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Haushaltskorrekturmechanismen

Überblick über die Haushaltskorrekturmechanismen, die im Laufe der Jahre eingeführt wurden als Ausgleich für bestimmte Mitgliedstaaten für ihren finanziellen Beitrag zum EU-Haushalt.

Die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt werden nach Maßgabe ihrer jeweiligen Wirtschaftskraft festgesetzt, die nach dem Bruttonationaleinkommen (BNE) ermittelt wird. Auf diese Weise wird für Solidarität und Fairness auf der Einnahmenseite des EU-Haushalts gesorgt.

Einige Länder hatten den Eindruck, dass ihr Beitrag zum EU-Haushalt im Vergleich zu anderen zu hoch war, obwohl er auf objektiven Kriterien basierte. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Höhe von Beiträgen zu korrigieren (anzupassen), die überhöht erschienen, darunter:

  • Dem Vereinigten Königreich werden 66 % der Differenz zwischen seinen Beitragszahlungen und den Leistungen, die es aus dem EU-Haushalt erhält, zurückerstattet. Die Kosten dafür werden von den anderen EU-Ländern gemeinsam nach Maßgabe ihres Anteils am BNE der EU getragen. Allerdings kommen Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden – diese Länder erachteten ihre jeweiligen Beiträge zum EU-Haushalt als zu hoch – nur für 25 % ihres eigentlichen Anteils an der Finanzierung des Ausgleichs für das Vereinigte Königreich auf.
  • Ausschließlich für den Zeitraum 2014–2020 werden die jährlichen BNE-Beiträge Dänemarks, der Niederlande und Schwedens brutto um 130 Millionen Euro, 695 Millionen Euro bzw. 185 Millionen Euro gesenkt (ausgedrückt in Preisen von 2011). Österreich wurde bis 2016 eine Bruttokürzung des jährlichen BNE-Beitrags gewährt.
  • Ausschließlich für den Zeitraum 2014–2020 wird der ermäßigte Mehrwertsteuer-Abrufsatz für Deutschland, die Niederlande und Schweden auf 0,15 % festgesetzt. Der reguläre Abrufsatz beträgt 0,30 %.

2014 wurde eine hochrangige Gruppe „Eigenmittel“ eingerichtet, um zu prüfen, wie das System der Finanzierung des EU-Haushalts transparenter, einfacher und gerechter gestaltet und eine demokratische Rechenschaftspflicht eingeführt werden kann. Am 17. Januar 2017 präsentierte die Gruppe ihren Abschlussbericht und ihre Empfehlungen zur künftigen Finanzierung der EU. Gemäß den Empfehlungen schlägt die Kommission vor, das Eigenmittelsystem zu modernisieren und zu rationalisieren und die Einnahmequellen im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 zu diversifizieren.

Mit dem Austritt der Vereinigten Königreichs läuft der dem UK gewährte Rabatt aus. Dies gilt auch für die einigen Mitgliedstaaten eingeräumten Rabatte auf den Rabatt des UK. Die Rabatte in Form ermäßigter Abrufsätze für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel und die pauschalen Ermäßigungen von BNE-Beiträgen werden Ende 2020 automatisch auslaufen.

So kann das Eigenmittelsystem rationalisiert und modernisiert und besser auf die Politik und die Prioritäten der EU abgestimmt werden. Die Kommission schlägt vor, alle Korrekturen auf der Einnahmenseite nach und nach abzuschaffen im Interesse eines fairen und ausgewogenen Haushaltspakets.

30. OKTOBER 2018
European Union Public Finance (5th edition, 2014)

Informationen über die hochrangige Gruppe, die das EU-Einnahmensystem für die Zeit nach 2020 transparenter, nachvollziehbarer und gerechter gestalten soll.