Gewalterfahrungen während der Kindheit können lebenslange Folgen haben.

Nationale Kinderschutzsysteme werden eingerichtet, um Kinder vor Gewalt zu schützen. 2015 war die Stärkung von Kinderschutzsystemen das Hauptthema des Europäischen Forums für die Rechte des Kindes. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden zehn Grundsätze für integrierte Kinderschutzsysteme diskutiert.

Die Notrufdienste 116000 und 116111 sind zentraler Bestandteil der Kinderschutzsysteme.

Der Kinderschutz ist für Organisationen, die mit und für Kinder arbeiten, von größter Bedeutung. Sie sollten sich an Kinderschutzmaßnahmen orientieren und über Meldemechanismen verfügen. Dies wird im Rahmen des Förderprogramms „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (Citizens, Equality, Rights and Values – CERV) gefordert.

EU-Maßnahmen für eine gewaltfreie Kindheit

Die Kommission verpflichtet sich im Rahmen der neuen EU-Kinderrechtsstrategie dazu,

  • einen Legislativvorschlag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorzulegen und gleichzeitig die Vollendung des Beitritts der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu unterstützen;
  • eine Empfehlung für die Prävention schädlicher Praktiken gegen Frauen und Mädchen vorzulegen, einschließlich der weiblichen Genitalverstümmelung;
  • eine Initiative zur Unterstützung der Entwicklung und Stärkung integrierter Kinderschutzsysteme vorzustellen, mit der alle zuständigen Behörden und Dienste dazu angehalten werden, im Rahmen eines Systems, bei dem das Kind im Mittelpunkt steht, besser zusammenzuarbeiten;
  • den Austausch bewährter Verfahren zur Beendigung nicht lebenswichtiger Operationen und medizinischer Eingriffe bei intersexuellen Kleinkindern und Jugendlichen zu unterstützen, die darauf abzielen, die Betroffenen den typischen Definitionen von männlichem oder weiblichem Geschlecht anzupassen und denen weder sie noch ihre Eltern in voller Kenntnis der Sachlage zugestimmt haben (Genitalverstümmelung bei intersexuellen Personen).