Die Datenschutzvorschriften ab Mai 2018 ändern die Einwilligungsvorschriften, vor Mai 2018 erfolgte Einwilligungen sind nicht immer gültig.
Die EU-Datenschutzvorschriften sehen Bedingungen vor, wann eine Organisation die Daten einer Person verarbeiten darf, u. a. mit Einwilligung oder Vertrag.
Die Einwilligung ist eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Recht, deren Gültigkeit schwer zu gewährleisten ist.
Berechtigtes Interesse stellt eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung dar, doch müssen gemäß EU-Recht bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Personen können ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß EU-Recht in bestimmten Fällen zurückziehen. Organisationen sollten ihnen das ermöglichen.
Die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche Forschung unterliegt gemäß EU-Datenschutzrecht spezifischen Vorschriften.