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Normen für potenziell gefährliche Produkte

Produktsicherheitsnormen in der EU

Gemäß der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden.

Normen werden von europäischen Normungsorganisationen entwickelt und sind freiwillig. Allerdings können sie für den Nachweis der Produktsicherheit große Bedeutung erlangen. Produkte gelten nämlich als sicher, wenn sie im EU-Amtsblatt veröffentlichten Normen genügen.

Für einige Produktkategorien gelten produktspezifische Vorschriften, etwa für Spielzeug, Elektrogeräte, Autos usw.

Normen in produktspezifischen Rechtsvorschriften

Produkte, für die keine produktspezifischen Vorschriften gelten, fallen unter die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Dies ist beispielsweise bei den meisten Artikeln für Säuglinge und Kleinkinder der Fall.

Normen in der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit

 

Notfallmaßnahmen

Täglich steht 24 Stunden ein Schnellwarnsystem zur Verfügung. Geht von einem Produkt ein ernstes Risiko aus, über das alle Behörden dringend informiert werden sollten, kann im beschleunigten Verfahren eine Warnmeldung auf Safety Gate veröffentlicht werden. Die betreffende Behörde kontaktiert hierzu die Kommission direkt.

Dieses Verfahren wurde zum Beispiel in der Coronakrise angewendet. Warnmeldungen zu einschlägigen Produkten wurden vorrangig behandelt. 

 

Gefährliche Chemikalien in Produkten

Viele Meldungen auf Safety Gate, dem Schnellwarnsystem der Kommission für gefährliche Produkte, warnen vor Produkten, die gefährliche Chemikalien enthalten. Diese Kategorie macht etwa ein Viertel der jährlichen Warnmeldungen im System aus.

Beispiele für solche Produkte:

  • Textilien
  • Spielzeug
  • Kosmetika
  • Tätowierfarbe

Mehr zu verbotenen Chemikalien

Bericht der Europäischen Chemikalienagentur über Phtalate (2013)

Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

Sicherheit von Kindern

Kindertragen, Wickeltische, Kinderschutzgitter und andere Produkte, die für Kinder bestimmt sind, müssen Normen genügen und bieten daher erhöhten Schutz. Aber auch Produkte, deren Zielgruppe nicht unbedingt Kinder sind, können für ein Spielzeug gehalten werden und sind daher potenziell gefährlich. Die Europäische Kommission hat ein Auge darauf und sorgt dafür, dass Kinder dennoch angemessen geschützt werden.

Beispielsweise im Falle von Feuerzeugen, die auf Kinder eine besondere Anziehungskraft ausüben. Dank regelmäßig aktualisierter Normen ist sichergestellt, dass nur kindergesicherte Feuerzeuge auf dem EU-Markt zugelassen sind.

Ein weiteres Beispiel sind Produkte, die wie Lebensmittel aussehen und deswegen ebenfalls schädlich für Kinder sein können. Die Richtlinie über gefährliche Nachahmungen verbietet die Herstellung, die Einfuhr und das Inverkehrbringen von nicht essbaren Erzeugnissen, die wie Lebensmittel aussehen. Das können Seifen, Kerzen oder Dekorationsobjekte sein. 

Innenjalousien, Fensterabdeckungen mit Schnüren und Sicherheitsvorrichtungen bergen für Kinder die Gefahr einer Strangulation.

Auf Initiative der Kommission erarbeiteten die europäischen Normungsorganisationen 2014 dazu eine neue Norm. Fensterabdeckungen dürfen nun entweder gar keine Schnüre haben oder müssen mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgerüstet sein.

Die europäischen Normungsorganisationen erhalten von der Europäischen Kommission regelmäßig Normungsaufträge.

Datenbank mit Normungsaufträgen

Informationskampagnen

Von der Europäischen Kommission organisierte oder unterstützte Informationskampagnen:

Rückrufe

Sicherheit von online verkauften Produkten (mit der OECD)

Sichere Fensterabdeckungen (mit der OECD)

Knopfbatterien (mit der OECD)

Waschmittelkapseln (mit der OECD)

Sicherheit von Kindern in Europa – Leitfaden für Produktsicherheit