Zum Hauptinhalt

Kann eine Nichtregierungsorganisation (NRO) in meinem Namen Beschwerde einreichen?

Antwort

Sie haben das Recht, eine NRO mit der Einreichung einer Beschwerde in Ihrem Namen zu beauftragen, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die NRO wurde nach geltendem Recht gegründet;
  2. Die NRO verfolgt ein Ziel des öffentlichen Interesses (z. B. Verbesserung der Lebensqualität der Bürger im Verbraucherbereich);
  3. Die NRO ist im Bereich des Datenschutzes tätig.

Die Beschwerde kann sowohl bei der zuständigen Datenschutzbehörde als auch, sollte der Fall eintreten, bei einer Justizbehörde eingereicht werden. Aufgrund des nationalen Rechts in einigen EU-Mitgliedstaaten kann die NRO unter Umständen ohne Ihren Auftrag eine Beschwerde einlegen.

Referenzen