Antwort
Unternehmen/Organisationen sind angehalten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Gestaltung der Verarbeitungsvorgänge technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die darauf ausgelegt sind, die Privatsphäre zu schützen und Datenschutzgrundsätze von Beginn an zu garantieren („Datenschutz durch Technikgestaltung“). Durch Voreinstellung sollen Unternehmen/Organisationen sicherstellen, dass personenbezogene Daten mit dem größtmöglichen Datenschutz (zum Beispiel sollten ausschließlich benötigte Daten verarbeitet werden, kurze Speicherfristen und begrenzte Zugänglichkeit vorgesehen werden) verarbeitet werden, damit diese Daten von vornherein nicht einer unbestimmten Zahl von Personen zugänglich gemacht werden („datenschutzfreundliche Voreinstellungen“).
Beispiele
Datenschutz durch Technikgestaltung
Die Nutzung der Pseudonymisierung (Ersatz personenbezogener Informationen durch künstliche Kennungen) und Verschlüsselung (Kodierung von Nachrichten, damit nur Befugte sie lesen können).
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Soziale Medien-Plattformen sollten ermutigt werden, die Voreinstellung der Nutzerprofile auf bestmögliche datenschutzfreundliche Weise vorzunehmen, indem zum Beispiel von Beginn an die Zugänglichkeit zum Nutzerprofil eingeschränkt wird, sodass es nicht durch Voreinstellung einer unbestimmten Zahl von Personen zugänglich ist.
Referenzen
Examples
Data protection by design
The use of pseudonymisation (replacing personally identifiable material with artificial identifiers) and encryption (encoding messages so only those authorised can read them).
Data protection by default
A social media platform should be encouraged to set users’ profile settings in the most privacy-friendly setting by, for example, limiting from the start the accessibility of the users’ profile so that it isn’t accessible by default to an indefinite number of persons.