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Europäischer Master Übersetzen (EMT) – Kriterien für eine Mitgliedschaft

Zulassungs- und Auswahlkriterien für künftige Aufrufe zur Beteiligung am EMT-Netz 

Die Mitglieder des EMT-Netzes werden alle fünf Jahre per Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen ausgewählt. Hier erfahren Sie mehr über die Zulassungs- und Auswahlkriterien:

Zulassungskriterien

Hochschulen können sich bewerben, wenn der Studiengang (offiziell anerkannter Master in Übersetzen) mindestens zwei Absolventenjahrgänge hervorgebracht hat und anerkannt ist: 

  • in den EU-Mitgliedstaaten, 
  • in bestimmten Nicht-EU-Ländern: 
    • EU-Beitrittskandidaten und potenzielle BeitrittskandidatenAlbanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo1, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei, Ukraine;
    • die an der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) beteiligten Länder— Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palestina2, Syrien, Tunesien;
    • die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)Island, Liechtenstein und Norwegen.

1 Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

2 Diese Bezeichnung ist nicht als Anerkennung eines Staates Palästina auszulegen und lässt die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt.

Auswahlkriterien

Die Programme müssen eine Reihe von Kriterien erfüllen, die den EMT-Standards zufolge für die Qualität der Übersetzerausbildung ausschlaggebend sind: 

  • Aufbau des Studiengangs – Ziele, Leistungspunkte/Credits (ECTS) und erwartete Lernergebnisse in den einzelnen Kursen 
  • Abdeckung der im neuen EMT-Kompetenzrahmen aufgeführten Schlüsselkompetenzen 
  • langfristige Tragfähigkeit – Personalpolitik und Anzahl der Absolventen in den letzten Jahren 
  • Unterstützung für Berufseinsteiger und Laufbahnverfolgung – Berufsberatung für Studierende, Praktika, Beobachtung des beruflichen Werdegangs nach Studienabschluss und Beschäftigungsstatistiken

Zusätzliche Pluspunkte

  • Internationale Zusammenarbeit mit Hochschulen oder Mitgliedschaft in nationalen Netzen 
  • effizientes System zur Qualitätssicherung 
  • Forschungstätigkeiten