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Antwort

Nein. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten muss bekannt sein und die Personen, deren Daten verarbeitet werden, müssen darüber unterrichtet werden. Es ist nicht möglich, einfach anzugeben, dass personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Dieser Grundsatz wird als „Zweckbindung“ bezeichnet.

Referenzen