Gemeinsame Agrarpolitik (Säule I)
Referenzbetrag insgesamt: 312 735 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Die gemeinsame Agrarpolitik soll einen angemessenen Lebensstandard für die Landwirte und eine stabile und sichere Versorgung der Verbraucher mit erschwinglichen Lebensmitteln sicherstellen. Die „erste Säule“ der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die Unterstützung der Landwirte in Form von Direktzahlungen und Marktstützungsmaßnahmen.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
The common agricultural policy at a glance
Maritime Angelegenheiten und Fischerei in Europa
Referenzbetrag insgesamt: 7404,84 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Europäischer Meeres- und Fischereifonds 6396,6 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) ist ein Regelwerk für die Verwaltung der europäischen Fischereiflotte und für den Erhalt der Fischbestände. Der Europäische Meeres- und Fischereifonds unterstützt die Umsetzung der GFP mit den erforderlichen Finanzmitteln. Der Schwerpunkt des Fonds liegt auf der Förderung von Projekten, die eine nachhaltige Zukunft für die europäische Fischereiwirtschaft und die Küstengemeinden fördern, wobei die Wiederauffüllung der Fischbestände, die Verringerung der Auswirkungen der Fischerei auf die Meeresumwelt sowie die schrittweise Abschaffung des verschwenderischen Rückwurfs von Fischen im Mittelpunkt stehen.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 508/2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds
Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik
Weitere Informationen
Website der GD Maritime Angelegenheiten und Fischerei
Programm für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE)
Referenzbetrag insgesamt: 3456,66 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Das LIFE-Programm soll die Umsetzung der EU-Umwelt- und Klimaschutzpolitik sowie der einschlägigen Rechtsvorschriften verbessern. Es leistet einen Beitrag zum Übergang zu einer ressourcenschonenden, CO2-emissionsarmen und klimaresistenten Wirtschaft, zum Schutz und zur Verbesserung der Umweltqualität sowie zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an biologischer Vielfalt.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE)
Weitere Informationen
Entwicklung des ländlichen Raums (Säule II der GAP)
Referenzbetrag insgesamt: 95 577,05 Millionen Euro (zu jeweiligen Preisen)
Zweck
Die „zweite Säule“ der gemeinsamen Agrarpolitik soll zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, zum Schutz der Umwelt und der ländlichen Gebiete, zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft beitragen und lokale Konzepte der ländlichen Entwicklung unterstützen.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Website des Europäischen Netzwerks für ländliche Entwicklung