EU institutions appoint external experts to assist in the evaluation of grant applications, projects and tenders, and to provide opinions and advice in specific cases.
Die Europäische Kommission ernennt unabhängige, externe Sachverständige zur Bewertung von Angeboten. Sachverständige müssen den Verhaltenskodex für Sachverständige einhalten und eine Erklärung über das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts unterzeichnen.