Page contents Page contents Kohäsionsfonds Referenzbetrag insgesamt: 74 928,36 Millionen EUR (jeweilige Preise) Ziele Der Kohäsionsfonds zielt darauf ab, das wirtschaftliche und soziale Defizit zu verringern und die Wirtschaft der Mitgliedstaaten zu stabilisieren, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Verordnung (EU) Nr. 1300/2013 über den Kohäsionsfonds Mehr Informationen Website der GD Regionalpolitik Weniger entwickelte Regionen Referenzbetrag insgesamt: 185 374,42 Millionen EUR (jeweilige Preise) Ziele Als „weniger entwickelte Regionen“ gelten die europäischen Regionen, deren BIP weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt. Sie werden mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds unterstützt. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds Mehr Informationen Website der GD Regionalpolitik Stärker entwickelte Regionen Referenzbetrag insgesamt: 55 780,14 Millionen EUR (jeweilige Preise) Ziele Als „stärker entwickelte Regionen“ gelten die europäischen Regionen, deren BIP mehr als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt. Sie werden mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds unterstützt. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds Mehr Informationen Website der GD Regionalpolitik Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen Referenzbetrag insgesamt: 1 562,99 Millionen EUR (jeweilige Preise) Ziele Gebiete, die von Natur aus geografisch benachteiligt sind (abgelegene, bergige oder dünn besiedelte Gebiete), sowie Gebiete in äußerster Randlage erhalten spezifische Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, um etwaige Nachteile auszugleichen. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Mehr Informationen Website der GD Regionalpolitik Territoriale Zusammenarbeit Referenzbetrag insgesamt: 10 228,81 Millionen EUR (jeweilige Preise) Ziele Das Instrument der europäischen territorialen Zusammenarbeit hilft Regionen in ganz Europa, bei der Bewältigung gemeinsamer Probleme zusammenzuarbeiten. Dafür werden Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung bereitgestellt. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Verordnung (EU) Nr. 1299/2013 mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Verordnung (EU) Nr. 1302/2013 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) Mehr Informationen Website der GD Regionalpolitik Übergangsregionen Referenzbetrag insgesamt: 35 701,31 Millionen EUR (jeweilige Preise) Ziele Als „Übergangsregionen“ gelten die europäischen Regionen, deren BIP zwischen 75 % und 90 % des EU-Durchschnitts beträgt. Sie werden mit Finanzmitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und dem Europäischen Sozialfonds unterstützt. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds Mehr Informationen Website der GD Regionalpolitik Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Referenzbetrag insgesamt: 3 211,22 Millionen EUR (jeweilige Preise) Ziele Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen unterstützt junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren, in Regionen der Union, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 bei über 25 % lag. Ziel ist die Integration dieser jungen Menschen in den Arbeitsmarkt. Von den bereitgestellten Mitteln stammen 3 Mrd. EUR aus einer speziellen Haushaltslinie für Jugendbeschäftigung, die um 3 Mrd. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds ergänzt wird. Rechtsgrundlage Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds Mehr Informationen Website der GD Beschäftigung, Soziales und Integration