Zum Hauptinhalt

Jährliche Medienakkreditierung bei den EU-Institutionen

In Belgien tätige Medienvertreter, die über die EU berichten, können eine interinstitutionelle Jahresakkreditierung beantragen, die für die EU-Kommission, den Rat und das Parlament gilt.

Bewerbungsverfahren

Einloggen bei EU Login

Erstnutzer müssen zunächst ein EU-Login-Konto einrichten
Was ist EU Login?

Beantragen

Journalist(inn)en

Journalist(inn)en müssen für eine Akkreditierung als Medienvertreter bei den EU-Institutionen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen bei einem Bona-fide-Medienunternehmen angestellt sein oder freiberuflich für ein solches Unternehmen regelmäßig über EU-Themen berichten.
  • Der Ort ihrer dienstlichen Verwendung muss Belgien sein.
  • Ihre Haupteinkommensquelle muss der Journalismus sein.

Medienunternehmen

Medienunternehmen müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen redaktionell unabhängig und gewerbliche Unternehmen ohne Vertriebsbeschränkungen sein.
  • Sie müssen in Bezug auf Fragen, wie und von wem sie finanziert werden, transparent sein.
  • Sie müssen über die Arbeit der EU-Institutionen informieren.
  • Zusätzliche Anforderungen an Online-Medien:
    • Sie müssen über eine professionelle Website verfügen, die den Regeln für Medienunternehmen genügt (siehe oben) und eine eigene, nachprüfbare Anschrift und Telefonnummer nennt.
    • Der Inhalt der Website muss überwiegend aus selbst verfassten Artikeln, Kommentaren und Analysen bestehen, EU-Themen betreffen und mindestens einmal wöchentlich aktualisiert werden.
  • Zeitschriften:
    • Generell werden täglich und wöchentlich erscheinende Veröffentlichungen berücksichtigt; monatliche und zweimonatliche Veröffentlichungen können ebenfalls berücksichtigt werden, sofern sie regelmäßig über EU-Themen berichten.

Hinweis: Papier- oder Online-Veröffentlichungen, bei denen es sich um Material für die Öffentlichkeitsarbeit oder Info-Material nicht-staatlicher oder gemeinnütziger Organisationen, von Thinktanks oder Interessengruppen handelt, kommen für eine Medienakkreditierung nicht in Frage.

Dem Akkreditierungsantrag sind Kopien folgender Unterlagen beizufügen:

  1. Staatsangehörige von EU-Ländern: Personalausweis oder Reisepass eines EU-Mitgliedstaats. Staatsangehörige anderer Länder: Reisepass des Herkunftslandes.
  2. Nachweis eines Haupt- oder Zweitwohnsitzes in Belgien. Kopie der Identitätskarte oder eines gleichwertigen Dokuments, Kopie der Anmeldebescheinigung der Wohngemeinde („commune“) oder Mietvertrag.
  3. Nachweis des Journalistenstatus, d. h. amtliches Dokument, in dem der Beruf vermerkt ist, oder gültiger Presseausweis.
  4. Ein Schriftstück neueren Datums auf Briefkopfpapier o. Ä., unterzeichnet vom Chefredakteur oder Leiter des Medienunternehmens, aus dem hervorgeht, dass Sie über EU-Themen berichten und
    1. dass Sie beim Unternehmen angestellt sind (falls kein überprüfbarer Beleg des Angestelltenstatus vorgelegt werden kann, kann der Nachweis journalistischer Arbeit und der Bezahlung dafür verlangt werden);
    2. oder (für freiberufliche Journalisten): dass Sie regelmäßig für das betreffende Medienunternehmen arbeiten.
  5. Zusätzlich müssen freiberuflich tätige Journalisten Folgendes vorlegen:
    1. Nachweis der Berichterstattung über EU-Themen in jüngerer Zeit,
    2. Nachweis der Bezahlung für regelmäßige journalistische Leistungen über einen längeren Zeitraum hinweg.

Anträge von Nicht-Journalisten, Lobbyisten und Beratern oder von Personen, die eine berufliche Nebentätigkeit ausüben, die der interinstitutionelle Akkreditierungsausschuss für unvereinbar mit einer dauerhaften Presseakkreditierung hält, werden abgelehnt.

Der Ausschuss behält sich vor, vom Medienunternehmen bzw. vom Journalisten zusätzliche Unterlagen zum Nachweis des Status anzufordern.

Akkreditierungsverfahren

Alle Anträge auf Jahres-Akkreditierung werden einem beratenden Ausschuss vorgelegt, dem Vertreter der Kommission, des Rates, des Europäischen Parlaments und des Internationalen Presseverbands (IPA) angehören. Die Akkreditierung erfolgt auf Grundlage der Entscheidung des Ausschusses.

Der Akkreditierungsausschuss kann die Akkreditierung jederzeit erneut prüfen. Zu diesem Zweck kann eine Aktualisierung der Angaben verlangt werden.

Bis zur Entscheidung des Ausschusses kann ein befristeter Zutrittsausweis ausgestellt werden.

Wird Ihnen die Akkreditierung verweigert, können Sie einen neuen Antrag beim Beschwerdeausschuss stellen, dem die Generaldirektoren der Generaldirektion Kommunikation der Kommission (Vorsitz des Ausschusses), der Generaldirektion COMM des Rates und der Generaldirektion COMM des Europäischen Parlaments sowie der Präsident des Internationalen Presseverbands (IPA) angehören. Der Beschwerdeausschuss tritt bei Bedarf zusammen. Bis zur Entscheidung des Beschwerdeausschusses kann der Akkreditierungsausschuss eine befristete Akkreditierung gewähren.

Aberkennung der Akkreditierung

Der Ausschuss behält sich vor, Journalisten, deren Verhalten den reibungslosen Ablauf der Medien- oder sonstigen Aktivitäten der EU-Institutionen beeinträchtigt, den Presseausweis zu entziehen.

Zwischenfälle werden vom Akkreditierungsausschuss sorgfältig geprüft. Ausweisinhaber werden schriftlich vom Termin der Ausschusssitzung unterrichtet und können dort (in Begleitung einer Person ihrer Wahl) ihre Sicht der Dinge vorbringen. Ihnen (und dem Berufsverband, dem sie angehören) wird die Entscheidung des Ausschusses mitsamt Begründung mitgeteilt; sie können beim Beschwerdeausschuss Widerspruch einlegen.

Hinweis: Der Begriff „Journalist “ bezeichnet journalistisch tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Print- und Online-Medien, Radio und Fernsehen sowie Drehteams und Pressefotografen.

Kontakt

Medien-Akkreditierungsstelle

Öffnungszeiten: 9.30 – 13.00 Uhr

Telefon: +32 2 295 43 85
E-MailCOMM-PRESS-ACCREDITATIONSatec [dot] europa [dot] eu (COMM-PRESS-ACCREDITATIONS[at]ec[dot]europa[dot]eu)

Unterlagen

 

1. DEZEMBER 2023
Conditions for annual media accreditation
English
(120.93 KB - PDF)
Herunterladen

 

1. DEZEMBER 2023
Datenschutzerklärung für die Medienakkreditierung durch die Europäische Kommission
Deutsch
(328.85 KB - PDF)
Herunterladen

 

19. AUGUST 2016
Verhaltenskodex für Journalistinnen und Journalisten in den Räumlichkeiten der Europäischen Kommission
Deutsch
(382.92 KB - PDF)
Herunterladen