Diese Informationen gibt es auch auf: Ukrainisch | українська | Russisch | русский
Zugang zum Arbeitsmarkt
Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, und Personen, die angemessenen Schutz nach nationalem Recht genießen, sollten eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben können. Sie sollten auch Anspruch auf eine Berufsausbildung haben und in Bezug auf Entlohnung und andere Bedingungen genauso behandelt werden wie Arbeitnehmer*innen in den Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission arbeitet mit verschiedenen Akteuren zusammen, auch mit der ukrainischen Regierung und der ukrainischen Diaspora, damit Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, rasch in Lohn und Brot gebracht werden. Wie in den Leitlinien für Ukraine-Flüchtlinge bei der Suche nach Arbeit, Ausbildung und Erwachsenenkursen dargelegt, stehen auf EU-Ebene mehrere Fördermöglichkeiten zur Verfügung.
Dank des Pilotprojekts „EU-Talentpool“, das die Kommission gemeinsam mit der Europäischen Arbeitsbehörde ins Leben gerufen hat, können Kompetenzen nun mit Stellenangeboten abgeglichen werden. Darüber hinaus können über die Netze des Kompetenzpakts neue Sprachkenntnisse und grundlegende digitale Kompetenzen erworben werden.
Als Service für Arbeitssuchende und Studierende wird das EU-Instrument zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige jetzt auch auf Ukrainisch angeboten.
Aufgrund einer Empfehlung sowie eines Vergleichsberichts der Kommission zur leichteren Anerkennung akademischer und beruflicher Qualifikationen aus der Ukraine ist es nun für Arbeitgeber und Ausbildungseinrichtungen einfacher, die Fähigkeiten der Ukrainer*innen, die in die EU kommen, einzuschätzen.
Die Kommission hat eine Website eingerichtet, um Ukrainer*innen, die Hilfe bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen benötigen, sowie diejenigen zu unterstützen, die diese Qualifikationen verstehen wollen. Im Verbund mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung und den EU-Mitgliedstaaten hat sie ferner den ukrainischen mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen abgeglichen.
Auch die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in den Mitgliedstaaten werden weiterhin unterstützt, da sie für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur optimalen Nutzung der Kompetenzen von Neuankömmlingen zuständig sind.
Die Kommission fördert aus verschiedenen EU-Fonds auch Maßnahmen wie Praktika, Sprachkurse, Beratung sowie berufliche Aus- und Weiterbildung.
EU-Talentpool
Sie hat einen webbasierten EU-Talentpool eingerichtet, um Menschen, die vor der russischen Invasion in der Ukraine fliehen, dabei zu helfen, einen Arbeitsplatz in der EU zu finden.
Der EU-Talentpool ist auf Englisch, Ukrainisch und Russisch verfügbar. Das Pilotprojekt wird über das EURES-Portal umgesetzt. Es bringt nationale Arbeitsverwaltungen, private Arbeitsvermittlungen und Arbeitgeber aus der gesamten EU zusammen. Mehr als 3 Millionen Stellenangebote von 4000 Arbeitgebern sind derzeit auf EURES verfügbar. Weitere Arbeitgeber, die sich ebenfalls beteiligen möchten, sind willkommen.
Der EU-Talentpool steht allen Arbeitssuchenden offen, die im Rahmen der EU-Richtlinie über vorübergehenden Schutz einen entsprechenden Status genießen oder Anspruch auf angemessenen Schutz nach nationalem Recht und eine Arbeitserlaubnis haben.
Nach der Registrierung können die Nutzer*innen mithilfe des Tools ihre Kompetenzen abbilden und ihre Lebensläufe hochladen. Diese sind für die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in allen teilnehmenden Ländern sowie für registrierte Arbeitgeber in allen Ländern, die Teil des europäischen Kooperationsnetzes der Arbeitsvermittlungen (EURES) sind, sichtbar. Die Arbeitssuchenden können auch selbst die Stellenangebote auf EURES durchsuchen.