Rückmeldungen zu Initiativen der Kommission
Sie können sich zu Initiativen der Kommission äußern und dadurch die Vorbereitung von EU-Rechtsvorschriften in allen Phasen des Rechtsetzungsprozesses unterstützen. Zu Fahrplänen, Rechtsaktentwürfen, Vorschlägen und verabschiedeten Rechtsakten können Sie in der Regel vier Wochen lang Stellung nehmen.
Eine ausgezeichnete Möglichkeit der Meinungsäußerung sind öffentliche Konsultationen, in denen die Kommission mithilfe detaillierter Fragebögen konkrete Rückmeldungen zu geplanten Initiativen einholt. Der Konsultationszeitraum beträgt meistens 12 Wochen. Die Kommission berücksichtigt Ihre Meinung bei der Entwicklung von Strategien und Rechtsvorschriften.
Verbesserungsvorschläge zu EU-Rechtsvorschriften
Sie können jederzeit Vorschläge zur Verbesserung bestehender Rechtsvorschriften machen, damit das EU-Recht effizienter und wirksamer wird. Ihr Vorschlag wird von der REFIT-Plattform, einem Panel bestehend aus Experten aus allen EU-Ländern – Vertretern von Unternehmen und Organisationen der Zivilgesellschaft – geprüft. Die Plattform kann der Kommission auf der Grundlage Ihrer Beiträge Empfehlungen unterbreiten. Tut sie das nicht, werden Sie schriftlich über die Gründe unterrichtet.