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Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2018

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
23. Mai 2018
Beteiligte dienststelle
Generaldirektion Haushalt

Beschreibung

Vorschlag der Kommission: Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 3/2018, COM(2018) 310 - 23. Mai 2018
Standpunkt des Rates: 22. Juni 2018
Standpunkt des Parlaments: 4. Juli 2018

Der Beschluss der Kommission über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei wurde am 14. März 2018 geändert, um der Fazilität im Zeitraum 2018-2019 zusätzliche 3 Mrd. EUR (eine zweite Tranche) zuzuweisen. Diese Änderung erfolgt im Anschluss an die erfolgreiche Durchführung der ersten Tranche der Fazilität im Rahmen des Haushaltsplans 2016 und 2017, die im zweiten Jahresbericht über die Fazilität bestätigt wurde. In der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 wird bestätigt, dass die EU bis Ende 2018 zusätzliche Finanzmittel für die Fazilität bereitstellen würde, wodurch die Gesamtmittelausstattung der Fazilität auf 6 Mrd. EUR steigen würde.

Im vorliegenden Berichtigungshaushaltsplans wird vorgeschlagen, neben den 50 Mio. EUR aus der bestehenden Mittelausstattung für humanitäre Hilfe als Beitrag der EU zur zweiten Tranche der EU-Mittel 2018 die Mittel für Verpflichtungen um 500 Mio. EUR aufzustocken.

Da die nicht zugewiesenen Mitteln im Rahmen der Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 Europa in der Welt mit 256,2 Mio. EUR nicht ausreichen, als dass die Aufstockung hieraus getätigt werden könnte, wird vorgeschlagen, die Differenz von 243,8 Mio. EUR gemäß Artikel 14 der Verordnung über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)7 aus dem GSV zu zahlen.

Der verbleibende Beitrag zu der Fazilität aus dem EU-Haushalt wird im Rahmen des Entwurf des Haushaltsplans 2019 vorgeschlagen.

Dateien

11. DEZEMBER 2018
(BH 3/2018) OJ L 213