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Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments 2017

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
24. Oktober 2017
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Beschluss (EU) 2017/342 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016

Vorschlag der Kommission: COM(2016) 313 – 30. Juni 2016
Standpunkt des Rates: 12. Dezember 2016
Standpunkt des Parlements: 1. Dezember 2016

Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 (Sicherheit und Unionsbürgerschaft) erweist es sich als notwendig, das Flexibilitätsinstrument zur Ergänzung der verfügbaren Finanzmittel des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 über die Obergrenze der Rubrik 3 hinaus mit 530,0 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen, um Maßnahmen im Bereich Migration, Flüchtlinge und Sicherheit zu finanzieren.

Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils sollten die Mittel für Zahlungen, die dieser Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechen, über mehrere Haushaltsjahre verteilt werden (voraussichtlich 238,3 Mio. EUR im Jahr 2017, 91 Mio. EUR im Jahr 2018, 141,9 Mio. EUR im Jahr 2019 und 58,8 Mio. EUR im Jahr 2020).

Beschluss (EU) 2018/51 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017

Vorschlag der Kommission: COM(2017) 480 – 28. Juli 2017
Standpunkt des Rates: 10. Oktober 2017
Standpunkt des Parlements: 24. Oktober 2017

Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 (Europa in der Welt) ist es notwendig, das Flexibilitätsinstrument zur Ergänzung der verfügbaren Finanzmittel des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 über die Obergrenzen der Rubrik 4 hinaus mit 275 000 000 EUR in Anspruch zu nehmen, um die Finanzmittel für den Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung (EFSD) bereitzustellen. Dieser Betrag umfasst in den Vorjahren verfallene Beträge des Solidaritätsfonds der Europäischen Union und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, die gemäß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 für das Flexibilitätsinstrument bereitgestellt werden.

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um 275 000 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen in die Rubrik 4 (Europa in der Welt) bereitzustellen. Auf der Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils werden die der Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments entsprechenden Mittel für Zahlungen für das Jahr 2017 auf 275 000 000 EUR festgelegt.

Dateien

14. DEZEMBER 2016
Beschluss (EU) 2017/342 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments
11. DEZEMBER 2018
Beschluss (EU) 2018/51 über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments