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Document 52020DC0440

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Angepasstes Arbeitsprogramm 2020 der Kommission

COM/2020/440 final

Brüssel, den 27.5.2020

COM(2020) 440 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Angepasstes Arbeitsprogramm 2020 der Kommission


1.Neue, im Fluss befindliche Rahmenbedingungen

Am 29. Januar nahm die Kommission ihr Arbeitsprogramm 2020 an. Darin werden die wichtigsten Initiativen für das erste Jahr der Amtszeit dieser Kommission dargelegt und die sechs in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen skizzierten Kernziele sowie die wichtigsten Prioritäten des Europäischen Parlaments und der Strategischen Agenda des Europäischen Rates für 2019-2024 in konkrete Politik umgesetzt.

Das Arbeitsprogramm der Kommission wurde angenommen, bevor sich die Coronakrise in Europa ausbreitete. Was mit vereinzelten Fällen begann, entwickelte sich rasch zu einer Gesundheitskrise, einer beispiellosen wirtschaftlichen Erschütterung und einer globalen Pandemie tragischen Ausmaßes. Innerhalb weniger Wochen musste sich Europa einer unmittelbaren und einzigartigen Herausforderung stellen, von der jedes Land, jede Region und jede Person in unterschiedlichem Maße betroffen war. Das Gesundheitswesen wurde bis an die Grenze belastet, und den an vorderster Front Wirkenden wurden heroische Anstrengungen abverlangt. Es wurden beispiellose Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ergriffen, die Gesellschaft und Wirtschaft gleichermaßen trafen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Rasche und umfassende Maßnahmen auf EU-Ebene trugen dazu bei, den Schock abzufedern.

In diesem Zeitraum lag der feste Fokus der Europäischen Kommission auf dem Schutz von Leben und Lebensgrundlagen. Das ging von der Bereitstellung aller verbleibenden Mittel aus dem EU-Haushalt bis hin zur Bevorratung medizinischer Ausrüstung. Die Kommission hat die den Haushalts- und Beihilfevorschriften innenwohnende Flexibilität konsequenter als je zuvor genutzt und mit SURE ein neues EU-Instrument zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit und zur Unterstützung von Arbeitnehmern und Unternehmen vorgeschlagen. Sie traf Beschlüsse zu Themen wie zollfreie Einfuhren wichtiger Güter und unterbreitete Vorschläge in den Bereichen Verkehr, Handel, Unterstützung für Partnerländer und vieles mehr. Sie legte eine Reihe von Leitlinien vom Grenzmanagement bis hin zu den Passagierrechten sowie einen Fahrplan vor, um die sichere und schrittweise Aufhebung der Eindämmungsmaßnahmen zu gewährleisten.

Seit Beginn der Krise hat die Kommission 291 Beschlüsse und weitere Rechtsakte erlassen. Fast alle diese Maßnahmen waren weder geplant noch im Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 vorgesehen. Daran werden die Dringlichkeit und der dramatische Charakter der Lage sowie das Tempo deutlich, mit dem die Kommission von der Verwirklichung langfristiger Ziele zum unmittelbaren Krisenmanagement übergehen musste.

Dank der gemeinsamen Anstrengungen insbesondere aller Bürgerinnen und Bürger zur Eindämmung des Virus hat sich seine Ausbreitung in ganz Europa verlangsamt und verringert. Jede Erholung hängt davon ab, inwieweit es auf absehbare Zeit gelingt, das Virus zu beherrschen bzw. mit ihm umzugehen. Sie erfordert aber auch schnelle, flexible Unterstützung und Investitionen dort, wo sie am dringendsten benötigt werden. Hierzu stellt die Kommission heute ihren europäischen Aufbauplan 1 vor, der auch ein neues Aufbauinstrument im Rahmen eines überarbeiteten mehrjährigen Finanzrahmens umfasst.

Im Rahmen des heutigen Pakets passt die Kommission auch ihr Arbeitsprogramm für 2020 an. Diese Anpassung beruht auf zwei Grundsätzen: Erstens ist die Kommission entschlossen, die in ihrem Arbeitsprogramm eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Zweitens muss aufgrund der Art und des Ausmaßes dieser Krise und der notwendigen Konzentration auf das Krisenmanagement der Zeitplan für einige der vorgeschlagenen Maßnahmen überprüft werden. Anhang I des Arbeitsprogramms 2020 wurde entsprechend aktualisiert.

Gleichzeitig benötigt der Aufbau einen entschlossenen politischen Kurs sowie Investitionen, worauf in der Mitteilung über den europäischen Aufbauplan ausführlicher eingegangen wird. Dies wird sich auch in den neuen Vorschlägen widerspiegeln, die in der Absichtserklärung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat anlässlich der Rede von Präsidentin von der Leyen zur Lage der Union im September aufgeführt sein werden. Diese Vorschläge werden dann Teil eines umfassenden Arbeitsprogramms der Kommission für 2021 sein, das im Oktober dieses Jahres angenommen werden soll.

2.Ausführung des Arbeitsprogramms der Kommission: neue zeitliche Staffelung, verstärkte Ambitionen

Die in den politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen und im Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 enthaltenen Prioritäten sind eingedenk der Krise, die Europa zu überwinden hat, wichtiger denn je. Die Dringlichkeit, den ökologischen und digitalen Wandel zu beschleunigen, ein gerechteres Europa mit einer Wirtschaft im Dienste der Menschen zu schaffen, unseren Binnenmarkt und unsere strategische Autonomie zu stärken, unsere Werte in den Mittelpunkt zu rücken, unsere Demokratie zu fördern und unsere globale Verantwortung als geopolitischer Akteur in vollem Umfang wahrzunehmen, tritt immer deutlicher zutage. Dies wird der wirtschaftlichen Erholung in Europa Schwung verleihen und ein widerstandsfähigeres, nachhaltigeres und gerechteres Europa schaffen.

Aus diesem Grund ist die Kommission fest entschlossen, alle wichtigen Initiativen in den sechs Kernzielen umzusetzen. Die für eine Reihe von Initiativen anvisierten leichten Verzögerungen spiegeln die Notwendigkeiten wider, Lehren aus der Krise zu ziehen‚ dem Konsultationsprozess die ihm gebührende Zeit einzuräumen oder den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung Rechnung zu tragen. Außerdem wird so Zeit gewonnen, um die Vorschläge eingehend mit den einschlägigen Interessenträgern zu erörtern, sodass sie von den gesetzgebenden Organen dann rasch verabschiedet und von den Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt werden können – und all dies in einer Zeit, in der wir weiterhin mit der Gesundheitskrise konfrontiert sind.

Bei Initiativen, die von wesentlicher Bedeutung sind oder die sofortige Erholung unterstützen, bleibt es beim ursprünglichen im Arbeitsprogramm der Kommission vorgesehenen Annahmetermin. Dazu gehören die Strategie für eine intelligente Sektorenintegration‚ die Strategie für eine Renovierungswelle, die Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität, das Gesetz über digitale Dienste, die Stärkung der Jugendgarantie und das Weißbuch über ein Instrument für ausländische Subventionen.

Eine Reihe dringender wichtiger Initiativen, die sich aufgrund der Pandemie verzögert haben, werden so rasch wie möglich angenommen, insbesondere der neue Migrationspakt oder die aktualisierte europäische Agenda für Kompetenzen. Andere werden auf einen späteren Zeitpunkt des Jahres oder den Beginn des nächsten Jahres verschoben, damit sie gut vorbereitet und einer angemessenen Konsultation unterzogen werden können.

Die Position einer Initiative in den geänderten Anhängen hat keinen Einfluss auf die in den Mandatsschreiben von Präsidentin von der Leyen an die Kollegiumsmitglieder festgelegten Verantwortlichkeiten.

Die Kommission wird weiter in enger Kooperation mit dem Europäischen Parlament und dem Rat an den bereits in die Wege geleiteten Initiativen arbeiten und sich mit Regionen, Kommunen, Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft und den Bürgerinnen und Bürgern über geplante oder bevorstehende Initiativen austauschen.

3.Bessere Rechtsetzung und strategische Vorausschau

Die Krise hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass die politisch Verantwortlichen fundierte Entscheidungen auf der Grundlage solider Fakten und einer Bewertung aller verfügbaren Optionen und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen treffen können. Deshalb müssen die Grundsätze der besseren Rechtsetzung weiterhin im Mittelpunkt unserer Gesetzgebungsaktivität stehen. Die Kommission wird ihre Mitteilung „Bessere Rechtsetzung“ noch in diesem Jahr vorlegen.

In der Krise, in der es jetzt gilt, die Wirtschaft wieder anzukurbeln, wird es noch notwendiger, überflüssigen Verwaltungsaufwand zu verringern. In diesem Sinne richtet die Kommission in den kommenden Wochen eine Plattform für zukunftsgerechte Gesetzgebung ein, um Interessenträger und alle Regierungs- und Verwaltungsebenen in die Vereinfachung und Modernisierung des EU-Rechts einzubinden.

In der ersten jährlichen strategischen Vorausschau werden die Auswirkungen der Gesundheitskrise auf wichtige Trends und die Reaktionen der Politik berücksichtigt. Im Einklang mit dem europäischen Aufbauplan wird in dem Bericht besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten sich besser gegen gegenwärtige und künftige Systemschocks wie die COVID-19-Krise wappnen müssen.

Die Ansichten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Interessenträgern sind auch von entscheidender Bedeutung für die Qualität unserer Vorschläge. Die Krise erschwert jedoch die Ausübung des Mitspracherechts. Aus diesem Grund wird die Kommission die öffentlichen Konsultationen und andere Möglichkeiten der Meinungsäußerung zu Initiativen ausweiten, die 2020 oder Anfang nächsten Jahres durchgeführt werden sollen. Nach Möglichkeit wird der Konsultationszeitraum um bis zu 6 Wochen verlängert. Bei Initiativen, die auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, werden derzeit – außer bei Vorliegen hinreichender Gründe – keine öffentlichen Konsultationen eingeleitet.

4.Fazit

Dieses angepasste Arbeitsprogramm der Kommission für 2020 veranschaulicht die Entschlossenheit Europas, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die Lehren aus dieser Krise gemeinsam zu ziehen und in politisches Handeln umzuwandeln.

Darüber hinaus zeigt Europa durch die heute im Rahmen des europäischen Aufbauplans unterbreiteten Vorschläge sowie durch die Initiativen, die im weiteren Verlauf dieses Jahres in der Absichtserklärung und im Arbeitsprogramm der Kommission für 2021 vorgeschlagen werden, dass es bereit ist, den Weg in eine bessere Zukunft einzuschlagen.

Die Kommission ist fest gewillt, bei der Umsetzung ihres Arbeitsprogramms partnerschaftlich mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten. Dabei wird sie die Ansichten der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und greifbare Ergebnisse vor Ort anstreben, um ein widerstandsfähigeres, nachhaltigeres und faireres Europa aufzubauen.

(1) Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen (COM(2020) 456).
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Brüssel, den 27.5.2020

COM(2020) 440 final

ANHÄNGE

der

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN















Anpassung des Arbeitsprogramms der Kommission für 2020


Anhang I: Neue Initiativen 1

Nr.

Politisches Ziel

Initiativen

Status/
Änderung 2

Ein europäischer Grüner Deal

1.

Der europäische Grüne Deal

Mitteilung über den europäischen Grünen Deal (nicht legislativ, 4. Quartal 2019)
Europäisches Klimarecht zur Verankerung des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 (legislativ, Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 1. Quartal 2020)
Der europäische Klimapakt (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

angenommen

angenommen

Q4/2020

2.

Finanzierung des nachhaltigen Wandels

Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)
Fonds für einen gerechten Übergang (legislativ, Artikel 175 AEUV, 1. Quartal 2020) 
Neue Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen (nicht legislativ, 3. Quartal 2020) 

Überprüfung der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

angenommen

angenommen

Q4/2020

Q1/2021

3.

Beitrag der Kommission zur 26. Konferenz der Vertragsparteien (COP26) in Glasgow

Klimazielplan für 2030 (nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 3. Quartal 2020)
Neue EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

Neue EU-Forststrategie (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

Q3/2020

Q1/2021

Q1/2021

4.

Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme

Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

angenommen

5.

Dekarbonisierung der Energie

Strategie für eine intelligente Sektorenintegration (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

Renovierungswelle (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

Erneuerbare Offshore-Energie (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

Q2/2020

Q3/2020

Q4/2020

6.

Nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch

Neuer Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Stärkung der Verbraucher für den grünen Wandel (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

angenommen

Q2/2021

7.

Schutz unserer Umwelt

EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 (nicht legislativ, 1. Quartal 2020) 

8. Umweltaktionsprogramm (legislativ, Artikel 192 Absatz 3 AEUV, 2. Quartal 2020) 
Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

angenommen

Q4/2020

Q3/2020

8.

Nachhaltige und intelligente Mobilität

Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

„ReFuelEU Aviation“ – Nachhaltige Flugkraftstoffe (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 100 Absatz 2 AEUV und/oder Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 4. Quartal 2020)

„FuelEU Maritime“ – Grüner europäischer Meeresraum (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 100 Absatz 2 AEUV und/oder Artikel 192 Absatz 1 AEUV, 4. Quartal 2020)

Q4/2020

Q4/2020

Q4/2020

Ein Europa für das digitale Zeitalter

9..

Ein Europa für das digitale Zeitalter

Eine Strategie für Europa – Ein Europa für das digitale Zeitalter (nicht legislativ, 1. Quartal 2020) zusammen mit einem Ex-ante-Wettbewerbsinstrument (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 103 und 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

Aktualisierter Aktionsplan für digitale Bildung (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

angenommen / Q4/2020

Q3/2020

10.

Ein europäisches Konzept für künstliche Intelligenz

Weißbuch zur künstlichen Intelligenz (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Europäische Datenstrategie (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Folgemaßnahmen zum Weißbuch zur künstlichen Intelligenz, einschließlich Sicherheit, Haftung, Grundrechte und Daten (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

angenommen

angenommen

Q1/2021

11.

Digitale Dienste

Rechtsakt über digitale Dienste (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

Q4/2020

12.

Erhöhung der Cybersicherheit

Überarbeitung der Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

Q4/2020

13.

Digitale Dienste für Verbraucher

Gemeinsame Ladegeräte für Mobiltelefone und ähnliche Geräte (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2020)

Überprüfung der Roamingverordnung (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

Q1/2021

Q1/2021

14..

Eine neue Industriestrategie für Europa

Industriestrategie (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Bericht über Binnenmarkthindernisse (nicht legislativ, 1. Quartal 2020) 

Aktionsplan zur Durchsetzung des Binnenmarkts (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

KMU-Strategie (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Weißbuch über ein Instrument für ausländische Subventionen (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

angenommen

angenommen

angenommen

angenommen

Q2/2020

15.

Luftverkehrspaket

Überprüfung der Flughafengebühren (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 100 Absatz 2 AEUV, 4. Quartal 2020)

Überprüfung der Erbringung von Flugverkehrsdiensten (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 100 Absatz 2 AEUV, 4. Quartal 2020)

Q4/2020

Q4/2020

16.

Auf dem Weg zu einem europäischen Forschungsraum

Mitteilung über die Zukunft von Forschung und Innovation und den Europäischen Forschungsraum (nicht legislativ, 2. Quartal 2020) 

Mitteilung über Forschungs- und Innovationsaufträge im Rahmen von „Horizont Europa“ (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

Q3/2020

Q4/2020

17.

Digitale Finanzdienste

Aktionsplan zur Finanztechnologie einschließlich einer Strategie für einen integrierten EU-Zahlungsverkehrsmarkt (nicht legislativ, 3. Quartal 2020) 
Vorschlag zu Krypto-Vermögenswerten (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2020)

Sektorübergreifender Finanzdienstleistungsrechtsakt zur operativen Abwehrfähigkeit und Cyber-Resilienz (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 3. Quartal 2020)

Q3/2020

Q3/2020

Q3/2020

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

18.

Soziales Europa

Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)
Gerechte Mindestlöhne für Arbeitnehmer in der EU (Artikel 153 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 153 Absatz 2 und Artikel 154 AEUV, 1./3. Quartal 2020) 
Stärkung der Jugendgarantie (nicht legislativ, 2. Quartal 2020) 
Europäische Arbeitslosenrückversicherung (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 4. Quartal 2020)

angenommen

Q1/2020 / Q4/2020

Q2/2020

befristetes Instrument angenommen

19.

Wirtschaftspolitische Steuerung

Überprüfung des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

angenommen

20.

Vertiefung der Kapitalmarktunion

Aktionsplan zur Kapitalmarktunion (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

Überprüfung des Rechtsrahmens für Wertpapierfirmen und Marktteilnehmer (MiFID II und MiFIR) (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 53 Absatz 1 und Artikel 114 Absatz 1 AEUV, 3. Quartal 2020)

Überprüfung der Verordnung über Referenzwerte (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 114 Absatz 1 AEUV, 3. Quartal 2020)

Q4/2020

Q3/2020

Q3/2020

21.

Vollendung der Bankenunion

Aktionsplan zur Bekämpfung von Geldwäsche (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Überprüfung der Eigenkapitalvorschriften (legislativ‚ einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV (CRR) und Artikel 53 AEUV (CRD), 2. Quartal 2020)

angenommen

Q4/2020

22.

Wirksame Besteuerung

Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert (nicht legislativ, 2. Quartal 2020) 

Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Vereinfachung der Besteuerung (legislativ und nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 113 und 115 AEUV, 2. Quartal 2020), einschließlich verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich in der EU und darüber hinaus (nicht legislativ, 3. Quartal 2020) sowie der Überarbeitung der Richtlinie zum automatischen Austausch von Informationen (legislativ, Artikel 113 und 115 AEUV, 3. Quartal 2020)

Q4/2020

Q3/2020

23.

Zollunionspaket

Aktionsplan zur Zollunion (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

Vorschlag für eine einheitliche/zentrale EU-Anlaufstelle für Zollbehörden („Single Window“) (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 33 und 114 AEUV, 3. Quartal 2020)

Q3/2020

Q4/2020

Ein stärkeres Europa in der Welt

24.

Internationale Zusammenarbeit

Unterzeichnung und Abschluss des Abkommens zwischen der EU und den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik (legislativ, Artikel 217 und 218 AEUV, 3. Quartal 2020)

Q3/2020

25.

Finanzielle Souveränität

Stärkung der wirtschaftlichen und finanziellen Souveränität Europas (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

Q4/2020

26.

Afrika-Strategie

Auf dem Weg zu einer umfassenden Strategie mit Afrika (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

angenommen

27.

Erweiterung

Stärkung des Beitrittsprozesses – Eine glaubwürdige EU-Perspektive für die westlichen Balkanstaaten (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

Intensivierung unserer Zusammenarbeit mit den westlichen Balkanstaaten – Beitrag der Kommission zum Gipfeltreffen EU-Westbalkan (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

angenommen

angenommen / Q4/2020

28.

Östliche Partnerschaft

Die Östliche Partnerschaft nach 2020 (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

angenommen

29.

Menschenrechte, Demokratie und Gleichstellung der Geschlechter

Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024) (legislativ und nicht legislativ, 1. Quartal 2020) 
EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Teilhabe von Frauen in den Außenbeziehungen (2021-2025 ) (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

angenommen

Q4/2020

30.

Handelspolitik

Überprüfung der Handelspolitik, einschließlich der WTO-Reform-Initiative (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

Q4/2020

Förderung unserer europäischen Lebensweise

31.

Förderung von Kompetenzen, Bildung und Inklusion

Aktualisierte europäische Agenda für Kompetenzen (nicht legislativ, 1. Quartal 2020) 
Vollendung des Europäischen Bildungsraums (nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

Aktionsplan zur Integration und Inklusion (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

Q3/2020

Q3/2020

Q4/2020

32.

Ein neuer Migrations- und Asylpakt

Ein neuer Migrations-und Asylpakt sowie begleitende Legislativvorschläge (nicht legislativ und legislativ, Artikel 78 und 79 AEUV, 1. Quartal 2020)

Q2/2020

33.

Förderung der Sicherheit in Europa

Eine neue Strategie für die Sicherheitsunion (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

Stärkung des Mandats von Europol (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 88 AEUV, 4. Quartal 2020)
Vorschlag für zusätzliche Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ 4. Quartal 2020)

Eine neue EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (nicht legislativ, 2. Quartal 2020) 

Q3/2020

Q4/2020

Q4/2020

Q1/2021

Q3/2020

34.

Gesundheitsschutz

Europäischer Krebsbekämpfungsplan (nicht legislativ, 4. Quartal 2020) 
Eine pharmazeutische Strategie für Europa (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

Q4/2020

Q4/2020

Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

35.

Verbraucheragenda

Eine neue Strategie für Verbraucher (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

Q4/2020

36.

Bewältigung der Auswirkungen des demografischen Wandels

Bericht über die Auswirkungen des demografischen Wandels (nicht legislativ, 1. Quartal 2020) 
Grünbuch zum Thema Altern (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

Q2/2020

2021

37.

Initiativen in den Bereichen Gleichstellung und Nichtdiskriminierung

Europäische Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter (nicht legislativ, 1. Quartal 2020), gefolgt von verbindlichen Transparenzmaßnahmen (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung‚ Artikel 157 AEUV, 4. Quartal 2020) 
LGBTI-Gleichstellungsstrategie (nicht legislativ, 4. Quartal 2020) 
EU-Rahmen für Strategien zur Gleichstellung und Inklusion der Roma nach 2020 (nicht legislativ, 4. Quartal 2020)

angenommen / Q4/2020

Q4/2020

Q4/2020

38.

Demokratie

Desinformation – Richtigstellung der Fakten/Europäischer Aktionsplan für Demokratie (nicht legislativ und legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 224 und 114 AEUV, 4. Quartal 2020)

Q2/2020 / Q4/2020

39.

Die Zukunft Europas

Gestaltung der Konferenz über die Zukunft Europas( (nicht legislativ, 1. Quartal 2020)

angenommen

40.

Rechtsstaatlichkeit

Jahresbericht über die Rechtsstaatlichkeit 2020 ( nicht legislativ, 3. Quartal 2020)

Q3/2020

41.

Grundrechte

Neue Strategie zur Umsetzung der Charta der Grundrechte (nicht legislativ, 4. Quartal 2020) 
Europäische Strategie für Opferrechte (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

Bericht über die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung( nicht legislativ, 2. Quartal 2020) 
Angleichung der einschlägigen Rechtsdurchsetzungsvorschriften der Union in Bezug auf den Datenschutz (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

Q4/2020

Q2/2020

Q2/2020

Q2/2020

42.

Bessere Rechtsetzung

Mitteilung über bessere Rechtsetzung (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

Q4/2020

43.

Vorausschau

Jahresbericht: Vorausschau für 2020 (nicht legislativ, 2. Quartal 2020)

Q3/2020



Anhang II: REFIT-Initiativen 3

Nr.

Bezeichnung

Vereinfachung – Ziele und Potenziale (kurze Beschreibung der REFIT-Ziele der Überarbeitungen und des Vereinfachungspotenzials im Hinblick auf Evaluierungen und Eignungsprüfungen)

Ein europäischer Grüner Deal

1.

Evaluierung der Vermarktungsnormen (festgelegt in der Verordnung über die einheitliche gemeinsame Marktorganisation (GMO), in den „Frühstücksrichtlinien“ und im GMO-Sekundärrecht)

Die Evaluierung der Vermarktungsnormen wird dazu beitragen, die Kohärenz zwischen den verschiedenen Rechtsakten zu bewerten sowie Vereinfachungspotenziale zu erkennen. Die Evaluierungsergebnisse könnten als Grundlage für Überlegungen zur Notwendigkeit von rechtlichen Änderungen der Vermarktungsnormen dienen.

2.

Evaluierung in der EU geschützter geografischer Angaben und garantiert traditioneller Spezialitäten

Bei der Evaluierung der geografischen Angaben und der garantiert traditionellen Spezialitäten wird die Kohärenz des EU-Rechtsrahmens für Qualitätsregelungen bewertet und der Bedarf für Verbesserungen (Modernisierung, Vereinfachung, Straffung) ermittelt. Die Ergebnisse könnten als Grundlage für Überlegungen zur Notwendigkeit von rechtlichen Änderungen der EU-Qualitätsregelungen dienen.

3.

Überarbeitung der Leitlinien für bestimmte staatliche Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2020

Mitgliedstaaten dürfen einige stromintensive Nutzer für die durch das EU-Emissionshandelssystem verursachten höheren Elektrizitätskosten teilweise entschädigen. Ziel dieser Entschädigungen ist es, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen auf ein Minimum zu reduzieren; dieses Risiko tritt dann ein, wenn es aufgrund der Emissionskosten zu einer Abwanderung aus der EU in Drittländer ohne vergleichbare Beschränkungen kommt. Die bestehenden Vorschriften, nach denen ein Ausgleich zulässig ist, werden mit dem Ziel überarbeitet, sie an das neue Emissionshandelssystem für den Zeitraum 2021-2030 anzupassen. (nicht legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 4 Quartal 2020)

4.

Überarbeitung der Verordnung über die transeuropäischen Energienetze (TEN-E)

Ziel dieser Initiative ist es, die TEN-E-Verordnung vollständig mit dem europäischen Grünen Deal und den langfristigen Dekarbonisierungszielen der Union in Einklang zu bringen und gleichzeitig zu Branchen- und Marktintegration, Versorgungssicherheit und Wettbewerb beizutragen. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 170-171 AEUV, 4. Quartal 2020)

5.

Evaluierung der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)

Im Zuge der Evaluierung der RoHS-Richtlinie wird bewertet, wie wirksam und effizient die Verfahren zur Erlassung von Beschränkungen von Stoffen und zur Erteilung von Ausnahmen von Beschränkungen sind. Außerdem wird die Kohärenz und Relevanz dieser Richtlinie im Hinblick auf andere EU-Rechtsakte bewertet, insbesondere auf Grundlage der Evaluierungen der REACH-Verordnung und der Richtlinie zur umweltgerechten Produktgestaltung.

6.

Evaluierung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge

Diese Evaluierung bewertet die Wirksamkeit der Altfahrzeuge-Richtlinie, ihre Effizienz und Kohärenz mit anderen Rechtsakten sowie ihre Relevanz vor dem Hintergrund übergeordneter politischer Ziele in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Plastik, Ressourceneffizienz, Rohstoffe usw.

7.

Evaluierung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED)

Diese Evaluierung bewertet die Wirksamkeit der IED-Richtlinie, ihre Effizienz, ihren europäischen Mehrwert, ihre Kohärenz mit anderen Rechtsakten sowie ihre Relevanz für den Umgang mit maßgeblichen (agrar-)industriellen Ursachen von Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigung.

8.

Eignungsprüfung der EU-Regeln zum illegalen Holzeinschlag (EU-Holz-Verordnung (EU) Nr. 995/2010 und EU-FLEGT-Verordnung (EG) Nr. 2173/2005)

Im Zuge der Eignungsprüfung werden Wirksamkeit, Effizienz, Kohärenz, Relevanz und europäischer Mehrwert beider Verordnungen im Hinblick auf ihren Beitrag zum Kampf gegen den weltweiten illegalen Holzeinschlag bewertet. Die in der Eignungsprüfung gewonnenen Erkenntnisse werden für die Bewertung nachfrageseitiger Maßnahmen, die andere Rohstoffe betreffen, hilfreich sein.

9.

Überarbeitung der EU-Batterien-Richtlinie

Laut Evaluierung/Berichten zur Durchführung der Batterien-Richtlinie sollte das Ziel der Überarbeitung sein, das Kreislaufprinzip stärker zu berücksichtigen, die Nachhaltigkeit zu verbessern und mit technologischen Entwicklungen Schritt zu halten. Dies ist auch im strategischen Aktionsplan für Batterien vorgesehen. Im Zuge dieser Initiative wird die Richtlinie auf Grundlage der Berichtsergebnisse geändert oder wird ein neuer Verordnungsvorschlag zur Aufhebung der Richtlinie ausgearbeitet, insbesondere um Anforderungen an Entsorgung und Nachhaltigkeit einzuschließen. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, 4. Quartal 2020)

10.

Eignungsprüfung der relevanten EU-Rechtsvorschriften zu Chemikalien mit endokriner Wirkung

Chemikalien mit endokriner Wirkung sind Stoffe, die die Wirkungsweise des endokrinen Systems (Hormonsystems) verändern und die Gesundheit von Mensch oder Tier beeinträchtigen. Sie werden durch verschiedene EU-Maßnahmen reguliert. Im Zuge der Eignungsprüfung wird bewertet, ob diese Maßnahmen ihr übergeordnetes Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen, erfüllen. Dazu werden Kohärenz, Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und europäischer Mehrwert der EU-Rechtsvorschriften und insbesondere die Kohärenz mit dem gesamten bestehenden EU-Rechtsrahmen für Chemikalien geprüft.

11.

Überarbeitung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse in der EU*

Diese Überarbeitung wird den Rechtsrahmen vereinfachen: Eine (EU-)Verordnung wird drei Verordnungen ersetzen, die derzeit ebenfalls die Bereiche Aquakulturerzeugnisse, Transparenz und Verbraucherinformation abdecken. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 43 AEUV, Gemeinsame Fischereipolitik, 1. Quartal 2021)

12.

Evaluierung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr 
(Schienengüterverkehrskorridor-Verordnung)

Die stärkere Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene ist ein wesentlicher Aspekt der EU-Politik zur Reduzierung der CO2-Emissionen, ist jedoch mit Schwierigkeiten verbunden. Ziel der Verordnung über Schienengüterverkehrskorridore ist es, die Zusammenarbeit und Koordination entlang mehrerer Korridore mit besonderem Potenzial für den Ausbau des grenzüberschreitenden Güterverkehrs zu verbessern. 
Die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr trat 2010 in Kraft. Neun Schienengüterverkehrskorridore wurden eingerichtet und zwei weitere in der Folge geschaffen. Ziel der Evaluierung ist es, einen vollständigen Überblick über die Umsetzung der Verordnung zu erstellen und die erzielten Ergebnisse zu bewerten. Sie wird Aufschluss über den Bedarf an weiteren Maßnahmen auf EU-Ebene zum Ausbau des Schienengüterverkehrs geben.

13.

Evaluierung der Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden

Im Zuge der Evaluierung wird unter anderem untersucht, welche Fortschritte die Richtlinie darin erzielt hat, die Abhängigkeit von Pestiziden zu verringern und den Einsatz von nichtchemischen, risikoarmen Alternativen zu Pestiziden zu fördern. Potenziale für Vereinfachung, zum Beispiel der Bestimmungen für die Prüfung von Anwendungsgeräten für Pestizide und der neuen Regeln für die amtliche Kontrolle, werden ebenfalls untersucht.

14.

Evaluierung der EU-Tierschutzstrategie (2012-2015)

Im Zuge dieser Evaluierung wird untersucht, inwiefern die EU-Tierschutzstrategie dazu beigetragen hat, den EU-Tierschutzrahmen zu vereinfachen und ob eine weitere Vereinfachung unter Berücksichtigung der Bedarfsentwicklung in diesem Bereich möglich ist.

15.

Evaluierung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und der Höchstgehalte an Pestizidrückständen 4

Diese Evaluierung umfasst die Durchführung und das Funktionieren der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über Pflanzenschutzmittel und der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen und deckt alle Mitgliedstaaten seit Geltungsbeginn der Verordnungen im Juni 2011 bzw. September 2008 ab. Es werden auch Vorschläge zur besseren Umsetzung der Verordnungen mit dem Ziel der Vereinfachung oder Stärkung des geltenden Rechtsrahmens gemacht, zum Beispiel um Verzögerungen zu verringern, mehr Transparenz herzustellen, das auf Einteilung in Zonen beruhende System der Zulassung und gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen zu verbessern, nachhaltigen Pflanzenschutz, risikoarme Lösungen und effiziente Risikobegrenzung zu fördern sowie die Kohärenz und Einheitlichkeit zwischen den Verordnungen und anderen EU-Rechtsakten zu verbessern.

Die Evaluierung wird außerdem auf die Fragen eingehen, die in der am 7.6.2017 angenommenen Stellungnahme der REFIT-Plattform zu mehrfach nutzbaren/aus mehreren Quellen stammenden Stoffen – Chlorat (XI.10.a) und der am 14.3.2019 angenommenen Stellungnahme der REFIT-Plattform zur Registrierung von Pflanzenschutzmitteln (XI.22.a) gestellt werden.

16.

Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel im Hinblick auf Nährwertprofile und gesundheitsbezogene Angaben über Pflanzen und Pflanzenzubereitungen und den allgemeinen Rechtsrahmen für ihre Verwendung in Lebensmitteln4

Diese Evaluierung befasst sich mit der Frage, die in der Stellungnahme der REFIT-Plattform (XI.11.a-b) bezüglich der Festlegung von Nährwertprofilen gestellt wurde. Sie nimmt eine Folgenabschätzung der derzeitigen Lage (keine Nährwertprofile auf EU-Ebene) vor und untersucht, ob Nährwertprofile weiterhin zweckdienlich, erforderlich und angemessen sind, um die Ziele der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu erreichen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden außerdem herangezogen, um die von Unternehmen gestellten Fragen zur Richtlinie über traditionelle pflanzliche Arzneimittel zu behandeln, die in der Stellungnahme der REFIT-Plattform XI.6.a-b angeführt werden.

17.

Evaluierung von Lebensmittelkontaktmaterialien

Im Zuge der Evaluierung werden alle Aspekte des geltenden EU-Rechtsrahmens für Lebensmittelkontaktmaterialien überprüft, einschließlich der Zweckmäßigkeit der Konformitätserklärung, die derzeit für Einzelmaßnahmen auf EU-Ebene vorgeschrieben ist. Auf Grundlage der Evaluierung wird die Kommission weitere Maßnahmen auf EU-Ebene in Betracht ziehen, wobei verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, zum Beispiel die in der Stellungnahme der REFIT-Plattform (XI.1a) abgegebene Empfehlung für eine gemeinsame europäische obligatorische Konformitätserklärung für alle Arten von Lebensmittelkontaktmaterialien.

18.

Evaluierung der Richtlinie 2005/44/EG über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) auf den Binnenwasserstraßen der Gemeinschaft

Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS) nutzen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), um Sicherheit, Effizienz und Umweltfreundlichkeit der Binnenschifffahrt zu fördern. Die RIS-Richtlinie bildet einen Rahmen für Mindestanforderungen und technische Spezifikationen für die Bereitstellung und Einführung von RIS, um zu gewährleisten, dass die RIS-Systeme der Mitgliedstaaten für Wasserstraßen der Klasse IV oder höher harmonisiert, interoperabel und grenzüberschreitend kompatibel sind. Die Evaluierung befasst sich mit der Umsetzung der Richtlinie und den jüngsten organisatorischen und technologischen Entwicklungen in der Branche, insbesondere im Bereich der digitalen Technologien. In Bezug auf das Verfahren für die Ausarbeitung der in der Richtlinie enthaltenen technischen Spezifikationen werden außerdem Bereiche für mögliche Vereinfachungen untersucht.

Ein Europa für das digitale Zeitalter

19.

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung)

Nach Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Juli 2020 über die Anwendung der Verordnung Bericht. In dem Bericht wird bewertet, inwiefern der eIDAS-Rahmen weiterhin geeignet ist, die beabsichtigten Ergebnisse und Auswirkungen zu erzielen, und welche weiteren Maßnahmen gegebenenfalls benötigt werden, um die Rechtsetzung effizienter zu machen. Die Kommission wird eine Evaluierung im Einklang mit den Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung, einschließlich einer öffentlichen Konsultation und einer gezielt an die Interessenträger gerichteten Konsultation, durchführen.

20.

Überprüfung der Richtlinie zur Kostenreduzierung beim Breitbandausbau (Richtlinie 2014/61/EU)

Ziel der Überprüfung ist es, unnötigen und kostenintensiven Verwaltungsaufwand zu verringern, der den Netzausbau erheblich verzögern und verhindern kann. Ziel ist es auch, die gegenwärtigen Maßnahmen weiter zu verbessern, indem Genehmigungen und Verfahren vereinfacht oder Bauarbeiten flexibler gestaltet, d. h. besser mit anderer Infrastruktur (Straßen, Energie usw.) koordiniert werden. Dadurch kann sich die günstige Gelegenheit bieten, mittels neuer Rechtsvorschriften den Verwaltungsaufwand in dieser Branche insgesamt zu verringern.

21.

Überprüfung der Verordnung zum Binnenmarkt und dem grenzübergreifenden elektronischen Handel (Geoblocking)

Die Kommission wird dem Europäischen Parlament, dem Rat sowie dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Evaluierung dieser Verordnung Bericht erstatten. Die Kommission wird die Gesamtwirkung der Verordnung auf den Binnenmarkt und den grenzübergreifenden elektronischen Handel in den Blick nehmen, darunter insbesondere den administrativen und finanziellen Mehraufwand, der sich für die Anbieter aus den unterschiedlichen anwendbaren Rechtsvorschriften für Verbraucherverträge ergeben kann.

22.

Überarbeitung der Empfehlung zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung (2011/711/EU)*

Im Zuge der laufenden Evaluierung wird eines der wichtigsten politischen Instrumente zur Digitalisierung, Online-Zugänglichkeit und digitalen Bewahrung von Kulturerbematerial im Hinblick auf eine mögliche Aktualisierung bewertet, um zu sondieren, welche Möglichkeiten die Interessenträger sehen, um den gegenwärtigen öffentlichen Bedarf in diesem Bereich besser abzubilden und das Potenzial des europäischen Kulturerbes zum Nutzen der Bürger stärker zu mobilisieren. 
Bei der Überarbeitung werden aktuelle Technologietrends und die Bedürfnisse der Branche berücksichtigt.

23.

Eignungsprüfung des Pakets zur Modernisierung des Beihilferechts von 2012, der Leitlinien für den Schienenverkehr und der kurzfristigen Exportkreditversicherung

Aufgrund der Modernisierung der staatlichen Beihilfen liegen heutzutage 96 % der neuen durchgeführten Beihilfemaßnahmen in der Verantwortung der nationalen Behörden. Dadurch können die Mitgliedstaaten diese Maßnahmen rascher durchführen und kann die Kontrolle der staatlichen Beihilfen auf die wirklich wichtigen Themen und Fragen ausgerichtet werden. Im Zuge der laufenden Eignungsprüfung wird unter anderem bewertet, inwiefern die geltenden Regelungen zu einem niedrigeren Verwaltungsaufwand beigetragen haben und ob weiteres Potenzial für eine Straffung und Vereinfachung der Regeln für die staatliche Beihilfe besteht.

24.

Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen

Im Zuge der laufenden Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen und der Leitlinien für vertikale Beschränkungen wird vorrangig bewertet, inwieweit die geltenden Regelungen ihr Ziel erreicht haben, einen sicheren Hafen für vertikale Vereinbarungen zu schaffen, die insgesamt die Effizienz steigern und somit für Rechtssicherheit und niedrigere Befolgungskosten für Interessenträger sorgen. Dazu werden auch die Bereiche ermittelt, in denen der geltende Rechtsrahmen neue Marktentwicklungen möglicherweise nicht angemessen abbildet oder Lücken aufweist, die zu Rechtsunsicherheit, Widersprüchen in der Durchsetzung der vertikalen Vorschriften in verschiedenen Mitgliedstaaten und somit zu erhöhten Befolgungskosten für Interessenträger geführt haben könnten.

25.

Evaluierung verfahrensrechtlicher und gerichtlicher Aspekte der EU-Fusionskontrolle

Die laufende Evaluierung befasst sich mit Vereinfachung, Bürokratieabbau (soweit erforderlich), Straffung der Verweisungsregelung und anderen Verbesserungen technischer Art. Vor dem Hintergrund der kürzlich geführten Debatte über die Wirksamkeit der rein umsatzbasierten Zuständigkeitsschwellen in der EU-Fusionskontrollverordnung wird in der Evaluierung außerdem bewertet, ob diese Schwellen geeignet sind, alle Übernahmen mit potenziellen Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu erfassen.

26.

Gezielte Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in Bezug auf die EU-Förderprogramme

Die Kommission strebt im Zuge des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens eine gezielte Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung an. Durch den Vorschlag können nationale Mittel der Mitgliedstaaten oder auf nationaler Ebene verwaltete Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und zentral verwaltete EU-Mittel in den folgenden Bereichen problemlos miteinander kombiniert werden: durch den InvestEU-Fonds unterstützte Finanzprodukte; Projekte in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation, die im Rahmen von H2020 oder Horizont Europa ein Exzellenzsiegel erhalten haben, sowie Kofinanzierungs- und Teaming-Maßnahmen im Rahmen von Horizont 2020 oder von Horizont Europa; Vorhaben der europäischen territorialen Zusammenarbeit. (3. Quartal 2020)

27.

Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien (bestimmte, von Artikel 101 AEUV ausgenommene Arten von Kooperationsvereinbarungen zwischen Betreibern von Containerschiffen) 5

Die Verlängerung der gegenwärtigen Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien um weitere 4 Jahre wird auch künftig die Bewertung der Einhaltung der Wettbewerbsregeln durch die Konsortien erleichtern sowie die Abhängigkeit von externer Beratung begrenzen und Prozesskosten verringern.

28.

Evaluierung der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Die Niederspannungsrichtlinie (LVD) stellt sicher, dass elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen ein hohes Schutzniveau für europäische Bürger aufweisen und uneingeschränkt vom Binnenmarkt profitieren. Sie gilt seit dem 20. April 2016. Ziel der Evaluierung ist es, die Eignung der Richtlinie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz und Kohärenz sowie ihrem europäischen Mehrwert zu bewerten. Ausgehend von den Ergebnissen zur Eignung der Richtlinie wird die Kommission prüfen, welche weiteren Schritte erforderlich sein könnten, um ihre Eignung zu verbessern.

29.

Evaluierung der Postdienste-Richtlinie 97/67/EG*

Der Postsektor ist aufgrund der Digitalisierung grundlegenden Veränderungen ausgesetzt. Die Postdienste-Richtlinie (97/67/EG) von 1997 wurde 2002 und 2008 überarbeitet. Der Bericht über die Anwendung der Richtlinie wird mit einer Evaluierung einhergehen, um zu prüfen, ob die Richtlinie weiterhin zweckmäßig und zukunftstauglich ist.

30.

Evaluierung der Definition von KMU

Gegenstand dieser Initiative ist die Empfehlung der Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG). Die Empfehlung, die seit dem 1.1.2005 gilt und die Empfehlung 96/280/EG aufgehoben hat, legt die Kriterien zur Definition eines Unternehmens als KMU fest (d. h. Mitarbeiterzahl, Umsatz/Bilanzsumme und Unabhängigkeit). Über 100 EU-Rechtsakte aus einem breiten Spektrum von EU-Politikbereichen, zum Beispiel staatliche Beihilfe, verweisen auf die Empfehlung. Wird diese ersetzt, müssen die Verweise berücksichtigt werden.

31.

Überarbeitung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG*

Die Initiative hat zum Ziel:
i) den Risiken zu begegnen, die sich aus neuen Technologien ergeben, und gleichzeitig technischen Fortschritt zuzulassen,
ii) die Anforderungen an Unterlagen zu vereinfachen, indem digitale Formate zugelassen werden, und somit den Verwaltungsaufwand von W
irtschaftsteilnehmern zu verringern, wodurch außerdem die ökologischen Kosten gesenkt werden,
iii) die Rechtsklarheit einiger zentraler Begriffe und Definitionen im Text der geltenden Richtlinie zu verbessern,

iv) die Kohärenz mit anderen Produkt-Richtli
nien und -Verordnungen sicherzustellen und die Durchsetzung der Rechtsvorschriften durch eine Angleichung an den neuen Rechtsrahmen zu verbessern,
v) die Kosten für die Umsetzung in einzelstaatliches Recht zu senken, indem die Richtlinie zu einer Verordnu
ng wird.
(legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 1. Quartal 2021)

32.

Evaluierung des EU-Rechtsrahmens zum Schutz von Geschmacksmustern

Die Evaluierung soll untersuchen, inwieweit der geltende EU-Rechtsrahmen für Geschmacksmuster sein Ziel hinsichtlich Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und europäischem Mehrwert erreicht hat, und klar herausstellen, inwiefern dieser Rechtsrahmen weiterhin zweckmäßig ist. Die Evaluierung soll auch Möglichkeiten für eine Straffung der Eintragungsverfahren aufzeigen, um die Nutzung des Geschmacksmusterschutzes in der EU zu vereinfachen und so potenziell die Kosten und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, Designer und KMU zu verringern.

33.

Evaluierung der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG*

Im Zuge der Ex-post-Evaluierung wird bewertet, inwieweit die Richtlinie die Straßenverkehrssicherheit verbessert, die Freizügigkeit erleichtert und Betrugsmöglichkeiten verringert hat. Außerdem wird der technische Fortschritt, z. B. bei Fahrzeugen und der Digitalisierung (digitaler Führerschein), untersucht.

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen

34.

Einheitliche Rundungsregeln (Folgemaßnahme zum Bericht über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Euro-Münzen COM(2018) 787 final/2)*

Evaluierung der Verwendung von 1 Cent- und 2 Cent-Münzen und der möglichen Einführung gemeinsamer Rundungsregeln. Ein möglicher Vorschlag würde gemeinsame Rundungsregeln einführen, um Nachteilen der Verwendung von 1 Cent- und 2 Cent-Münzen zu begegnen. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 133 AEUV, 4. Quartal 2021)

35.

Eignungsprüfung der öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen

In dieser Eignungsprüfung soll untersucht werden, ob die EU-Rechtsvorschriften über die regelmäßige und öffentliche Berichterstattung durch Unternehmen weiterhin dem Informationsbedarf der Interessenträger über die Tätigkeiten, Leistungen, Risiken und Auswirkungen von Unternehmen entsprechen.

36.

Evaluierung der Rechtsvorschriften über den Handel mit Drogenausgangsstoffen

Die Verordnung (EG) Nr. 273/2004 und die Verordnung (EG) Nr. 111/2005 betreffend Drogenausgangsstoffe werden im Hinblick auf ihr Ziel bewertet, ein Überwachungs- und Kontrollsystem für den Handel mit Drogenausgangsstoffen einzurichten, um ihre Abzweigung von der legalen Lieferkette in die illegale Drogenherstellung zu verhindern. Zusätzlich zu diesen beiden Verordnungen erstreckt sich die Bewertung auf die damit verbundenen Rechtsakte, die Delegierte Verordnung (EU) 2015/1011 und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/1013.

37.

Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich*

Die Verordnung (EG) Nr. 515/97 gewährleistet die ordnungsgemäße Anwendung der Zollvorschriften der EU. Seit ihrer Überarbeitung im Jahr 2015 sind neue Entwicklungen (wie neue Datenschutzvorschriften und neue Betrugsrisiken) zu beobachten. Im Zuge der Evaluierung wird das Funktionieren der Verordnung (EG) Nr. 515/97 insgesamt bewertet, wozu auch eine gezielte Konsultation durchgeführt wird.

Ein stärkeres Europa in der Welt

38.

Evaluierung des handelspolitischen Teils der sechs Assoziierungsabkommens der EU mit den Euromed-Ländern (Tunesien, Marokko, Ägypten, Jordanien, Algerien und Libanon)*

Diese Evaluierung zeigt möglicherweise auf, wo Verfahren gestrafft werden können, um Kosten und Verwaltungsaufwand zu senken und Prozesse zu vereinfachen. Außerdem könnten diese potenziellen Vorteile in eine etwaige künftige Neuverhandlung des Abkommens oder in Verhandlungen zu Abkommen mit weiteren Ländern einfließen.

39.

Evaluierung der Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens CARIFORUM-EU*

Diese Evaluierung zeigt möglicherweise auf, wo Verfahren gestrafft werden können, um Kosten und Verwaltungsaufwand zu senken und Prozesse zu vereinfachen. Außerdem könnten diese potenziellen Vorteile in eine etwaige künftige Neuverhandlung des Abkommens oder in Verhandlungen zu Abkommen mit weiteren Ländern einfließen.

40.

Beendigung des Handels mit Folterwerkzeugen

Überprüfung der Verordnung (EU) 2019/125 (Anti-Folter-Verordnung) über den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten. 
Nach Artikel 32 der Anti-Folter-Verordnung überprüft die Kommission bis zum 31. Juli 2020 und anschließend alle fünf Jahre die Durchführung der Verordnung. Auf der Grundlage eines Überprüfungsberichts, der bis Juli 2020 angenommen werden soll, wird die Kommission entscheiden, ob Änderungen der Verordnung vorgeschlagen werden sollten. Unbeschadet des Ergebnisses der Überprüfung und wenn gewährleistet ist, dass die betreffenden Waren weiterhin wirksamen Beschränkungen unterliegen, könnten mögliche Vereinfachungen in bestimmten Bereichen, wie Meldepflichten oder Informationsaustausch, in Betracht gezogen werden.

Förderung unserer europäischen Lebensweise

41.

Evaluierung der Verordnung (EG) Nr. 1901/2006 über Kinderarzneimittel und der Verordnung (EG) Nr. 141/2000 über Arzneimittel für seltene Leiden

Diese Evaluierung wird einen wichtigen Beitrag zur künftigen Arzneimittelstrategie der EU leisten. Die Stärken und Schwächen der Verordnungen über Arzneimittel für seltene Leiden bzw. über Kinderarzneimittel werden im Zuge der Evaluierung auf faktenbasierter Grundlage sowohl getrennt als auch zusammen bewertet. Im Mittelpunkt der Evaluierung stehen unter anderem Produkte, mit denen medizinische Versorgungslücken gedeckt werden, und die Art und Weise, wie die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Anreize genutzt wurden.

Neuer Schwung für die Demokratie in Europa

42.

Vorschlag der Kommission zur Überprüfung der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge*

Im Mittelpunkt der laufenden Evaluierung der Richtlinie stehen die erzielten Fortschritte sowie Kosten und Nutzen der Richtlinie. Es wird außerdem untersucht, ob die ursprünglichen Ziele und Instrumente der Richtlinie dem aktuellen Bedarf entsprechen, wie die Richtlinie und andere Rechtsvorschriften zusammenwirken und ob sich das Eingreifen der EU vorteilhaft ausgewirkt hat. Auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung wird die Überprüfung sicherstellen, dass die Verbraucherinformation und das Verständnis von Verbraucherkrediten verbessert werden, wobei der Digitalisierung bei der Bereitstellung solcher Produkte Rechnung getragen wird. Ziel der Überprüfung ist es, Verbraucher besser vor unverantwortlichen, insbesondere über das Internet ausgeübten Kreditvergabepraktiken zu schützen. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 2. Quartal 2021)

43.

Vorschlag der Kommission zur Überprüfung der Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher*

Im Rahmen der laufenden Evaluierung wird bewertet, ob die ursprünglichen Ziele erreicht wurden, wie gut die Richtlinie in Bezug auf Kosten/Nutzen, Verringerung von Belastungen und Vereinfachung in der Praxis funktioniert und wie sie mit anderen Rechtsvorschriften in den Bereichen Finanzdienstleistungen für Privatkunden, Verbraucher- und Datenschutz zusammenwirkt. Es wird auch bewertet, ob die Instrumente der Richtlinie dem ursprünglichen und aktuellen Bedarf entsprechen und einen europäischen Mehrwert erbringen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung wird die Überprüfung ein besseres Verständnis von Finanzprodukten für Privatkunden sicherstellen, wobei der Digitalisierung bei der Bereitstellung solcher Produkte Rechnung getragen wird. Ziel der Überprüfung ist es, Verbraucher besser vor unverantwortlichen, insbesondere über das Internet ausgeübten Kreditvergabepraktiken zu schützen. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 4. Quartal 2021)

44.

Überarbeitung der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit (Verordnung; Rechtsgrundlage Artikel 114 AEUV)*

Die Initiative befasst sich mit Sicherheitsproblemen von Produkten, die durch neue Technologien entstehen; geht auf den Bedarf an konkreteren Maßnahmen für den Onlinehandel ein; aktualisiert den allgemeinen Rechtsrahmen für Produktsicherheit; und schließt in Anbetracht der neuen Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten die bestehende Lücke zwischen harmonisierten und nicht harmonisierten Produkten in Bezug auf die Marktüberwachung. Durch die Überarbeitung könnten außerdem Produktrückrufe wirksamer durchgeführt und die Tragweite neuer Risiken für die Produktsicherheit besser erfasst werden. Die Durchsetzungsbefugnisse der Mitgliedstaaten sollten durch die Überarbeitung gestärkt werden, insbesondere in Bezug auf Einfuhrkontrollen. (legislativ, einschließlich Folgenabschätzung, Artikel 114 AEUV, 2. Quartal 2021)

(1)    Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung über bessere Rechtsetzung stellt die Kommission in diesem Anhang – soweit verfügbar – weitere Informationen zu den in ihrem Arbeitsprogramm enthaltenen Initiativen bereit. Bei den Informationen, die bei den einzelnen Initiativen in Klammern aufgeführt sind, handelt es sich um vorläufige Angaben, die sich im Laufe des Vorbereitungsprozesses und insbesondere infolge der Ergebnisse einer etwaigen Folgenabschätzung noch ändern können.
(2)    Während in der Spalte „Initiativen“ die ursprünglich geplanten Annahmezeitpunkte im Arbeitsprogramm der Kommission für 2020, das am 29. Januar 2020 angenommen wurde, aufgeführt sind, enthält diese Spalte die aktuellen, möglicherweise geänderten geplanten Annahmezeitpunkte. Eine Zeitangabe in Kursivschrift weist auf eine Änderung hin, wohingegen eine nicht kursive Schreibweise bedeutet, dass der ursprüngliche Zeitplan eingehalten wurde.
(3)    Dieser Anhang enthält die wichtigsten Überarbeitungen, Evaluierungen und Eignungsprüfungen, die die Kommission durchführen wird, einschließlich der Evaluierungsarbeiten zur Behandlung der Stellungnahmen der REFIT-Plattform. Diese werden bis Ende 2020 abgeschlossen sein. Davon ausgenommen sind die mit einem Sternchen gekennzeichneten Initiativen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden.
(4)    Die Evaluierung wurde am 20. Mai 2020 veröffentlicht.
(5)    Die Initiative wurde am 24. März 2020 angenommen.
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