Antwort
Der Europäische Datenschutzausschuss ist eine EU-Behörde, die ab dem 25. Mai 2018 für die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung zuständig ist. Er setzt sich aus den Leitern aller Datenschutzbehörden und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bzw. seiner Stellvertreter zusammen. Die Europäische Kommission nimmt ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Ausschusses teil. Das Sekretariat des Europäischen Datenschutzausschusses wird vom Europäischen Datenschutzbeauftragten bereitgestellt.
Der Europäische Datenschutzausschuss steht im Mittelpunkt der neuen Datenschutzlandschaft in der EU. Er wird dazu beitragen, dass die Datenschutzvorschriften in ganz Europa einheitlich angewendet werden, und eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden gewährleisten. Der Ausschuss wird nicht nur Leitlinien zur Auslegung grundlegender Begriffe der Datenschutz-Grundverordnung ausgeben, sondern ihm wird auch die Befugnis übertragen, bei Streitigkeiten zur grenzüberschreitenden Verarbeitung rechtsverbindliche Beschlüsse zu erlassen und eine einheitliche Anwendung der EU-Vorschriften sicherzustellen, um zu vermeiden, dass derselbe Fall aufgrund unterschiedlicher Rechtsprechung möglicherweise unterschiedlich gewertet wird.