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Rubrik 1b: Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

Eine Liste der Programme, die unter der Rubrik 1b des aktuellen langfristigen Haushalts finanziert werden, mit Referenzbeträgen und Rechtsgrundlagen.

Kohäsionsfonds

Referenzbetrag insgesamt: 74 928,36 Millionen EUR (jeweilige Preise)

Ziele

Der Kohäsionsfonds zielt darauf ab, das wirtschaftliche und soziale Defizit zu verringern und die Wirtschaft der Mitgliedstaaten zu stabilisieren, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 über den Kohäsionsfonds

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Weniger entwickelte Regionen

Referenzbetrag insgesamt: 185 374,42 Millionen EUR (jeweilige Preise)

Ziele

Als „weniger entwickelte Regionen“ gelten die europäischen Regionen, deren BIP weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt. Sie werden mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds unterstützt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds

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Stärker entwickelte Regionen

Referenzbetrag insgesamt: 55 780,14 Millionen EUR (jeweilige Preise)

Ziele

Als „stärker entwickelte Regionen“ gelten die europäischen Regionen, deren BIP mehr als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt. Sie werden mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds unterstützt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds

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Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen

Referenzbetrag insgesamt: 1 562,99 Millionen EUR (jeweilige Preise)

Ziele

Gebiete, die von Natur aus geografisch benachteiligt sind (abgelegene, bergige oder dünn besiedelte Gebiete), sowie Gebiete in äußerster Randlage erhalten spezifische Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, um etwaige Nachteile auszugleichen.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

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Territoriale Zusammenarbeit

Referenzbetrag insgesamt: 10 228,81 Millionen EUR (jeweilige Preise)

Ziele

Das Instrument der europäischen territorialen Zusammenarbeit hilft Regionen in ganz Europa, bei der Bewältigung gemeinsamer Probleme zusammenzuarbeiten. Dafür werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bereitgestellt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)

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Übergangsregionen

Referenzbetrag insgesamt: 35 701,31 Millionen EUR (jeweilige Preise)

Ziele

Als „Übergangsregionen“ gelten die europäischen Regionen, deren BIP zwischen 75 % und 90 % des EU-Durchschnitts beträgt. Sie werden mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds unterstützt.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung

Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds

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Beschäftigungsinitiative für junge Menschen

Referenzbetrag insgesamt: 3 211,22 Millionen EUR (jeweilige Preise)

Ziele

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützt junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, in Regionen der Union, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 bei über 25 % lag. Ziel ist die Integration dieser jungen Menschen in den Arbeitsmarkt. Von den bereitgestellten Mitteln stammen 3 Mrd. EUR aus einer speziellen Haushaltslinie für Jugendbeschäftigung, die um 3 Mrd. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzt wird.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds

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Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration