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Dokument 32023B1469

Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2023/1469 des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023

ABl. L 189 vom 27.7.2023, S. 1–77 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Rechtlicher Status des Dokuments Nicht mehr in Kraft, Datum des Endes der Gültigkeit: 31/12/2023

ELI: http://data.europa.eu/eli/budget_suppl_amend/2023/1/oj

27.7.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 189/1


ENDGÜLTIGER ERLASS (EU, Euratom) 2023/1469

des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023

DIE PRÄSIDENTIN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe a und Absatz 9,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a,

gestützt auf den Beschluss (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/EU, Euratom (1),

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (2), insbesondere auf Artikel 43,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (3),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (4),

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023, der am 23. November 2022 endgültig erlassen wurde (5),

unter Hinweis auf den von der Kommission am 16. März 2023 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023,

unter Hinweis auf den Standpunkt zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2023, der vom Rat am 16. Mai 2023 festgelegt und dem Europäischen Parlament am folgenden Tag zugeleitet wurde,

unter Hinweis auf die Billigung des Standpunkts des Rates durch das Europäische Parlament am 13. Juni 2023,

gestützt auf die Artikel 94 und 96 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments —

STELLT FEST:

Einziger Artikel

Das Verfahren gemäß Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist abgeschlossen, und der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2023 ist endgültig erlassen.

Geschehen zu Straßburg am 13. Juni 2023.

Die Präsidentin

R. METSOLA


(1)  ABl. L 424 vom 15.12.2020, S. 1.

(2)  ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

(3)  ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11.

(4)  ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28.

(5)  ABl. L 58 vom 23.2.2023.


ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS NR. 1/2023

INHALT

EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

EINZELPLAN III: KOMMISSION 4
— AUSGABEN 5

— TITEL 02:

STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU 7

— TITEL 03:

BINNENMARKT 14

— TITEL 04:

WELTRAUM 21

— TITEL 06:

AUFBAU UND RESILIENZ 25

— TITEL 08:

LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK 30

— TITEL 09:

UMWELT- UND KLIMASCHUTZ 35

— TITEL 16:

AUSGABEN AUSSERHALB DER IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN FESTGELEGTEN OBERGRENZEN 45

— TITEL 20:

VERWALTUNGSAUSGABEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION 49

— TITEL 30:

RESERVEN 61
— STELLENPLAN 65
EINZELPLAN IX: EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER 72
— AUSGABEN 73

— TITEL 3:

EUROPÄISCHER DATENSCHUTZAUSSCHUSS 74

EINZELPLAN III

KOMMISSION

AUSGABEN

Titel

Bezeichnung

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

01

FORSCHUNG UND INNOVATION

13 496 916 265

12 871 750 089

 

 

13 496 916 265

12 871 750 089

02

STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU

4 878 772 853

4 815 239 148

 

 

4 878 772 853

4 815 239 148

 

Reserven (30 02 02)

3 972 000

3 972 000

 

 

3 972 000

3 972 000

 

 

4 882 744 853

4 819 211 148

 

 

4 882 744 853

4 819 211 148

03

BINNENMARKT

939 232 234

943 158 600

 

 

939 232 234

943 158 600

 

Reserven (30 02 02)

3 335 270

3 335 270

–3 335 270

–3 335 270

 

 

 

 

942 567 504

946 493 870

–3 335 270

–3 335 270

939 232 234

939 232 234

04

WELTRAUM

2 117 913 237

2 163 472 237

50 000 000

 

2 167 913 237

2 163 472 237

 

Reserven (30 01 01, 30 02 02)

108 250 000

100 500 000

 

 

108 250 000

100 500 000

 

 

2 226 163 237

2 263 972 237

50 000 000

 

2 276 163 237

2 263 972 237

05

REGIONALE ENTWICKLUNG UND ZUSAMMENHALT

46 185 600 509

37 889 317 525

 

 

46 185 600 509

37 889 317 525

06

AUFBAU UND RESILIENZ

2 637 868 591

2 640 836 067

 

 

2 637 868 591

2 640 836 067

07

IN MENSCHEN INVESTIEREN, SOZIALER ZUSAMMENHALT UND WERTE

21 759 568 963

17 524 841 807

 

 

21 759 568 963

17 524 841 807

 

Reserven (30 02 02)

3 666 000

3 666 000

 

 

3 666 000

3 666 000

 

 

21 763 234 963

17 528 507 807

 

 

21 763 234 963

17 528 507 807

08

LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK

54 874 041 540

56 830 516 403

 

 

54 874 041 540

56 830 516 403

 

Reserven (30 02 02)

48 725 000

28 225 000

 

 

48 725 000

28 225 000

 

 

54 922 766 540

56 858 741 403

 

 

54 922 766 540

56 858 741 403

09

UMWELT- UND KLIMASCHUTZ

2 333 588 081

594 099 579

4 752 000

2 167 679

2 338 340 081

596 267 258

 

Reserven (30 02 02)

2 903 604

2 903 604

– 602 000

– 602 000

2 301 604

2 301 604

 

 

2 336 491 685

597 003 183

4 150 000

1 565 679

2 340 641 685

598 568 862

10

MIGRATION

1 626 790 540

1 502 088 787

 

 

1 626 790 540

1 502 088 787

11

GRENZMANAGEMENT

2 100 520 978

1 536 291 465

 

 

2 100 520 978

1 536 291 465

 

Reserven (30 02 02)

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

 

2 100 520 978

2 100 520 978

 

 

2 100 520 978

2 100 520 978

12

SICHERHEIT

688 722 828

559 037 952

 

 

688 722 828

559 037 952

13

VERTEIDIGUNG

1 240 886 302

547 336 660

 

 

1 240 886 302

547 336 660

 

Reserven (30 02 02)

187 027 699

102 000 000

 

 

187 027 699

102 000 000

 

 

1 427 914 001

649 336 660

 

 

1 427 914 001

649 336 660

14

AUSWÄRTIGES HANDELN

14 680 808 005

11 404 310 319

 

 

14 680 808 005

11 404 310 319

15

HERANFÜHRUNGSHILFE

2 531 071 473

2 590 627 526

 

 

2 531 071 473

2 590 627 526

16

AUSGABEN AUSSERHALB DER IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN FESTGELEGTEN OBERGRENZEN

50 000 000

80 000 000

 

 

50 000 000

80 000 000

20

VERWALTUNGSAUSGABEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

4 058 209 111

4 058 209 111

1 469 591

1 469 591

4 059 678 702

4 059 678 702

21

EUROPÄISCHE SCHULEN UND VERSORGUNGSBEZÜGE

2 566 476 000

2 566 476 000

 

 

2 566 476 000

2 566 476 000

30

RESERVEN

3 163 032 602

2 844 395 874

–3 937 270

–3 937 270

3 159 095 332

2 840 458 604

 

Gesamt (ohne Rücklagen)

181 930 020 112

163 962 005 149

52 284 321

– 300 000

181 982 304 433

163 961 705 149

 

Reserven: 30 01 01, 30 02 02

357 879 573

244 601 874

–3 937 270

–3 937 270

353 942 303

240 664 604

TITEL 02

STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

02 01

VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „STRATEGISCHE INVESTITIONEN DER EU“

38 188 450

38 188 450

 

 

38 188 450

38 188 450

02 02

FONDS „INVESTEU“

339 742 000

388 842 211

 

 

339 742 000

388 842 211

02 03

FAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“ (CEF)

2 980 622 530

2 876 980 370

–2 772 000

–2 772 000

2 977 850 530

2 874 208 370

02 04

PROGRAMM „DIGITALES EUROPA“

1 289 908 996

1 267 658 511

 

 

1 289 908 996

1 267 658 511

02 10

DEZENTRALE AGENTUREN

198 674 565

198 674 565

2 772 000

2 772 000

201 446 565

201 446 565

 

Reserven (30 02 02)

3 972 000

3 972 000

 

 

3 972 000

3 972 000

 

 

202 646 565

202 646 565

 

 

205 418 565

205 418 565

02 20

PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

31 636 312

44 895 041

 

 

31 636 312

44 895 041

 

Titel 02 — Insgesamt

4 878 772 853

4 815 239 148

 

 

4 878 772 853

4 815 239 148

 

Reserven (30 02 02)

3 972 000

3 972 000

 

 

3 972 000

3 972 000

 

Insgesamt einschließlich Reserven

4 882 744 853

4 819 211 148

 

 

4 882 744 853

4 819 211 148

KAPITEL 02 03 —   FAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“ (CEF)

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

02 03

FAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“ (CEF)

02 03 01

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Verkehr

1

1 842 813 707

994 760 000

 

 

1 842 813 707

994 760 000

02 03 02

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Energie

1

854 144 269

256 000 000

–2 772 000

–2 772 000

851 372 269

253 228 000

02 03 03

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Digitales

02 03 03 01

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Digitales

1

283 664 554

147 646 530

 

 

283 664 554

147 646 530

02 03 03 02

Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC)

1

p.m.

50 000 000

 

 

p.m.

50 000 000

 

Artikel 02 03 03 — Zwischensumme

 

283 664 554

197 646 530

–2 772 000

–2 772 000

283 664 554

197 646 530

02 03 99

Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

02 03 99 01

Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Tätigkeiten im Bereich Verkehr (aus der Zeit vor 2021)

1

p.m.

939 000 000

 

 

p.m.

939 000 000

02 03 99 02

Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Tätigkeiten im Bereich Energie (aus der Zeit vor 2021)

1

p.m.

448 000 000

 

 

p.m.

448 000 000

02 03 99 03

Abschluss früherer Programme der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — IKT (aus der Zeit vor 2021)

1

p.m.

26 973 840

 

 

p.m.

26 973 840

02 03 99 04

Abschluss früherer Energievorhaben zur Konjunkturbelebung (2007-2013)

1

p.m.

14 600 000

 

 

p.m.

14 600 000

 

Artikel 02 03 99 — Zwischensumme

 

p.m.

1 428 573 840

 

 

p.m.

1 428 573 840

 

Kapitel 02 03 — Insgesamt

 

2 980 622 530

2 876 980 370

–2 772 000

–2 772 000

2 977 850 530

2 874 208 370

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel dienen der Finanzierung von Maßnahmen zum Ausbau und zur Modernisierung der transeuropäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und Digitales und zur Erleichterung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der langfristigen Dekarbonisierungsverpflichtungen und unter Nutzung von Synergien zwischen den Bereichen.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 (ABl. L 249 vom 14.7.2021, S. 38).

02 03 02
Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) — Energie

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

854 144 269

256 000 000

–2 772 000

–2 772 000

851 372 269

253 228 000

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel zur Deckung der Kosten von Vorhaben von gemeinsamem Interesse in Bezug auf die weitere Integration eines effizienten und wettbewerbsfähigen Energiebinnenmarkts, die grenz- und sektorübergreifende Interoperabilität der Netze, die Förderung der Dekarbonisierung der Wirtschaft, die Förderung der Energieeffizienz und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie die Erleichterung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich der Energie einschließlich der erneuerbaren Energien.

KAPITEL 02 10 —   DEZENTRALE AGENTUREN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

02 10

DEZENTRALE AGENTUREN

02 10 01

Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)

1

40 709 818

40 709 818

 

 

40 709 818

40 709 818

 

Reserven (30 02 02)

 

2 520 000

2 520 000

 

 

2 520 000

2 520 000

 

 

 

43 229 818

43 229 818

 

 

43 229 818

43 229 818

02 10 02

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA)

1

85 537 819

85 537 819

 

 

85 537 819

85 537 819

02 10 03

Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA)

1

27 348 636

27 348 636

 

 

27 348 636

27 348 636

02 10 04

Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA)

1

23 544 889

23 544 889

 

 

23 544 889

23 544 889

 

Reserven (30 02 02)

 

610 000

610 000

 

 

610 000

610 000

 

 

 

24 154 889

24 154 889

 

 

24 154 889

24 154 889

02 10 05

Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro)

1

7 647 494

7 647 494

 

 

7 647 494

7 647 494

02 10 06

Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

1

13 885 909

13 885 909

2 772 000

2 772 000

16 657 909

16 657 909

 

Reserven (30 02 02)

 

842 000

842 000

 

 

842 000

842 000

 

 

 

14 727 909

14 727 909

2 772 000

2 772 000

17 499 909

17 499 909

 

Kapitel 02 10 — Insgesamt

 

198 674 565

198 674 565

2 772 000

2 772 000

201 446 565

201 446 565

 

Reserven (30 02 02)

 

3 972 000

3 972 000

 

 

3 972 000

3 972 000

 

Insgesamt einschließlich Reserven

 

202 646 565

202 646 565

2 772 000

2 772 000

205 418 565

205 418 565

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der Personal- und Verwaltungsausgaben der dezentralen Agenturen (Titel 1 und 2) und gegebenenfalls ihrer operativen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm (Titel 3) bestimmt.

Die Stellenpläne der Agenturen sind im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

Die Agenturen müssen das Europäische Parlament und den Rat über Mittelübertragungen zwischen operativen Linien und Linien für Verwaltungsausgaben unterrichten.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen, von Beträgen, die gemäß Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1) zurückgezahlt wurden, sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel in diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

02 10 06
Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

 

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

02 10 06

13 885 909

13 885 909

2 772 000

2 772 000

16 657 909

16 657 909

Reserven (30 02 02)

842 000

842 000

 

 

842 000

842 000

Insgesamt

14 727 909

14 727 909

2 772 000

2 772 000

17 499 909

17 499 909

Erläuterungen

ACER ist eine unabhängige Einrichtung und neutrale Schiedsstelle in Regulierungsfragen, die verbindliche Entscheidungen treffen kann, welche für die Integration des europäischen Energiebinnenmarkts — sowohl für Strom als auch für Erdgas — notwendig sind; unterstützt wird damit der europäische Grüne Deal und der Aufbau eines widerstandsfähigeren Europas. Zudem hat ACER die Aufgabe, die Strom- und Gasgroßhandelsmärkte zu überwachen, um Marktmanipulationen zu verhindern, aufzudecken und zu untersuchen.

In enger Zusammenarbeit mit den nationalen Energieregulierungsbehörden stellt ACER sicher, dass die Marktintegration und die Umsetzung von Rechtsvorschriften der Union im Einklang mit den energiepolitischen Zielen und Regulierungsrahmen der Union erfolgen.

Unionsbeitrag insgesamt

16 257 071

davon Betrag aus der Einziehung von Überschüssen

(Artikel 6 6 2 des Einnahmenplans)

1 529 162

Im Haushaltsplan ausgewiesener Betrag

14 727 909

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

EFTA-EWR

431 528

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1).

Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 22).

Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2009, (EU) 2019/942 und (EU) 2019/943 sowie der Richtlinien 2009/73/EG und (EU) 2019/944 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 (ABl. L 152 vom 3.6.2022, S. 45).

Verordnung (EU) 2022/2576 des Rates vom 19. Dezember 2022 über mehr Solidarität durch eine bessere Koordinierung der Gasbeschaffung, zuverlässige Preis-Referenzwerte und den grenzüberschreitenden Austausch von Gas (ABl. L 335 vom 29.12.2022, S. 1).

Verordnung (EU) 2022/2578 des Rates vom 22. Dezember 2022 zur Einführung eines Marktkorrekturmechanismus zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Union und der Wirtschaft vor überhöhten Preisen (ABl. L 335 vom 29.12.2022, S. 45).

Verweise

Beschluss (EU) 2020/2152 der Europäischen Kommission vom 17. Dezember 2020 über die an der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden zu entrichtenden Gebühren für die Erhebung, Bearbeitung, Verarbeitung und Analyse von gemäß der Verordnung (E)U) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates (ABl. L 428 vom 18.12.2020, S. 68).

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 15. Dezember 2021, über die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff (Neufassung) (COM(2021) 804 final).

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 15. Dezember 2021, über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 (COM(2021) 805 final).

TITEL 03

BINNENMARKT

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

03 01

VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „BINNENMARKT“

28 196 090

28 196 090

 

 

28 196 090

28 196 090

03 02

BINNENMARKTPROGRAMM

575 224 000

587 663 946

 

 

575 224 000

587 663 946

03 03

BETRUGSBEKÄMPFUNGSPROGRAMM DER UNION

24 850 000

26 370 516

 

 

24 850 000

26 370 516

03 04

ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER BESTEUERUNG (FISCALIS)

37 378 659

35 870 000

 

 

37 378 659

35 870 000

03 05

ZUSAMMENARBEIT IM ZOLLWESEN (CUSTOMS)

132 753 000

119 560 000

 

 

132 753 000

119 560 000

03 10

DEZENTRALE AGENTUREN

125 630 485

125 630 485

 

 

125 630 485

125 630 485

 

Reserven (30 02 02)

1 085 270

1 085 270

–1 085 270

–1 085 270

 

 

 

 

126 715 755

126 715 755

–1 085 270

–1 085 270

125 630 485

125 630 485

03 20

PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

15 200 000

19 867 563

 

 

15 200 000

19 867 563

 

Reserven (30 02 02)

2 250 000

2 250 000

–2 250 000

–2 250 000

 

 

 

 

17 450 000

22 117 563

–2 250 000

–2 250 000

15 200 000

15 200 000

 

Titel 03 — Insgesamt

939 232 234

943 158 600

 

 

939 232 234

943 158 600

 

Reserven (30 02 02)

3 335 270

3 335 270

–3 335 270

–3 335 270

 

 

 

Insgesamt einschließlich Reserven

942 567 504

946 493 870

–3 335 270

–3 335 270

939 232 234

939 232 234

KAPITEL 03 10 —   DEZENTRALE AGENTUREN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

03 10

DEZENTRALE AGENTUREN

03 10 01

Europäische Chemikalienagentur (ECHA)

03 10 01 01

Europäische Chemikalienagentur — Chemikalienrecht

1

68 362 343

68 362 343

 

 

68 362 343

68 362 343

03 10 01 02

Europäische Chemikalienagentur — Tätigkeiten im Bereich der Biozid-Gesetzgebung

1

6 516 194

6 516 194

 

 

6 516 194

6 516 194

 

Artikel 03 10 01 — Zwischensumme

 

74 878 537

74 878 537

 

 

74 878 537

74 878 537

03 10 02

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

1

19 036 991

19 036 991

 

 

19 036 991

19 036 991

03 10 03

Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)

1

13 367 877

13 367 877

 

 

13 367 877

13 367 877

03 10 04

Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

1

18 347 080

18 347 080

 

 

18 347 080

18 347 080

 

Reserven (30 02 02)

 

p.m.

p.m.

 

 

 

 

 

 

 

18 347 080

18 347 080

 

 

18 347 080

18 347 080

03 10 05

Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA)

1

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Reserven (30 02 02)

 

1 085 270

1 085 270

–1 085 270

–1 085 270

 

 

 

 

 

1 085 270

1 085 270

–1 085 270

–1 085 270

p.m.

p.m.

 

Kapitel 03 10 — Insgesamt

 

125 630 485

125 630 485

 

 

125 630 485

125 630 485

 

Reserven (30 02 02)

 

1 085 270

1 085 270

–1 085 270

–1 085 270

 

 

 

Insgesamt einschließlich Reserven

 

126 715 755

126 715 755

–1 085 270

–1 085 270

125 630 485

125 630 485

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der Personal- und Verwaltungsausgaben der dezentralen Agenturen (Titel 1 und 2) und gegebenenfalls ihrer operativen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm (Titel 3) bestimmt.

Die Stellenpläne der Agenturen sind im Anhang „Stellenplan“ dieses Einzelplans enthalten.

Die Agenturen müssen das Europäische Parlament und den Rat über Mittelübertragungen zwischen operativen Ausgaben und Verwaltungsausgaben unterrichten.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkan oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen, von Beträgen, die gemäß Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1) zurückgezahlt wurden, sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel in diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

03 10 05
Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA)

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

 

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

03 10 05

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

Reserven (30 02 02)

1 085 270

1 085 270

–1 085 270

–1 085 270

 

 

Insgesamt

1 085 270

1 085 270

–1 085 270

–1 085 270

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Neuer Artikel

Die Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) wird, gestützt auf den AEUV, insbesondere auf Artikel 114, vor allem mit den Zielen errichtet, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Union zu verhindern, auch indem sie zu einer besseren Aufsicht und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den nationalen zentralen Meldestellen (FIU) und den Aufsichtsbehörden beiträgt.

Verweise

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, von der Kommission vorgelegt am 20. Juli 2021, zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (COM(2021) 421 final).

KAPITEL 03 20 —   PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

03 20

PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

03 20 01

Pilotprojekte

1

4 700 000

4 469 777

 

 

4 700 000

4 469 777

03 20 02

Vorbereitende Maßnahmen

1

800 000

5 697 786

 

 

800 000

5 697 786

03 20 03

Sonstige Maßnahmen

03 20 03 01

Vergabe- und Veröffentlichungsverfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge

1

9 700 000

9 700 000

 

 

9 700 000

9 700 000

03 20 03 02

CO2-Grenzausgleichssystem

1

p.m.

p.m.

 

 

 

 

 

Reserven (30 02 02)

 

2 250 000

2 250 000

–2 250 000

–2 250 000

 

 

 

 

 

2 250 000

2 250 000

–2 250 000

–2 250 000

 

 

 

Artikel 03 20 03 — Zwischensumme

 

9 700 000

9 700 000

 

 

9 700 000

9 700 000

 

Reserven (30 02 02)

 

2 250 000

2 250 000

–2 250 000

–2 250 000

 

 

 

 

 

11 950 000

11 950 000

–2 250 000

–2 250 000

9 700 000

9 700 000

 

Kapitel 03 20 — Insgesamt

 

15 200 000

19 867 563

 

 

15 200 000

19 867 563

 

Reserven (30 02 02)

 

2 250 000

2 250 000

–2 250 000

–2 250 000

 

 

 

Insgesamt einschließlich Reserven

 

17 450 000

22 117 563

–2 250 000

–2 250 000

15 200 000

19 867 563

03 20 03
Sonstige Maßnahmen

Erläuterungen

Die in diesem Artikel eingestellten Mittel sind dazu bestimmt, Maßnahmen und Tätigkeiten zu finanzieren, die nicht in den vorherigen Kapiteln dieses Titels enthalten sind, für die jedoch ein Basisrechtsakt erlassen wurde.

03 20 03 02
CO2-Grenzausgleichssystem

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

 

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

03 20 03 02

p.m.

p.m.

 

 

 

 

Reserven (30 02 02)

2 250 000

2 250 000

–2 250 000

–2 250 000

 

 

Insgesamt

2 250 000

2 250 000

–2 250 000

–2 250 000

 

 

TITEL 04

WELTRAUM

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

04 01

VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „WELTRAUM“

6 950 000

6 950 000

 

 

6 950 000

6 950 000

 

Reserven (30 01 01)

250 000

250 000

 

 

250 000

250 000

 

 

7 200 000

7 200 000

 

 

7 200 000

7 200 000

04 02

WELTRAUMPROGRAMM DER UNION

2 038 151 000

2 083 710 000

 

 

2 038 151 000

2 083 710 000

04 03

PROGRAMM DER UNION FÜR SICHERE KONNEKTIVITÄT

p.m.

p.m.

50 000 000

 

50 000 000

p.m.

 

Reserven (30 02 02)

106 050 000

98 300 000

 

 

106 050 000

98 300 000

 

 

106 050 000

98 300 000

50 000 000

 

156 050 000

98 300 000

04 10

DEZENTRALE AGENTUREN

72 812 237

72 812 237

 

 

72 812 237

72 812 237

 

Reserven (30 02 02)

1 950 000

1 950 000

 

 

1 950 000

1 950 000

 

 

74 762 237

74 762 237

 

 

74 762 237

74 762 237

 

Titel 04 — Insgesamt

2 117 913 237

2 163 472 237

50 000 000

 

2 167 913 237

2 163 472 237

 

Reserven (30 01 01, 30 02 02)

108 250 000

100 500 000

 

 

108 250 000

100 500 000

 

Insgesamt einschließlich Reserven

2 226 163 237

2 263 972 237

50 000 000

 

2 276 163 237

2 263 972 237

KAPITEL 04 03 —   PROGRAMM DER UNION FÜR SICHERE KONNEKTIVITÄT

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

04 03

PROGRAMM DER UNION FÜR SICHERE KONNEKTIVITÄT

04 03 01

Programm der Union für sichere Konnektivität — Beitrag aus Rubrik 1

1

p.m.

p.m.

50 000 000

 

50 000 000

p.m.

 

Reserven (30 02 02)

 

106 050 000

98 300 000

 

 

106 050 000

98 300 000

 

 

 

106 050 000

98 300 000

50 000 000

 

156 050 000

98 300 000

 

Kapitel 04 03 — Insgesamt

 

p.m.

p.m.

50 000 000

 

50 000 000

p.m.

 

Reserven (30 02 02)

 

106 050 000

98 300 000

 

 

106 050 000

98 300 000

 

Insgesamt einschließlich Reserven

 

106 050 000

98 300 000

50 000 000

 

156 050 000

98 300 000

Erläuterungen

Neues Kapitel

Allgemeines Ziel des Programms der Union für sichere Konnektivität ist es, einen weltweiten Zugang zu sicheren staatlichen Satellitenkommunikationsdiensten zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie für Zwecke der Überwachung, des auswärtigen Handelns und des Krisenmanagements sicherzustellen. Es soll auch die Erbringung kommerzieller Dienstleistungen durch den Privatsektor ermöglichen, um Hochgeschwindigkeits-Breitband-Konnektivität und nahtlose Konnektivität in ganz Europa verfügbar zu machen und Lücken der Kommunikationsabdeckung zu schließen.

Verweise

Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms der Union für sichere Konnektivität für den Zeitraum 2023-2027 (COM(2022) 57 final vom 15. Februar 2022).

04 03 01
Programm der Union für sichere Konnektivität — Beitrag aus Rubrik 1

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

 

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

04 03 01

p.m.

p.m.

50 000 000

 

50 000 000

p.m.

Reserven (30 02 02)

106 050 000

98 300 000

 

 

106 050 000

98 300 000

Insgesamt

106 050 000

98 300 000

50 000 000

 

156 050 000

98 300 000

Erläuterungen

Neue Haushaltslinie

Allgemeines Ziel des Programms der Union für sichere Konnektivität ist die Schaffung eines sicheren und autonomen weltraumgestützten Konnektivitätssystems für die Erbringung garantierter und widerstandsfähiger Satellitenkommunikationsdienste.

Das Programm kann zusätzliche Finanzbeiträge oder Sachleistungen erhalten, und zwar von a) Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union; b) Mitgliedstaaten; c) an dem Programm teilnehmenden Drittländern; d) der Europäischen Weltraumorganisation oder anderen internationalen Organisationen im Einklang mit den einschlägigen Übereinkünften.

TITEL 06

AUFBAU UND RESILIENZ

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

06 01

VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „AUFBAU UND RESILIENZ“

32 410 237

32 410 237

 

 

32 410 237

32 410 237

06 02

AUFBAU- UND RESILIENZFAZILITÄT UND INSTRUMENT FÜR TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG

118 984 192

112 885 000

 

 

118 984 192

112 885 000

06 03

SCHUTZ DES EURO GEGEN GELDFÄLSCHUNG

667 060

1 005 570

 

 

667 060

1 005 570

06 04

AUFBAUINSTRUMENT DER EUROPÄISCHEN UNION (EURI)

1 309 775 000

1 309 775 000

 

 

1 309 775 000

1 309 775 000

06 05

KATASTROPHENSCHUTZVERFAHREN DER UNION

188 005 975

312 019 857

 

 

188 005 975

312 019 857

06 06

PROGRAMM „EU4HEALTH“

715 121 072

602 712 378

 

 

715 121 072

602 712 378

06 07

SOFORTHILFE INNERHALB DER UNION

p.m.

5 878 000

 

 

p.m.

5 878 000

06 10

DEZENTRALE AGENTUREN

260 905 055

253 150 025

 

 

260 905 055

253 150 025

06 20

PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, IM RAHMEN DER BEFUGNISSE DER KOMMISSION FINANZIERTE MASSNAHMEN UND SONSTIGE MASSNAHMEN

12 000 000

11 000 000

 

 

12 000 000

11 000 000

 

Titel 06 — Insgesamt

2 637 868 591

2 640 836 067

 

 

2 637 868 591

2 640 836 067

KAPITEL 06 02 —   AUFBAU- UND RESILIENZFAZILITÄT UND INSTRUMENT FÜR TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

06 02

AUFBAU- UND RESILIENZFAZILITÄT UND INSTRUMENT FÜR TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG

06 02 01

Aufbau- und Resilienzfazilität — nicht rückzahlbare Unterstützung

2.2

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

06 02 02

Instrument für technische Unterstützung

2.2

118 984 192

97 685 000

 

 

118 984 192

97 685 000

06 02 99

Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

06 02 99 01

Abschluss des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen — Übertragung operativer technischer Hilfe vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), vom Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Kohäsionsfonds (vor 2021)

2.2

p.m.

12 200 000

 

 

p.m.

12 200 000

06 02 99 02

Abschluss des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen — Übertragung operativer technischer Hilfe vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (vor 2021)

2.2

p.m.

3 000 000

 

 

p.m.

3 000 000

 

Artikel 06 02 99 — Zwischensumme

 

p.m.

15 200 000

 

 

p.m.

15 200 000

 

Kapitel 06 02 — Insgesamt

 

118 984 192

112 885 000

 

 

118 984 192

112 885 000

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung von Ausgaben für die Verordnungen (EU) 2021/240 und (EU) 2021/241 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität und zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung bestimmt.

Ziel der Fazilität ist es, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union zu fördern, indem die Resilienz, die Krisenvorsorge, die Anpassungsfähigkeit und das Wachstumspotenzial der Mitgliedstaaten verbessert, die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Krise abgemildert und der ökologische und digitale Wandel unterstützt werden, um so für die Zeit nach der COVID-19-Krise das Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften der Union wiederherzustellen, Arbeitsplätze zu schaffen und nachhaltiges Wachstum zu fördern. Aus der Fazilität soll den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für die Verwirklichung der in ihren Aufbau- und Resilienzplänen festgelegten Etappenziele und Zielwerte ihrer Reformen und Investitionen zur Verfügung gestellt werden.

Gemäß der Verordnung (EU) 2020/2094 werden mit dem Einsetzen externer zweckgebundener Einnahmen aufgrund von Erlösen aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union in den Einnahmenplan unter diesem Titel zusätzliche Mittel in einer Gesamthöhe von 337 969 000 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen bereitgestellt. Die in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltslinien angegebenen Beträge unter diesem Titel geben Auskunft über den im Jahr 2023 erwarteten Betrag der Mittelbindungen.

Darüber hinaus werden gemäß dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/241 in Bezug auf REPowerEU-Kapitel in den Aufbau- und Resilienzplänen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1060, der Verordnung (EU) 2021/2115, der Richtlinie 2003/87/EG und des Beschlusses (EU) 2015/1814 mit dem Einsetzen externer zweckgebundener Einnahmen aufgrund von Erlösen aus den Emissionshandelssystemen in den Einnahmenplan unter diesem Titel zusätzliche Mittel für Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von 20 000 000 000 EUR bereitgestellt. Die in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltslinien angegebenen Beträge unter diesem Titel geben Auskunft über den im Jahr 2023 erwarteten Betrag der Mittelbindungen.

Das Ziel des Instruments für technische Unterstützung ist, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu fördern, indem die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur Umsetzung von Reformen unterstützt werden. Dies ist erforderlich, um Investitionen zu mobilisieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Konvergenz, Resilienz und Erholung zu erreichen. Das Instrument soll die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur Ausarbeitung, Entwicklung und Durchführung von Reformen und zur Ausarbeitung, Entwicklung, Änderung und Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 unterstützen. Dies umfasst die Stärkung ihrer institutionellen und administrativen Kapazitäten zur korrekten Bestimmung der Kosten, Etappenziele und Zielwerte — auch auf regionaler und lokaler Ebene — zur Förderung eines sozial inklusiven grünen und digitalen Wandels, zur wirksamen Bewältigung der im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen ermittelten Herausforderungen und zur Durchführung des Unionsrechts.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).

Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Februar 2021 zur Schaffung eines Instruments für technische Unterstützung (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 1).

Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ABl. L 57 vom 18.2.2021, S. 17).

06 02 01
Aufbau- und Resilienzfazilität — nicht rückzahlbare Unterstützung

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung von Ausgaben für den Einsatz der Aufbau- und Resilienzfazilität bestimmt, um finanzielle Unterstützung für die Mitgliedstaaten bereitzustellen, damit diese die in ihren Aufbau- und Resilienzplänen festgelegten Etappenziele und Zielwerte ihrer Reformen und Investitionen erreichen. Dieses spezifische Ziel wird in enger und transparenter Zusammenarbeit mit den betreffenden Mitgliedstaaten verfolgt.

Mit dieser Unterstützung sollen insbesondere Finanzbeiträge zu Strukturreformen und Investitionen geleistet werden, die der Bewältigung von im Rahmen des Europäischen Semesters der wirtschaftspolitischen Koordinierung ermittelten Herausforderungen dienen.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Einnahmen aus dem EURI

103 451 050 000

5 0 4 0

Andere zweckgebundene Einnahmen

1 900 000 000

6 1 1 0

TITEL 08

LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

08 01

VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „LANDWIRTSCHAFT UND MEERESPOLITIK“

14 115 296

14 115 296

 

 

14 115 296

14 115 296

08 02

EUROPÄISCHER GARANTIEFONDS FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT (EGFL)

40 687 640 851

40 693 611 207

 

 

40 687 640 851

40 693 611 207

08 03

EUROPÄISCHER LANDWIRTSCHAFTSFONDS FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS (ELER)

12 932 826 920

15 085 340 175

 

 

12 932 826 920

15 085 340 175

08 04

EUROPÄISCHER MEERES-, FISCHEREI- UND AQUAKULTURFONDS (EMFAF)

1 095 129 432

880 910 362

 

 

1 095 129 432

880 910 362

08 05

PARTNERSCHAFTLICHE ABKOMMEN ÜBER NACHHALTIGE FISCHEREI UND REGIONALE FISCHEREIORGANISATIONEN (RFO)

113 293 754

122 918 754

 

 

113 293 754

122 918 754

 

Reserven (30 02 02)

48 725 000

28 225 000

 

 

48 725 000

28 225 000

 

 

162 018 754

151 143 754

 

 

162 018 754

151 143 754

08 10

DEZENTRALE AGENTUREN

29 535 287

29 535 287

 

 

29 535 287

29 535 287

08 20

PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN UND SONSTIGE MASSNAHMEN

1 500 000

4 085 322

 

 

1 500 000

4 085 322

 

Titel 08 — Insgesamt

54 874 041 540

56 830 516 403

 

 

54 874 041 540

56 830 516 403

 

Reserven (30 02 02)

48 725 000

28 225 000

 

 

48 725 000

28 225 000

 

Insgesamt einschließlich Reserven

54 922 766 540

56 858 741 403

 

 

54 922 766 540

56 858 741 403

KAPITEL 08 03 —   EUROPÄISCHER LANDWIRTSCHAFTSFONDS FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS (ELER)

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

08 03

EUROPÄISCHER LANDWIRTSCHAFTSFONDS FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS (ELER)

08 03 01

Kategorien von Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums

08 03 01 01

Kategorien von Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der GAP-Strategiepläne

3.2

12 904 404 700

1 612 000 000

 

 

12 904 404 700

1 612 000 000

08 03 01 02

Kategorien von Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums — Programme 2014-2022

3.2

p.m.

13 450 000 000

 

 

p.m.

13 450 000 000

08 03 01 03

Aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) finanzierte Kategorien von Interventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums

3.2

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 08 03 01 — Zwischensumme

 

12 904 404 700

15 062 000 000

 

 

12 904 404 700

15 062 000 000

08 03 02

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) — Operative technische Hilfe

3.2

28 422 220

23 340 175

 

 

28 422 220

23 340 175

08 03 03

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) — Aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union (EURI) finanzierte operative technische Hilfe

3.2

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

08 03 04

Fonds „InvestEU“ — Beitrag aus dem ELER

3.2

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

08 03 05

Aufbau- und Resilienzfazilität — Beitrag aus dem ELER

3.2

p.m.

p.m.

 

 

 

 

08 03 99

Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

08 03 99 01

Abschluss früherer Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums — Operative Ausgaben (vor 2014)

3.2

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

08 03 99 02

Abschluss des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) — Operative technische Hilfe (vor 2021)

3.2

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 08 03 99 — Zwischensumme

 

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 08 03 — Insgesamt

 

12 932 826 920

15 085 340 175

 

 

12 932 826 920

15 085 340 175

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Finanzierung der Interventionen im Rahmen der GAP-Strategiepläne, die im Programmplanungszeitraum 2023-2027 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden, sowie der gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 durchgeführten Programme des Zeitraums 2014-2020 bestimmt, die gemäß den Übergangsvorschriften nach der Verordnung (EU) 2020/2220 bis 2021 und 2022 verlängert werden. Diese Mittel können auch zur Finanzierung ausstehender Zahlungen für ELER-Maßnahmen aus dem Zeitraum vor 2014 und zur Finanzierung technischer Hilfe auf Initiative der Kommission bis zu einer Höhe von 0,25 % der ELER-Mittel verwendet werden.

Durch den ELER werden spezifische klima- und umweltbezogene öffentliche Güter bereitgestellt, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft verbessert, die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit gefördert und die Lebens- und Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten verbessert; dies gilt auch für aus spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

Zusätzlich wurden gemäß der Verordnung (EU) 2020/2094 mit dem Einsetzen externer zweckgebundener Einnahmen aufgrund von Erlösen aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union „Next Generation EU“ in den Einnahmenteil in den Jahren 2021 und 2022 zusätzliche Mittel für dieses Programm unter diesem Kapitel im Umfang von insgesamt 8 070 486 840 EUR an Mitteln für Verpflichtungen bereitgestellt. Die in den Erläuterungen der entsprechenden Haushaltslinien angegebenen Beträge unter diesem Kapitel geben Auskunft über den erwarteten Betrag der Mittel für Zahlungen im Jahr 2023.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487).

Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).

Verordnung (EU) 2020/2094 des Rates vom 14. Dezember 2020 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 23).

Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022 (ABl. L 437 vom 28.12.2020, S. 1).

Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 30).

Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 1).

Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187).

08 03 05
Aufbau- und Resilienzfazilität — Beitrag aus dem ELER

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

p.m.

p.m.

 

 

 

 

TITEL 09

UMWELT- UND KLIMASCHUTZ

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

09 01

VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN DES CLUSTERS „UMWELT- UND KLIMAPOLITIK“

25 786 341

25 786 341

 

 

25 786 341

25 786 341

09 02

PROGRAMM FÜR UMWELT- UND KLIMAPOLITIK (LIFE)

729 734 939

496 902 826

602 000

602 000

730 336 939

497 504 826

09 03

FONDS FÜR EINEN GERECHTEN ÜBERGANG

1 466 200 981

2 800 000

 

 

1 466 200 981

2 800 000

09 04

DARLEHENSFAZILITÄT FÜR DEN ÖFFENTLICHEN SEKTOR IM RAHMEN DES MECHANISMUS FÜR EINEN GERECHTEN ÜBERGANG

50 000 000

p.m.

 

 

50 000 000

p.m.

09 10

DEZENTRALE AGENTUREN

56 665 820

56 665 820

 

 

56 665 820

56 665 820

 

Reserven (30 02 02)

2 903 604

2 903 604

– 602 000

– 602 000

2 301 604

2 301 604

 

 

59 569 424

59 569 424

– 602 000

– 602 000

58 967 424

58 967 424

09 20

PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

5 200 000

11 944 592

4 150 000

1 565 679

9 350 000

13 510 271

 

Titel 09 — Insgesamt

2 333 588 081

594 099 579

4 752 000

2 167 679

2 338 340 081

596 267 258

 

Reserven (30 02 02)

2 903 604

2 903 604

– 602 000

– 602 000

2 301 604

2 301 604

 

Insgesamt einschließlich Reserven

2 336 491 685

597 003 183

4 150 000

1 565 679

2 340 641 685

598 568 862

KAPITEL 09 02 —   PROGRAMM FÜR UMWELT- UND KLIMAPOLITIK (LIFE)

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

09 02

PROGRAMM FÜR UMWELT- UND KLIMAPOLITIK (LIFE)

09 02 01

Natur und Biodiversität

3.2

279 011 676

99 323 396

 

 

279 011 676

99 323 396

09 02 02

Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

3.2

179 112 556

71 129 430

602 000

602 000

179 714 556

71 731 430

09 02 03

Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

3.2

128 608 139

48 625 000

 

 

128 608 139

48 625 000

09 02 04

Energiewende

3.2

143 002 568

56 825 000

 

 

143 002 568

56 825 000

09 02 99

Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

09 02 99 01

Abschluss früherer Programme im Bereich Umwelt- und Klimaschutz (aus der Zeit vor 2021)

3.2

p.m.

221 000 000

 

 

p.m.

221 000 000

 

Artikel 09 02 99 — Zwischensumme

 

p.m.

221 000 000

 

 

p.m.

221 000 000

 

Kapitel 09 02 — Insgesamt

 

729 734 939

496 902 826

602 000

602 000

730 336 939

497 504 826

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind für Maßnahmen bestimmt, die — auch im Wege der Energiewende — zu einer sauberen, zirkulären, energieeffizienten, CO2-armen und klimaresistenten Wirtschaft, zum Umweltschutz und zur Verbesserung der Umweltqualität sowie zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts an biologischer Vielfalt und damit zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Im Rahmen des Programms LIFE können Mittel in allen in der Haushaltsordnung vorgesehenen Formen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere als Finanzhilfen, Preisgelder und Auftragsvergabe. LIFE-Mittel können auch als Finanzierungsinstrumente im Rahmen von Mischfinanzierungsmaßnahmen bereitgestellt werden, die im Einklang mit der Verordnung (EU) 2021/523 durchgeführt werden.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkans oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel unter diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) 2021/523 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. März 2021 zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017 (ABl. L 107 vom 26.3.2021, S. 1).

Verordnung (EU) 2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013 (ABl. L 172 vom 17.5.2021, S. 53).

Verweise

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 11. Dezember 2019 — Der europäische Grüne Deal (COM(2019) 640 final).

09 02 02
Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

179 112 556

71 129 430

602 000

602 000

179 714 556

71 731 430

Erläuterungen

Diese Mittel sind zur Deckung der Ausgaben bestimmt, die bei der Durchführung des spezifischen Teilprogramms „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ des LIFE-Programms entstehen.

Mit diesem Teilprogramm soll der Übergang zu einer nachhaltigen, zirkulären, energieeffizienten und klimaresistenten Wirtschaft gefördert und die Umwelt geschützt und wiederhergestellt und ihre Qualität verbessert werden.

Unterstützt werden Projekte, bei denen die Umsetzung des europäischen Grünen Deals im Fokus steht. Dabei handelt es sich um Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Übergang zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft, der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Luft, Wasser und Boden im Hinblick auf die Verwirklichung des Null-Schadstoff-Ziels, die Stärkung der Umsetzung von Umweltrechtsvorschriften sowie der Förderung einer verantwortungsvollen Umweltpolitik.

Darunter fallen

die Finanzierung innovativer Techniken, Methoden und Ansätze für die Verwirklichung der Ziele der Rechtsvorschriften und der Politik der Union im Umweltbereich sowie die Förderung von Beiträgen zur Wissensbasis und die Anwendung bewährter Verfahren;

die Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Politik der Union, unter anderem durch Verbesserung der Politikgestaltung auf allen Ebenen, insbesondere durch den Ausbau der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft;

die Förderung von Maßnahmen, die die großmaßstäbliche Anwendung erfolgreicher Lösungen für die Durchführung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Politik der Union anstoßen, indem Ergebnisse reproduziert, entsprechende Umweltziele in andere Politikbereiche und in die Verfahrensweisen des öffentlichen und privaten Sektors integriert, nachhaltige Investitionen mobilisiert und der Zugang zu Finanzmitteln verbessert werden.

Mit diesen Mitteln können auch Ausgaben für die technische Hilfe bei der Auswahl, Überwachung, Bewertung und Prüfung von Projekten sowie die Unterstützung für Kommunikation, IT-Maßnahmen, die Organisation von Workshops, Konferenzen und Sitzungen und andere Steuerungsmaßnahmen (einschließlich Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen mit Betriebszuschüssen) finanziert werden.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans)

EFTA-EWR

268 669

6 6 0 0

KAPITEL 09 10 —   DEZENTRALE AGENTUREN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

09 10

DEZENTRALE AGENTUREN

09 10 01

Europäische Chemikalienagentur — Umweltrichtlinien und internationale Übereinkommen

3.2

4 786 813

4 786 813

 

 

4 786 813

4 786 813

 

Reserven (30 02 02)

 

602 000

602 000

– 602 000

– 602 000

 

 

 

 

 

5 388 813

5 388 813

– 602 000

– 602 000

4 786 813

4 786 813

09 10 02

Europäische Umweltagentur

3.2

51 879 007

51 879 007

 

 

51 879 007

51 879 007

 

Reserven (30 02 02)

 

2 301 604

2 301 604

 

 

2 301 604

2 301 604

 

 

 

54 180 611

54 180 611

 

 

54 180 611

54 180 611

 

Kapitel 09 10 — Insgesamt

 

56 665 820

56 665 820

 

 

56 665 820

56 665 820

 

Reserven (30 02 02)

 

2 903 604

2 903 604

– 602 000

– 602 000

2 301 604

2 301 604

 

Insgesamt einschließlich Reserven

 

59 569 424

59 569 424

– 602 000

– 602 000

58 967 424

58 967 424

Erläuterungen

Die in diesem Kapitel eingestellten Mittel sind zur Deckung der Personal- und Verwaltungsausgaben der dezentralen Agenturen (Titel 1 und 2) und gegebenenfalls ihrer operativen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm (Titel 3) bestimmt.

Der Stellenplan der Agenturen ist im Anhang „Stellenplan“ zu diesem Einzelplan enthalten.

Die Agenturen müssen das Europäische Parlament und den Rat über Mittelübertragungen zwischen operativen Linien und Linien für Verwaltungsausgaben unterrichten.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden mit dem Einsetzen der Beiträge von Drittländern (EFTA-Staaten gemäß dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Kandidatenländer und gegebenenfalls potenzielle Kandidaten des Westbalkan oder andere Drittländer) für ihre Beteiligung an Unionsprogrammen, von Beträgen, die gemäß Artikel 17 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1) zurückgezahlt wurden, sowie anderer zweckgebundener Einnahmen in den Einnahmenteil entsprechende zusätzliche Mittel in diesem Kapitel bereitgestellt und können ausgeführt werden.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

09 10 01
Europäische Chemikalienagentur — Umweltrichtlinien und internationale Übereinkommen

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

 

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

09 10 01

4 786 813

4 786 813

 

 

4 786 813

4 786 813

Reserven (30 02 02)

602 000

602 000

– 602 000

– 602 000

 

 

Insgesamt

5 388 813

5 388 813

– 602 000

– 602 000

4 786 813

4 786 813

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Finanzierung der Personal-, Verwaltungs- und operativen Ausgaben der Europäischen Chemikalienagentur für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften über die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien, über persistente organische Schadstoffe, über Abfälle und über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.

Unionsbeitrag insgesamt

5 509 490

davon Betrag aus der Einziehung von Überschüssen

(Artikel 6 6 2 des Einnahmenplans)

120 677

Im Haushaltsplan ausgewiesener Betrag

5 388 813

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans):

EFTA-EWR

157 892

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3).

Verordnung (EU) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 60).

Richtlinie (EU) 2018/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 109).

Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (ABl. L 169 vom 25.6.2019, S. 45).

Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1).

Beschluss (EU) 2022/591 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2030 (ABl. L 114 vom 12.4.2022, S. 22).

Verweise

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Altbatterien, zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 (COM(2020) 798 final).

KAPITEL 09 20 —   PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

09 20

PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

09 20 01

Pilotprojekte

3.2

5 200 000

4 703 289

 

 

5 200 000

4 703 289

09 20 02

Vorbereitende Maßnahmen

3.2

p.m.

7 241 303

 

 

p.m.

7 241 303

09 20 04

Maßnahmen, die im Rahmen der Befugnisse der Kommission und der der Kommission übertragenen besonderen Zuständigkeiten finanziert werden

09 20 04 01

CO 2 -Grenzausgleichssystem

 

 

 

4 150 000

1 565 679

4 150 000

1 565 679

 

Artikel 09 20 04 — Zwischensumme

 

 

 

4 150 000

1 565 679

4 150 000

1 565 679

 

Kapitel 09 20 — Insgesamt

 

5 200 000

11 944 592

4 150 000

1 565 679

9 350 000

13 510 271

09 20 04
Maßnahmen, die im Rahmen der Befugnisse der Kommission und der der Kommission übertragenen besonderen Zuständigkeiten finanziert werden

09 20 04 01
CO 2 -Grenzausgleichssystem

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

 

 

4 150 000

1 565 679

4 150 000

1 565 679

Erläuterungen

Diese Mittel sind für die Deckung der Kosten der Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) bestimmt.

Das CO 2 -Grenzausgleichssystem (CBAM) soll bei der Einfuhr der unter die vorgeschlagene Verordnung fallenden Waren in das Zollgebiet der Union den mit ihnen verbundenen Treibhausgasemissionen Rechnung tragen, um der Gefahr der Verlagerung von CO 2 -Emissionen vorzubeugen. Das CBAM ergänzt das durch die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten durch die Anwendung eines gleichwertigen Regelwerks auf Einfuhren der unter die vorgeschlagene Verordnung fallenden Waren in das Zollgebiet der Union.

Verweise

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines CO 2 -Grenzausgleichssystems (COM(2021) 564 final vom 14. Juli 2021).

TITEL 16

AUSGABEN AUSSERHALB DER IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN FESTGELEGTEN OBERGRENZEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

16 01

VERWALTUNGSBEZOGENE UNTERSTÜTZUNGSAUSGABEN AUSSERHALB DER IM MEHRJÄHRIGEN FINANZRAHMEN FESTGELEGTEN OBERGRENZEN

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

16 02

INANSPRUCHNAHME VON SOLIDARITÄTSMECHANISMEN (BESONDERE INSTRUMENTE)

50 000 000

80 000 000

 

 

50 000 000

80 000 000

16 03

FÖRDERUNG VON INNOVATIONEN IM BEREICH CO2-ARME TECHNOLOGIEN UND VERFAHREN IM RAHMEN DES EMISSIONSHANDELSSYSTEMS (EHS)

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

16 04

GARANTIE DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR DIE ANLEIHEN UND DARLEHEN IN MITGLIEDSTAATEN

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

16 05

SONSTIGE AUSGABEN

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Titel 16 — Insgesamt

50 000 000

80 000 000

 

 

50 000 000

80 000 000

KAPITEL 16 02 —   INANSPRUCHNAHME VON SOLIDARITÄTSMECHANISMEN (BESONDERE INSTRUMENTE)

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

16 02

INANSPRUCHNAHME VON SOLIDARITÄTSMECHANISMEN (BESONDERE INSTRUMENTE)

16 02 01

Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF)

16 02 01 01

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) förderfähigen Ereignissen

S

50 000 000

50 000 000

 

 

50 000 000

50 000 000

16 02 01 02

Unterstützung von Ländern, die Beitrittsverhandlungen mit der Union führen, in aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) förderfähigen Fällen.

S

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 16 02 01 — Zwischensumme

 

50 000 000

50 000 000

 

 

50 000 000

50 000 000

16 02 02

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF)

S

p.m.

30 000 000

 

 

p.m.

30 000 000

16 02 03

Reserve für die Anpassung an den Brexit

S

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

16 02 04

Aufbau- und Resilienzfazilität – Beitrag aus der Brexit-Reserve

 

 

 

 

 

p.m.

p.m.

16 02 99

Abschluss früherer Programme und Tätigkeiten

16 02 99 01

Abschluss des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (vor 2021)

S

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Artikel 16 02 99 — Zwischensumme

 

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Kapitel 16 02 — Insgesamt

 

50 000 000

80 000 000

 

 

50 000 000

80 000 000

Erläuterungen

Bei diesem Kapitel werden Mittel eingestellt, die sich aus der Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer und der Reserve für die Anpassung an den Brexit ergeben — alle drei besondere Instrumente, die in der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 vorgesehen sind.

Gemäß den Artikeln 21, 22 und 24 der Haushaltsordnung werden in den Einnahmenplan eingesetzte zweckgebundene Einnahmen als entsprechende Mittel bereitgestellt und im Rahmen dieses Kapitels ausgeführt.

Die entsprechenden veranschlagten Beträge sowie die zugehörigen Artikel oder Posten des Einnahmenplans werden nach Möglichkeit in den betreffenden Haushaltslinien angegeben.

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 11).

Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel (ABl. L 433 I vom 22.12.2020, S. 28).

16 02 04
Aufbau- und Resilienzfazilität – Beitrag aus der Brexit-Reserve

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

 

 

 

 

p.m.

p.m.

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Ergänzung der Mittel aus der Resilienz- und Aufbaufazilität, wenn ein oder mehrere Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4a der Verordnung (EU) 2021/1755 die vollständige oder teilweise Übertragung der im Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1803 der Kommission vom 8. Oktober 2021 festgelegten vorläufigen Mittelzuweisung beantragen. Übertragene Mittel werden nach Maßgabe der Bestimmungen für die Aufbau- und Resilienzfazilität und zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats oder der betreffenden Mitgliedstaaten ausgeführt.

TITEL 20

VERWALTUNGSAUSGABEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

20 01

MITGLIEDER, BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

2 652 971 000

2 652 971 000

945 000

945 000

2 653 916 000

2 653 916 000

20 02

SONSTIGES PERSONAL UND SONSTIGE PERSONENBEZOGENE AUSGABEN

274 990 584

274 990 584

524 591

524 591

275 515 175

275 515 175

20 03

SACHAUSGABEN FÜR DIE VERWALTUNG

897 445 223

897 445 223

 

 

897 445 223

897 445 223

20 04

AUSGABEN FÜR INFORMATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE (IKT)

232 802 304

232 802 304

 

 

232 802 304

232 802 304

20 10

DEZENTRALE AGENTUREN

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

20 20

PILOTPROJEKTE, VORBEREITENDE MASSNAHMEN, MASSNAHMEN ZUR ERFÜLLUNG VON AUFGABEN, DIE SICH AUS DEN INSTITUTIONELLEN BEFUGNISSEN DER KOMMISSION ERGEBEN, UND SONSTIGE MASSNAHMEN

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

 

Titel 20 — Insgesamt

4 058 209 111

4 058 209 111

1 469 591

1 469 591

4 059 678 702

4 059 678 702

KAPITEL 20 01 —   MITGLIEDER, BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

20 01

MITGLIEDER, BEAMTE UND BEDIENSTETE AUF ZEIT

20 01 01

Mitglieder

20 01 01 01

Gehälter, Zulagen und Entschädigungen der Mitglieder des Organs

7.2

11 228 000

 

11 228 000

20 01 01 02

Sonstige Verwaltungsausgaben der Mitglieder des Organs

7.2

3 102 000

 

3 102 000

20 01 01 03

Vergütungen früherer Mitglieder

7.2

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 20 01 01 — Zwischensumme

 

14 330 000

 

14 330 000

20 01 02

Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

20 01 02 01

Bezüge und Vergütungen — Hauptsitz und Vertretungen

7.2

2 444 004 000

764 000

2 444 768 000

20 01 02 02

Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst — Hauptsitz und Vertretungen

7.2

14 006 000

181 000

14 187 000

20 01 02 03

Bezüge und Vergütungen — Delegationen der Union

7.2

141 550 000

 

141 550 000

20 01 02 04

Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst — Delegationen der Union

7.2

8 221 000

 

8 221 000

 

Artikel 20 01 02 — Zwischensumme

 

2 607 781 000

945 000

2 608 726 000

20 01 03

Beamte, die vorübergehend bei nationalen Verwaltungen, bei internationalen Organisationen oder bei öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Unternehmen beschäftigt sind

7.2

200 000

 

200 000

20 01 04

In den einstweiligen Ruhestand versetzte, ihrer Stelle enthobene oder entlassene Beamte

7.2

8 992 000

 

8 992 000

20 01 05

Personalpolitik und -verwaltung

20 01 05 01

Ärztlicher Dienst

7.2

5 576 000

 

5 576 000

20 01 05 02

Kinderbetreuungseinrichtungen

7.2

6 073 000

 

6 073 000

20 01 05 03

Andere Sozialausgaben

7.2

5 787 000

 

5 787 000

20 01 05 04

Mobilität

7.2

1 751 000

 

1 751 000

20 01 05 05

Ausgaben für Auswahlverfahren und Personaleinstellung

7.2

2 481 000

 

2 481 000

 

Artikel 20 01 05 — Zwischensumme

 

21 668 000

 

21 668 000

 

Kapitel 20 01 — Insgesamt

 

2 652 971 000

945 000

2 653 916 000

20 01 02
Ausgaben für Beamte und Bedienstete auf Zeit

Erläuterungen

Die Gehälter wurden zusätzlich pauschal um 1,8 Prozentpunkte gekürzt.

20 01 02 01
Bezüge und Vergütungen — Hauptsitz und Vertretungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

2 444 004 000

764 000

2 444 768 000

Erläuterungen

Für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, ist mit Ausnahme des in Drittländern Dienst tuenden Personals Folgendes veranschlagt:

die Gehälter, Vergütungen und mit den Gehältern zusammenhängenden Zulagen,

die Kranken- und Unfallversicherung sowie die sonstigen Sozialbeiträge,

die Arbeitslosenversicherung der Bediensteten auf Zeit sowie die Zahlungen, die das Organ für Bedienstete auf Zeit zur Bildung oder Aufrechterhaltung von Versorgungsansprüchen im Herkunftsland leisten muss,

die sonstigen Zulagen und verschiedenen Vergütungen,

für Beamte und Bedienstete auf Zeit die Vergütungen für Schichtdienst und für Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz und/oder zu Hause,

die Entschädigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines Beamten auf Probe im Fall offensichtlich unzulänglicher Leistungen,

die Vergütung bei Kündigung des Vertrags eines Bediensteten auf Zeit durch das Organ,

die Erstattung der Ausgaben für die Sicherheit der Wohnungen der Beamten, die in Vertretungen der Kommission in der Union und in Delegationen der Union innerhalb des Gebiets der Union tätig sind,

Pauschalvergütungen und Vergütungen zum Stundensatz für Beamte der Laufbahngruppe AST, sofern diese Überstunden nicht, wie vorgesehen, durch Freizeit ausgeglichen werden können,

die Auswirkungen der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Gehälter der Beamten und Bediensteten auf Zeit angewandt werden, sowie die Auswirkungen der Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf den Teil der Bezüge, der in ein anderes Land als das, in dem der Dienstort liegt, überwiesen wird,

die Kosten der Aktualisierungen der Dienstbezüge im Laufe des Haushaltsjahres.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

Andere zweckgebundene Einnahmen

46 010 070

3 2 0 1

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

20 01 02 02
Vergütungen und Kosten bei Dienstantritt, Versetzungen und Ausscheiden aus dem Dienst — Hauptsitz und Vertretungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

14 006 000

181 000

14 187 000

Erläuterungen

Für die Beamten und Bediensteten auf Zeit, die eine im Stellenplan vorgesehene Planstelle innehaben, ist mit Ausnahme des in Drittländern Dienst tuenden Personals Folgendes veranschlagt:

die Erstattung der Reisekosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit (einschließlich derjenigen ihrer Familienangehörigen) bei Dienstantritt, beim Ausscheiden aus dem Dienst oder bei Versetzungen, die mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden sind,

die Einrichtungs- und Wiedereinrichtungsbeihilfe für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die Erstattung der Umzugskosten der Beamten und der Bediensteten auf Zeit, die infolge ihres Dienstantritts, ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort oder ihres endgültigen Ausscheidens aus dem Dienst ihren Wohnsitz wechseln und sich an einem anderen Ort wieder einrichten müssen,

die Tagegelder für Beamte und Bedienstete auf Zeit, die nachweisen, dass sie infolge ihres Dienstantritts oder ihrer Verwendung an einem neuen Dienstort ihren Wohnort wechseln müssen;

die vorübergehend anfallenden Kosten für Beamte, die vor dem Beitritt dienstlich in künftige neue Mitgliedstaaten abgeordnet und nach erfolgtem Beitritt in diesen Ländern befristet weiterhin dienstlich verwendet werden und für die ausnahmsweise dieselben finanziellen und materiellen Bedingungen gelten, die von der Kommission vor dem Beitritt gemäß Anhang X des Statuts und der Beschäftigungsbedingungen angewendet wurden.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

KAPITEL 20 02 —   SONSTIGES PERSONAL UND SONSTIGE PERSONENBEZOGENE AUSGABEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

20 02

SONSTIGES PERSONAL UND SONSTIGE PERSONENBEZOGENE AUSGABEN

20 02 01

Externes Personal — Hauptsitz

20 02 01 01

Vertragsbedienstete

7.2

90 806 902

122 591

90 929 493

20 02 01 02

Personal der Agenturen sowie technische und administrative Unterstützung für verschiedene Tätigkeiten

7.2

13 193 435

 

13 193 435

20 02 01 03

Vorübergehend zur Kommission abgeordnete nationale Beamte

7.2

42 459 647

 

42 459 647

 

Artikel 20 02 01 — Zwischensumme

 

146 459 984

122 591

146 582 575

20 02 02

Externes Personal — Vertretungen der Kommission

20 02 02 01

Vertragsbedienstete

7.2

18 214 000

 

18 214 000

20 02 02 02

Örtliche Bedienstete

7.2

1 540 000

 

1 540 000

20 02 02 03

Leiharbeitskräfte

7.2

500 000

 

500 000

20 02 02 04

Überstunden von externem Personal

7.2

10 000

 

10 000

 

Artikel 20 02 02 — Zwischensumme

 

20 264 000

 

20 264 000

20 02 03

Externes Personal — Delegationen der Union

20 02 03 01

Vertragsbedienstete

7.2

718 000

 

718 000

20 02 03 02

Örtliche Bedienstete

7.2

9 505 000

 

9 505 000

20 02 03 03

Leiharbeitskräfte

7.2

66 000

 

66 000

20 02 03 04

Ausbildungsmaßnahmen für beigeordnete Sachverständige und abgeordnete nationale Sachverständige

7.2

2 152 000

 

2 152 000

20 02 03 05

Sonstige Ausgaben für Personal und Dienstleistungen

7.2

411 000

 

411 000

 

Artikel 20 02 03 — Zwischensumme

 

12 852 000

 

12 852 000

20 02 04

Kosten für Praktika von Hochschulabsolventen in den Dienststellen des Organs

7.2

14 478 000

 

14 478 000

20 02 05

Sonderberater

7.2

997 000

 

997 000

20 02 06

Sonstige Verwaltungsausgaben — Hauptsitz

20 02 06 01

Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

7.2

38 023 000

75 000

38 098 000

20 02 06 02

Ausgaben für Sitzungen, Sachverständigengruppen und Konferenzen

7.2

14 992 000

200 000

15 192 000

20 02 06 03

Ausschusssitzungen

7.2

6 783 000

27 000

6 810 000

20 02 06 04

Untersuchungen und Konsultationen

7.2

3 550 000

100 000

3 650 000

20 02 06 05

Weiterbildung und Managementschulung

7.2

10 020 000

 

10 020 000

 

Artikel 20 02 06 — Zwischensumme

 

73 368 000

402 000

73 770 000

20 02 07

Sonstige Verwaltungsausgaben — Delegationen der Union

20 02 07 01

Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

7.2

3 573 600

 

3 573 600

20 02 07 02

Berufliche Fortbildung

7.2

450 000

 

450 000

 

Artikel 20 02 07 — Zwischensumme

 

4 023 600

 

4 023 600

20 02 08

Sprachkurse

7.2

2 548 000

 

2 548 000

 

Kapitel 20 02 — Insgesamt

 

274 990 584

524 591

275 515 175

20 02 01
Externes Personal — Hauptsitz

20 02 01 01
Vertragsbedienstete

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

90 806 902

122 591

90 929 493

Erläuterungen

Veranschlagt sind Mittel für folgende im Gebiet der Union getätigte Ausgaben:

die Besoldung für Vertragsbedienstete (im Sinne der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union), die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialfürsorge für Vertragsbedienstete sowie die Auswirkungen der Anwendung der Berichtigungskoeffizienten auf die Bezüge dieser Bediensteten,

der Betrag, der zur Vergütung von als Betreuern für behinderte Personen fungierende Vertragsbedienstete erforderlich ist,

die Kosten der Aktualisierungen der Dienstbezüge im Laufe des Haushaltsjahres.

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

192 204

6 6 0 0

Andere Länder

2 981 432

6 0 1 0, 6 0 3 2, 6 0 3 3, 6 5 0 0, 6 5 2 0

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

Regeln der Kommission für die Ernennung der Beamten und ihre Vergütung sowie sonstige finanzielle Bestimmungen der Kommission.

Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16).

Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 22. Juni 2005 über den Verhaltenskodex für die Einstellung von Personen mit Behinderungen.

20 02 06
Sonstige Verwaltungsausgaben — Hauptsitz

20 02 06 01
Ausgaben für Dienstreisen und Repräsentationszwecke

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

38 023 000

75 000

38 098 000

Erläuterungen

Veranschlagt sind folgende dezentralisierte Verwaltungsausgaben:

Dienstreisen:

die Ausgaben für Fahrtkosten (einschließlich Nebenkosten für Ausstellung der Fahrausweise und Reservierungen), für Dienstreisetagegelder sowie Nebenkosten oder außergewöhnliche Auslagen, die bei Erledigung eines dienstlichen Auftrags durch das auf Statutsbasis beschäftigte Personal der Kommission oder durch die zu den Kommissionsdienststellen abgeordneten nationalen oder internationalen Sachverständigen oder Beamten entstehen (der Betrag aus der Erstattung der für Rechnung anderer Institutionen und Organe der Union sowie für Rechnung Dritter verauslagten Dienstreisekosten gilt als zweckgebunden). Wenn möglich, wird die Kommission die Dienste von Luftfahrtunternehmen in Anspruch nehmen, in denen Tarifverträge gelten und die die einschlägigen IAO-Übereinkommen einhalten.

Repräsentationskosten:

die Aufwendungen, die verauslagt werden, um im Namen der Kommission Repräsentationsverpflichtungen im dienstlichen Interesse nachzukommen (eine Erstattungsmöglichkeit besteht nicht für Ausgaben im Rahmen von Repräsentationsverpflichtungen gegenüber Beamten oder sonstigen Bediensteten der Kommission oder eines anderen Unionsorgans).

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

20 02 06 02
Ausgaben für Sitzungen, Sachverständigengruppen und Konferenzen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

14 992 000

200 000

15 192 000

Erläuterungen

Veranschlagt sind folgende dezentralisierte Verwaltungsausgaben:

Sachverständigensitzungen:

die Erstattung der Kosten, die für die Arbeit der von der Kommission gegründeten oder einberufenen Sachverständigengruppen verauslagt werden: die Reisekosten, Tagegelder und sonstigen Ausgaben von Sachverständigen, die zu den Sitzungen der Studien- und Arbeitsgruppen hinzugezogen werden, sowie die Nebenkosten für die Veranstaltung dieser Sitzungen, soweit sie nicht durch die bestehende Infrastruktur an den Sitzen der Organe oder bei den Außenstellen gedeckt sind (die Kostenerstattung an die Sachverständigen erfolgt auf der Grundlage der Beschlüsse der Kommission).

Konferenzen:

die Kosten für Konferenzen, Kongresse und Sitzungen, die von der Kommission zur Unterstützung der Durchführung der Politik in den verschiedenen Bereichen veranstaltet werden, und die Kosten für den Betrieb eines Netzwerks von Finanzkontrollorganisationen und -gremien, einschließlich eines jährlichen Treffens zwischen diesen Organisationen und den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments, wie in Ziffer 88 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. April 2006 mit den Bemerkungen, die integraler Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004, Einzelplan III — Kommission (ABl. L 340 vom 6.12.2006, S. 5) sind, gefordert,

die Kosten für Konferenzen, Seminare, Sitzungen, Lehrgänge und interne Fortbildungen für Beamte der Mitgliedstaaten, die die aus Mitteln der Union finanzierten Maßnahmen bzw. Maßnahmen zur Erhebung der Einnahmen, die Eigenmittel der Union bilden, durchführen oder überwachen oder die am System der Statistiken der Union mitarbeiten, sowie die gleichartigen Ausgaben für die Beamten der mittel- und osteuropäischen Länder, die die im Rahmen der Unionsprogramme finanzierten Maßnahmen durchführen oder überwachen,

die Ausgaben für die Fortbildung der Beamten von Drittländern, wenn deren Bewirtschaftungs- oder Kontrolltätigkeit direkt mit dem Schutz der finanziellen Interessen der Union zusammenhängt,

die Kosten für die Teilnahme der Kommission an Konferenzen, Kongressen und Sitzungen,

Gebühren für die Teilnahme an Konferenzen mit Ausnahme von Fortbildungsausgaben,

Gebühren für die Mitgliedschaft in beruflichen und wissenschaftlichen Verbänden,

die Kosten für Erfrischungen und gelegentliche Imbisse, die bei internen Sitzungen gereicht werden.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

20 02 06 03
Ausschusssitzungen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

6 783 000

27 000

6 810 000

Erläuterungen

Veranschlagt sind folgende dezentralisierte Verwaltungsausgaben:

Ausschusssitzungen:

die Reise-, Aufenthalts- und Nebenkosten von Sachverständigen, die zu den Arbeitssitzungen der aufgrund des Vertrages und aufgrund von Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Verordnungen des Rates eingesetzten Ausschüsse hinzugezogen werden, sowie die Nebenkosten für die Veranstaltung dieser Sitzungen, soweit sie nicht durch die bestehende Infrastruktur an den Sitzen der Organe oder bei den Außenstellen gedeckt sind (die Kostenerstattung an die Sachverständigen erfolgt auf der Grundlage der Beschlüsse der Kommission).

Zweckgebundene Einnahmen (Herkunft, veranschlagte Beträge und zugehöriger Artikel oder Posten des Einnahmenplans).

EFTA-EWR

819 500

6 6 0 0

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

20 02 06 04
Untersuchungen und Konsultationen

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

3 550 000

100 000

3 650 000

Erläuterungen

Veranschlagt sind folgende dezentralisierte Verwaltungsausgaben:

Untersuchungen und Konsultationen:

die Ausgaben für Spezialuntersuchungen und -konsultationen, die auf Vertragsbasis von hoch qualifizierten Fachleuten (natürlichen oder juristischen Personen) ausgeführt werden, wenn hierfür kein geeignetes Personal der Kommission verfügbar ist,

der Kauf bereits durchgeführter Studien oder Abonnements bei spezialisierten Forschungsinstituten.

Rechtsgrundlagen

Statut der Beamten der Europäischen Union.

Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union.

TITEL 30

RESERVEN

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

30 01

RESERVE FÜR VERWALTUNGSAUSGABEN

250 000

250 000

 

 

250 000

250 000

30 02

RESERVE FÜR OPERATIVE AUSGABEN

357 629 573

244 351 874

–3 937 270

–3 937 270

353 692 303

240 414 604

30 03

NEGATIVRESERVE

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

30 04

SOLIDARITÄTSMECHANISMEN (BESONDERE INSTRUMENTE)

2 805 153 029

2 599 794 000

 

 

2 805 153 029

2 599 794 000

 

Titel 30 — Insgesamt

3 163 032 602

2 844 395 874

–3 937 270

–3 937 270

3 159 095 332

2 840 458 604

KAPITEL 30 02 —   RESERVE FÜR OPERATIVE AUSGABEN

Titel

Kapitel

Artikel

Posten

Bezeichnung

FR

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

30 02

RESERVE FÜR OPERATIVE AUSGABEN

30 02 01

Nichtgetrennte Mittel

 

p.m.

p.m.

 

 

p.m.

p.m.

30 02 02

Getrennte Mittel

 

357 629 573

244 351 874

–3 937 270

–3 937 270

353 692 303

240 414 604

 

Kapitel 30 02 — Insgesamt

 

357 629 573

244 351 874

–3 937 270

–3 937 270

353 692 303

240 414 604

30 02 02
Getrennte Mittel

Zahlenangaben (Getrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

357 629 573

244 351 874

–3 937 270

–3 937 270

353 692 303

240 414 604

Erläuterungen

Die Mittel in diesem Titel sind ausschließlich für die folgenden beiden Situationen bestimmt: a) wenn zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans für die betreffende Maßnahme noch kein Basisrechtsakt existiert; b) wenn ernsthafte Zweifel daran bestehen, ob die bei einer Haushaltslinie eingesetzten Mittel zur Deckung des Ausgabenbedarfs ausreichen bzw. ob sie ordnungsgemäß und nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung in Anspruch genommen werden können. Die Mittel dieses Artikels dürfen nur nach Übertragung gemäß dem Verfahren des Artikels 31 der Haushaltsordnung verwendet werden.

Der Gesamtbetrag der Mittel schlüsselt sich auf wie folgt (Verpflichtungsermächtigungen, Zahlungsermächtigungen):

1.

Artikel

02 10 01

Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA)

2 520 000

2 520 000

2.

Artikel

02 10 04

Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA)

610 000

610 000

3.

Artikel

02 10 06

Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

842 000

842 000

4.

Artikel

04 03 01

Programm der Union für sichere Konnektivität — Beitrag aus Rubrik 1

106 050 000

98 300 000

5.

Artikel

04 10 01

Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm

1 950 000

1 950 000

6.

Artikel

07 10 07

Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust)

3 666 000

3 666 000

7.

Artikel

08 05 01

Schaffung der rechtlichen Basis für Fangtätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Union in Drittlandgewässern

48 725 000

28 225 000

8.

Artikel

09 10 02

Europäische Umweltagentur

2 301 604

2 301 604

9.

Artikel

13 05 01

Programm der Union für sichere Konnektivität — Beitrag aus Rubrik 5

30 000 000

30 000 000

10.

Artikel

13 06 01

Kurzfristiges Instrument für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern

157 027 699

72 000 000

 

 

 

Insgesamt

353 692 303

240 414 604

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1).


EINZELPLAN III

KOMMISSION

STELLENPLAN

Kommission

Verwaltung

Funktions- und Besoldungsgruppen

 

Schätzung 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

24

24

AD 15

190

22

190

22

AD 14

637

31

637

31

AD 13

1 493

1 493

AD 12

1 488

44

1 488

44

AD 11

929

62

929

62

AD 10

1 417

21

1 417

21

AD 9

1 733

10

1 733

10

AD 8

1 474

26

1 474

26

AD 7

1 302

20

8

1 310

20

AD 6

638

10

638

10

AD 5

966

6

8

974

6

Zwischensumme AD

12 291

252

16

12 307

252

AST 11

162

162

AST 10

180

10

180

10

AST 9

650

650

AST 8

571

12

571

12

AST 7

895

18

895

18

AST 6

644

19

644

19

AST 5

858

16

858

16

AST 4

483

483

AST 3

318

318

AST 2

39

13

39

13

AST 1

102

102

Zwischensumme AST (1)

4 902

88

4 902

88

AST/SC 6

5

5

AST/SC 5

46

46

AST/SC 4

75

35

75

35

AST/SC 3

127

127

AST/SC 2

290

290

AST/SC 1

630

630

Zwischensumme AST/SC

1 173

35

1 173

35

Insgesamt

18 366

375

16

18 382

375

Gesamtbetrag (2)

18 741  (3)  (4)

16

18 757  (3)  (4)

Von der Europäischen Union geschaffene Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit

Dezentrale Agenturen

Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro)

Funktions- und Besoldungsgruppen

Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) — Büro

Schätzung 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

AD 14

1

1

AD 13

AD 12

1

1

AD 11

1

1

AD 10

2

2

AD 9

3

3

AD 8

2

2

AD 7

2

1

3

AD 6

1

1

AD 5

Zwischensumme AD

13

1

14

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

AST 7

1

1

AST 6

1

1

AST 5

1

1

AST 4

AST 3

AST 2

AST 1

Zwischensumme AST

3

3

AST/SC 6

AST/SC 5

AST/SC 4

AST/SC 3

AST/SC 2

AST/SC 1

Zwischensumme AST/SC

Insgesamt

16

1

17

Gesamtbetrag

16

1

17

Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

Funktions- und Besoldungsgruppen

Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER)

Schätzung 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

1

1

AD 14

AD 13

4

4

AD 12

3

3

AD 11

7

7

AD 10

6

6

AD 9

9

9

AD 8

15

15

AD 7

15

5

20

AD 6

6

6

AD 5

5

6

11

Zwischensumme AD

71

11

82

AST 11

AST 10

AST 9

AST 8

AST 7

AST 6

3

3

AST 5

6

6

AST 4

4

4

AST 3

AST 2

AST 1

Zwischensumme AST

13

13

AST/SC 6

AST/SC 5

AST/SC 4

AST/SC 3

1

1

AST/SC 2

AST/SC 1

Zwischensumme AST/SC

1

1

Insgesamt

85

11

96

Gesamtbetrag

85

11

96

Exekutivagenturen

Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HaDEA)

Funktions- und Besoldungsgruppen

Europäische Exekutivagentur für Gesundheit und Digitales (HADEA)

Schätzung 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

Dauerplanstellen

Planstellen auf Zeit

AD 16

AD 15

AD 14

9

9

AD 13

6

6

AD 12

10

10

AD 11

8

8

AD 10

5

5

AD 9

8

8

AD 8

10

10

AD 7

9

9

AD 6

11

11

AD 5

29

1

30

Zwischensumme AD

105

1

106

AST 11

1

1

AST 10

AST 9

AST 8

AST 7

1

1

AST 6

4

4

AST 5

2

-1

1

AST 4

AST 3

AST 2

AST 1

Zwischensumme AST

8

-1

7

AST/SC 6

AST/SC 5

AST/SC 4

AST/SC 3

AST/SC 2

AST/SC 1

Zwischensumme AST/SC

Insgesamt

113

113

Gesamtbetrag (5)

113

 

113


(1)  30 Stellen der Funktionsgruppe AST können mit Beamten und Bediensteten auf Zeit der Funktionsgruppe AST/SC besetzt werden, um der schrittweisen Einführung der Funktionsgruppe AST/SC Rechnung zu tragen.

(2)  Der Stellenplan lässt folgende Beförderungen (ad personam) zu: bis zu 30 Beförderungen von AD 15 nach AD 16, bis zu 20 Beförderungen von AD 14 nach AD 15, bis zu 25 Beförderungen von AD 13 nach AD 14.

(3)  Im Stellenplan sind gemäß Artikel 53 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft folgende Dauerplanstellen enthalten, die der Versorgungsagentur zur Verfügung stehen können: 8 Stellen der Funktionsgruppe AD und 9 Stellen der Funktionsgruppe AST. Beförderungen in der Funktionsgruppe SC sind innerhalb des für die Funktionsgruppe AST geltenden Grenzwerts möglich.

(4)  Im Stellenplan sind unter der Rubrik 7 für die Gemeinsame Forschungsstelle 4 Planstellen für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen enthalten, die für die Dauer der Stilllegung gewährt werden.

(5)  Die Planstellen umfassen zwölf außerhalb des Unionshaushalts finanzierte Stellen im Jahr 2023 sowie zehn außerhalb des EU-Haushalts finanzierte Stellen im Jahr 2022.


EINZELPLAN IX

EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

AUSGABEN

Titel

Bezeichnung

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

1

MITGLIEDER UND PERSONAL DER EINRICHTUNG

1 0

MITGLIEDER DER EINRICHTUNG

440 000

 

440 000

1 1

PERSONAL DER EINRICHTUNG

10 598 920

 

10 598 920

 

Titel 1 — Insgesamt

11 038 920

 

11 038 920

2

GEBÄUDE, MATERIAL UND MIT DEM DIENSTBETRIEB VERBUNDENE SACHAUSGABEN

2 0

GEBÄUDE, MATERIAL UND MIT DEM DIENSTBETRIEB VERBUNDENE SACHAUSGABEN

3 625 000

 

3 625 000

 

Titel 2 — Insgesamt

3 625 000

 

3 625 000

3

EUROPÄISCHER DATENSCHUTZAUSSCHUSS

3 0

AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB DES AUSSCHUSSES

7 665 782

300 000

7 965 782

 

Titel 3 — Insgesamt

7 665 782

300 000

7 965 782

10

SONSTIGE AUSGABEN

10 0

VORLÄUFIG EINGESETZTE MITTEL

p.m.

 

p.m.

10 1

RÜCKSTELLUNG FÜR UNVORHERGESEHENE AUSGABEN

p.m.

 

p.m.

 

Titel 10 — Insgesamt

p.m.

 

p.m.

 

GESAMTBETRAG

22 329 702

300 000

22 629 702

TITEL 3

EUROPÄISCHER DATENSCHUTZAUSSCHUSS

Artikel

Posten

Bezeichnung

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

 

KAPITEL 3 0

3 0 0

Mieten, Nebenkosten und sonstige Ausgaben für Gebäude

3 0 0 0

Mieten, Nebenkosten und sonstige Ausgaben für Gebäude

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

650 000

 

650 000

 

Artikel 3 0 0 — Insgesamt

650 000

 

650 000

3 0 1

Bezüge, Vergütungen und andere Ansprüche der Beamten und Bediensteten auf Zeit

3 0 1 0

Bezüge und Vergütungen

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

2 278 782

 

2 278 782

3 0 1 1

Ansprüche bei Dienstantritt, bei Versetzung und bei Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

26 000

 

26 000

3 0 1 2

Vergütungen und verschiedene Beiträge bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

p.m.

 

p.m.

 

Artikel 3 0 1 — Insgesamt

2 304 782

 

2 304 782

3 0 2

Sonstige Bedienstete

3 0 2 0

Vertragsbedienstete

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

1 201 000

 

1 201 000

3 0 2 1

Kosten für Praktika und für den Austausch von Personal

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

430 000

 

430 000

3 0 2 2

Nach außerhalb zu vergebende Dienstleistungen und Arbeiten

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

57 000

 

57 000

 

Artikel 3 0 2 — Insgesamt

1 688 000

 

1 688 000

3 0 3

Sonstige Ausgaben für das Personal des Ausschusses

3 0 3 0

Dienstreise- und Fahrtkosten sowie Nebenkosten

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

42 000

 

42 000

3 0 3 1

Ausgaben für die Personaleinstellung

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

3 000

 

3 000

3 0 3 2

Berufliche Fortbildung

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

35 000

 

35 000

3 0 3 3

Ärztlicher Dienst

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

5 000

 

5 000

3 0 3 4

Kleinkindertagesstätte und sonstige zugelassene Kinderkrippen und Kinderhorte der Union

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

15 000

 

15 000

 

Artikel 3 0 3 — Insgesamt

100 000

 

100 000

3 0 4

Ausgaben in Verbindung mit dem Dienstbetrieb und der Tätigkeit des Ausschusses

3 0 4 0

Plenarsitzungen und Sitzungen der Untergruppen des Europäischen Datenschutzausschusses

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

470 000

 

470 000

3 0 4 1

Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

948 000

 

948 000

3 0 4 2

Ausgaben für Veröffentlichungen und für die Unterrichtung der Öffentlichkeit

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

120 000

 

120 000

3 0 4 3

IT-Material und -Dienstleistungen

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

880 000

 

880 000

3 0 4 4

Kosten für Mobiliar, Büromaterial und Telekommunikation

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

15 000

 

15 000

3 0 4 5

Externe Beratungsleistungen und Studien

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

150 000

300 000

450 000

3 0 4 6

Ausgaben in Verbindung mit den Tätigkeiten des Europäischen Datenschutzausschusses

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

180 000

 

180 000

3 0 4 7

Sonstige Betriebsausgaben

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

110 000

 

110 000

3 0 4 8

Ausgaben für den Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden des Europäischen Datenschutzausschusses

 

 

 

 

Nichtgetrennte Mittel

50 000

 

50 000

 

Artikel 3 0 4 — Insgesamt

2 923 000

300 000

3 223 000

 

KAPITEL 3 0 — INSGESAMT

7 665 782

300 000

7 965 782

 

Titel 3 — Insgesamt

7 665 782

300 000

7 965 782

KAPITEL 3 0 —

AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB DES AUSSCHUSSES

KAPITEL 3 0 —   AUSGABEN FÜR DEN DIENSTBETRIEB DES AUSSCHUSSES

3 0 4
Ausgaben in Verbindung mit dem Dienstbetrieb und der Tätigkeit des Ausschusses

3 0 4 5
Externe Beratungsleistungen und Studien

Zahlenangaben (Nichtgetrennte Mittel)

Mittel 2023

Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2023

Neuer Betrag

150 000

300 000

450 000

Erläuterungen

Diese Mittel dienen der Finanzierung von Studien, Beratungsleistungen und Erhebungen, die an externe qualifizierte Sachverständige und Forschungseinrichtungen vergeben werden.

Zweckgebundene Einnahmen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Haushaltsordnung: p.m.


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