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Rubriken und Obergrenzen im EU-Haushalt

Ausgabenkategorien des derzeitigen langfristigen EU-Haushalts sowie Erläuterung der jährlichen Höchstbeträge, die die EU für jeden Politikbereich und für den Zeitraum 2014-2020 ausgeben kann.

Rubriken: Ausgabenkategorien

Der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2014-20 unterscheidet zwischen den folgenden Ausgabenkategorien (Rubriken):

Intelligentes und integratives Wachstum

  • Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung: Hierzu gehören u. a. Forschung und Innovation, Aus- und Fortbildung, transeuropäische Energie-, Verkehrs- und Telekommunikationsnetze, Sozialpolitik, Unternehmensentwicklung usw.
  • Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt: Diese Rubrik umfasst die Regionalpolitik, die den weniger entwickelten EU-Ländern das Aufschließen zu den anderen ermöglichen, die Wettbewerbsfähigkeit aller Regionen steigern und die Kooperation zwischen den Regionen fördern soll.

Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen 

Umfasst die Ausgaben für die gemeinsame Agrarpolitik, die gemeinsame Fischereipolitik, die Entwicklung des ländlichen Raums und den Umweltschutz.

Sicherheit und Unionsbürgerschaft

​Erstreckt sich auf Justiz und Inneres, Grenzschutz, Einwanderungs- und Asylpolitik, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Kultur, Jugend, Information und Dialog mit den Bürgern.

Europa in der Welt

Betrifft alle Außenmaßnahmen (Außenpolitik) der EU, also z. B. Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe, mit Ausnahme der Maßnahmen im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit mit den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean sowie den überseeischen Ländern und Gebieten. Der EEF fällt nicht unter den MFR, da er nicht aus dem EU-Haushalt finanziert wird, sondern durch direkte Beiträge der EU-Länder.

Verwaltung

Umfasst die Verwaltungsausgaben aller europäischen Organe, die Ruhegehälter und die Europäischen Schulen.

Ausgleichsbeträge

Mit zeitlich begrenzten Zahlungen soll sichergestellt werden, dass der Beitrag des im Juli 2013 beigetretenen Kroatien zum EU-Haushalt die empfangenen Leistungen im ersten Jahr nach seinem Beitritt nicht übersteigt.

Obergrenzen: die jährlichen Höchstbeträge

Im MFR sind die jährlichen Höchstbeträge (Obergrenzen) für die EU-Ausgaben insgesamt und für die Hauptausgabenkategorien (Rubriken) von 2014 bis 2020 festgelegt. Es gibt zwei Arten von Ausgabenobergrenzen:

  • Eine jährliche Obergrenze für jede einzelne Rubrik, ausgedrückt in „Mitteln für Verpflichtungen“ (rechtlich bindende Zusagen über Ausgaben, die nicht unbedingt im selben Jahr erfolgen müssen, sondern sich auch über mehrere Haushaltsjahre erstrecken können);

  • eine jährliche Gesamtobergrenze:

    • für Verpflichtungsermächtigungen: Gesamtsumme der Obergrenzen für die einzelnen Rubriken;

    • für Zahlungsermächtigungen: Beträge, deren Auszahlung in einem bestimmten Jahr tatsächlich genehmigt wird. Grundsätzlich entsprechen die veranschlagten Beträge der Summe der für die einzelnen Kategorien vorgesehenen Zahlungen. Die jährlichen Mittel für Zahlungen müssen durch jährliche Gesamteinnahmen in derselben Höhe gedeckt sein.

Die Gesamtobergrenze wird auch als Prozentsatz des geschätzten Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU ausgedrückt. Dieser Prozentsatz wird jedes Jahr auf der Grundlage der aktuellen BNE-Prognosen aktualisiert. Auf diese Weise wird überprüft, ob die geschätzten Gesamtausgaben der EU mit den Höchstbetrag an Eigenmitteln vereinbar sind, den die EU während eines Jahres erheben darf (nämlich 1,2 % ihres Bruttonationaleinkommens).

Die Differenz zwischen den veranschlagten Haushaltsmitteln und der jährlichen Obergrenze für Zahlungen bzw. Verpflichtungen in den einzelnen Rubriken schafft Spielraum für unvorhergesehenen Mittelbedarf und Notfälle.