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Document 52021DC0550

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN „Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU‑Klimaziels für 2030

COM/2021/550 final

Brüssel, den 14.7.2021

COM(2021) 550 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN EMPTY

„Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU‑Klimaziels für 2030


1.„Fit für 55“: auf dem Weg zur Klimaneutralität – Umsetzung des EU‑Klimaziels für 2030

Die Welt steht am Scheideweg: Wir sind die letzte Generation, die noch rechtzeitig gegen den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt vorgehen kann. Mit diesem Jahrzehnt steht und fällt die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris, die der Gesundheit, dem Wohlergehen und dem Wohlstand aller dienen. Die EU geht mit gutem Beispiel voran. Sie hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Nettoemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu verringern und bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden. Hierbei handelt es sich nicht mehr um bloße Absichten oder Ambitionen, sondern um Verpflichtungen aufgrund des ersten Europäischen Klimagesetzes, die neue Chancen für Innovation, Investitionen und Arbeitsplätze mit sich bringen.

In diesem Sinne zielt das Vorschlagspaket darauf ab, die EU „fit für 55“ zu machen und den notwendigen transformativen Wandel unserer Wirtschaft, Gesellschaft und Industrie herbeizuführen. Dies ist eine kollektive Verantwortung und eine Chance, die allen offenstehen muss, unabhängig davon, ob es sich um Innovatoren und Investoren, um Unternehmen und Städte oder um Verbraucher, Haushalte und Einzelpersonen handelt. Die Vorteile von mehr Raum für die Natur, saubererer Luft, kühleren und grüneren Städten, gesünderen Menschen, einem geringeren Energieverbrauch und niedrigeren Energiekosten sowie neuen Arbeitsplätzen, Technologien und industriellen Möglichkeiten kommen uns allen zugute. Eine zentrale Frage beim ökologischen Wandel in der EU ist, wie wir diese Vorteile so schnell und so gerecht wie möglich nutzen können und gleichzeitig unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken, die Arbeitsplätze von morgen schaffen und die Kosten und Auswirkungen des Übergangs wirksam bewältigen können.

Wenn wir handeln, bevor wir unumkehrbare Kipppunkte erreichen, werden wir diesen Wandel gestalten können, anstatt nur darauf zu reagieren und uns daran anzupassen. Die Kosten des Nichtstuns werden deutlich höher sein als die Kosten der Umsetzung unserer Klimaziele. Jedoch lässt sich die Schwere der Folgen, wenn wir so weitermachen wie bisher, an den bloßen Zahlen nicht ablesen. Wenn wir nicht handeln, könnte dies zu neuen Spaltungen führen: zwischen denjenigen, die sich saubere, moderne Technologien auf der Grundlage erneuerbarer Energiequellen leisten können, und denjenigen, die keine Alternative zu veralteten und umweltschädlichen Technologien haben. Die nächsten Generationen werden die Hauptlast häufigerer – und intensiverer – Stürme, Waldbrände, Dürren und Überschwemmungen sowie der Konflikte, die weltweit dadurch ausgelöst werden könnten, zu tragen haben. Die Bewältigung dieser Krisen ist daher eine Frage der generationenübergreifenden und internationalen Solidarität. Die Zukunft unserer Kinder hängt davon ab, was wir in diesem Jahrzehnt erreichen. Daher nimmt die öffentliche Unterstützung für die Klimaschutzziele und ‑maßnahmen stetig zu. 1 So ist auch die Intensivierung des Klimaschutzes eine Forderung insbesondere junger Menschen, einschließlich der heutigen Teenager, die als Akteure des Wandels an die Regierungen und die EU appellieren, unverzüglich entschlossen zu handeln, um das Klima und die Umwelt für die nächsten Generationen zu schützen.

Die heutigen Vorschläge bauen auf bereits vorhandenen politischen Maßnahmen und Rechtsvorschriften der Europäischen Union auf. Der europäische Grüne Deal ist die konzeptuelle Grundlage für diesen Wandel. Damit wurden die Bausteine für die Wirtschaft von morgen mit wegweisenden Strategien für die Bereiche biologische Vielfalt, Kreislaufwirtschaft, Schadstofffreiheit, nachhaltige und intelligente Mobilität, Renovierungswelle, nachhaltige Lebensmittel, Wasserstoff, Batterien, erneuerbare Offshore-Energie u. a. geschaffen. Zur Unterstützung des Übergangs sind Finanzmittel in beispielloser Höhe vorgesehen, die zum Teil aus dem EU-Aufbauplan NextGenerationEU, von dem mindestens 37 % in den ökologischen Wandel fließen sollen, und aus dem nächsten langfristigen EU-Haushalt für 2021-2027 bereitgestellt werden oder im Zuge der kontinuierlichen Fokussierung auf ein nachhaltiges Finanzwesen und die Ankurbelung privater Investitionen mobilisiert werden. Daneben werden wir weiterhin auf alle politischen Strategien der EU zurückgreifen, um den Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen, auch im Rahmen der Forschungs-, Bildungs-, Industrie-, Wettbewerbs- und Handelspolitik.

Das Paket stützt sich auch auf fundierte Erkenntnisse – sowohl in Bezug auf die Notwendigkeit, unser Ziel für 2030 zu erreichen, als auch darauf, wie dieses Ziel so gut und so gerecht wie möglich erreicht werden kann. Im Klimazielplan 2030 2 wurde bewertet, welches die Chancen und Kosten des ökologischen Wandels sind, und aufgezeigt, dass die Bilanz positiv ist, wenn unser Policy-Mix stimmt. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass das, was dem Planeten nützt, auch dem Menschen und der Wirtschaft nützt. So ist die Wirtschaft seit 1990 um mehr als 62 % gewachsen und die Emissionen sind im selben Zeitraum um 24 % zurückgegangen; demnach wurden Wachstum und CO2-Emissionen eindeutig entkoppelt.

Dank dieser Erfahrungen und Erkenntnisse präsentiert die Kommission nun das umfangreichste Paket von Vorschlägen, das sie im Bereich Klima und Energie je vorgelegt hat. Es legt die Grundlagen für neue Arbeitsplätze und eine resiliente und nachhaltige europäische Wirtschaft der Zukunft. Damit werden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass unsere Ziele gerecht, kosteneffizient und wettbewerbsorientiert verwirklicht werden können. Die CO2-Bepreisung soll auf weitere Sektoren ausgedehnt werden, wodurch erhebliche zusätzliche Einnahmen erzielt werden, mit denen ein gerechter Übergang sichergestellt werden kann, und saubere Lösungen billiger werden. Die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien und größere Energieeinsparungen sollen unterstützt werden. Ferner soll der Absatz sauberer Neufahrzeuge und umweltfreundlicherer Kraftstoffe gefördert werden. Das Paket sorgt dafür, dass die Industrie den Wandel vorantreiben kann und die nötige Sicherheit geschaffen wird, um Investitionen und Innovationen anzukurbeln. Ein Schwerpunkt ist die Besteuerung von Energieträgern im Einklang mit unseren Klima- und Umweltzielen. Mit dem Paket wird das Verursacherprinzip in die Praxis umgesetzt. Es zielt darauf ab, den rückläufigen Trend bei den natürlichen Senken, die CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen, umzukehren. Und es trägt durch die Förderung globaler Klimaschutzmaßnahmen dazu bei, dass unsere Klimaziele nicht durch die drohende Verlagerung von CO2-Emissionen untergraben werden.

Mit dem „Fit für 55“-Paket wird die weltweite Führungsrolle der EU als Akteur und Vorbild bei der Bekämpfung des Klimawandels gestärkt. Die Maßnahmen der EU alleine reichen jedoch nicht aus, um die notwendigen weltweiten Emissionssenkungen herbeizuführen. Die EU bekennt sich weiterhin uneingeschränkt zur multilateralen Weltordnung und ruft die Partner in der ganzen Welt zur Zusammenarbeit auf. Deshalb arbeitet die EU mit der G7, der G20 und anderen internationalen Partnern zusammen, um zu zeigen, dass ehrgeizigere Klimaziele, wirtschaftlicher Wohlstand und nachhaltiges Wachstum Hand in Hand gehen können. Im Vorfeld der so wichtigen 26. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP26), die im November 2021 in Glasgow stattfindet, zielt dieses Vorschlagspaket auch auf eine Agenda für die Zusammenarbeit mit der restlichen Welt ab, um einen ökologischen Wandel herbeizuführen, der Lösungen für existenzielle Bedrohungen und neue Chancen für alle mit sich bringt.

Das „Fit für 55“-Paket besteht aus miteinander verbundenen Vorschlägen, die zusammen der Umsetzung unserer Ziele dienen. Diese Mitteilung gibt einen Überblick über die verschiedenen Vorschläge und ihre Zusammenhänge und erläutert das Instrumentarium der gewählten politischen Maßnahmen. Es wird dargelegt, wie mit dem Paket ein insgesamt ausgewogenes Verhältnis zwischen Gerechtigkeit, Emissionsreduktion und Wettbewerbsfähigkeit erreicht wird, und aufgezeigt, wie die verschiedenen politischen Maßnahmen verzahnt sind.



Das „Fit für 55”-Paket auf einen Blick

Das „Fit für 55“-Paket besteht aus einer Reihe miteinander verbundener Vorschläge, die alle demselben Ziel dienen, nämlich bis 2030 und darüber hinaus einen gerechten, wettbewerbsorientierten und ökologischen Wandel herbeizuführen. Sofern möglich, werden bestehende Rechtsvorschriften ehrgeiziger gestaltet, und dort, wo es nötig ist, werden neue Vorschläge vorgelegt. Insgesamt umfasst das Paket acht Vorschläge für den Ausbau bestehender Rechtsakte und fünf neue Initiativen für verschiedene Politikbereiche und Wirtschaftssektoren: Klima, Energie und Kraftstoffe, Verkehr, Gebäude, Landnutzung und Forstwirtschaft.

Die Legislativvorschläge werden durch eine Folgenabschätzung untermauert, die den Zusammenhängen zwischen den Teilen des Gesamtpakets Rechnung trägt. Der Analyse zufolge würde die Überbetonung einer stärkeren Regulierung zu unnötig hohen wirtschaftlichen Belastungen führen, während die CO2-Bepreisung alleine nicht ausreichen würde, um anhaltendes Marktversagen und marktfremde Hindernisse zu überwinden. Der gewählte Policy-Mix weist daher ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bepreisung, Zielvorgaben, Normen und Unterstützungsmaßnahmen auf.

Unterstützungsmaßnahmen

Nutzung von Einnahmen und der Regulierung zur Förderung von Innovation und Solidarität und zur Abfederung der Auswirkungen auf vulnerable Bevölkerungsgruppen, insbesondere durch den neuen Klima-Sozialfonds und den erweiterten Modernisierungs- und Innovationsfonds.

2.Gesamtwirtschaftlicher Ansatz: ein gerechter, wettbewerbsorientierter und ökologischer Wandel

Das „Fit für 55“-Paket zielt darauf ab, das für die EU geltende höhere Emissionsreduktionsziel im Interesse aller Europäerinnen und Europäer umzusetzen und Möglichkeiten zu schaffen, den Übergang mitzugestalten, denjenigen zu helfen, die dies am meisten benötigen, und insgesamt für stärkere Emissionsreduktionen zu sorgen. Es wird auch die grüne Erholung der EU von der Pandemie unterstützen, dazu beitragen, Umweltstandards über die Grenzen der EU hinaus zu verbreiten, und innovative Produkte und Technologien der Zukunft fördern.

2.1 Ein sozial gerechter Übergang: Bekämpfung von Ungleichheit und Energiearmut durch klimapolitische Maßnahmen

Der Übergang zur Klimaneutralität kann eine einzigartige Chance sein, die systemische Ungleichheit zu verringern. So werden beispielsweise mit Instrumenten der CO2-Bepreisung Einnahmen erzielt, die reinvestiert werden können, um Energiearmut und Mobilitätsprobleme vulnerabler Bevölkerungsgruppen anzugehen, Innovation und Wirtschaftswachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Es handelt sich nicht nur um eine Frage der Gerechtigkeit und Solidarität, sondern auch um eine grundsätzliche gesellschaftliche Notwendigkeit, gegen Ungleichheiten vorzugehen, die es auch vor dem europäischen Grünen Deal bereits gab und die sich ohne ein entschlossenes Engagement gegen den Klimawandel und für Schadstofffreiheit noch verschärfen würden.

Aus diesem Grund ist Solidarität ein wesentlicher Grundsatz des europäischen Grünen Deals – Solidarität zwischen Generationen, Mitgliedstaaten, Regionen, ländlichen und städtischen Gebieten und verschiedenen Teilen der Gesellschaft, wie sie etwa beim Mechanismus für einen gerechten Übergang und einer Reihe anderer Instrumente, die in den letzten Jahren auf EU-Ebene eingeführt wurden, an den Tag gelegt wurde. Um Klimaneutralität zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Zielvorstellungen, kollektiver Anstrengungen und der Anerkennung der unterschiedlichen Ausgangssituationen und Herausforderungen. Viele Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jüngere Menschen, sind bereit, ihre Konsum- und Mobilitätsmuster zu ändern, wenn sie entsprechend informiert werden, sodass sie ihren CO2-Fußabdruck begrenzen und in einer ökologischeren und gesünderen Umwelt leben können. Mit diesem Paket werden jedoch auch die Anliegen derjenigen angegangen, deren Beschäftigung oder Einkommen von dem Übergang betroffen ist. 

Dieser Ansatz zieht sich durch das gesamte „Fit für 55“-Paket, von der Verteilung der mit den Klimazielen verbundenen Belastungen auf die Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihres relativen Wohlstands bis hin zur Berücksichtigung ihrer jeweiligen unterschiedlichen Möglichkeiten zur Verteilung der Einnahmen und zum Abbau von Ungleichheiten im Land. Angesichts unseres gesteigerten Tempos und unserer ehrgeizigeren Zielsetzung bedarf es somit auch einer größeren Solidarität und sozialen Gerechtigkeit.

Daher werden den Mitgliedstaaten begleitend zur Einführung des Emissionshandels für den Straßenverkehr und Gebäude auch spezielle Mittel aus einem neuen Klima-Sozialfonds zur Verfügung stehen, um diejenigen europäischen Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, die am stärksten von Energie- oder Mobilitätsarmut betroffen oder bedroht sind. Allein schon die Energiearmut ist derzeit für bis zu 34 Millionen Menschen in der Europäischen Union ein Problem. Der Fonds wird dazu beitragen, die Kosten für diejenigen zu senken, die während des Übergangs am stärksten unter den Preissteigerungen bei fossilen Brennstoffen leiden. Der neue Fonds wird Gerechtigkeit und Solidarität zwischen und in den Mitgliedstaaten fördern und gleichzeitig das Risiko von Energie- und Mobilitätsarmut verringern. Er wird auf bestehenden Solidaritätsmechanismen 3 aufbauen und diese ergänzen. Mit dem Klima-Sozialfonds werden für den Zeitraum 2025-2032 EU-Haushaltsmittel – Einnahmen aus dem neuen Emissionshandelssystem – in Höhe von 72,2 Mrd. EUR zu jeweiligen Preisen zur Verfügung stehen. Dies wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, vulnerable Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, Verkehrsnutzer und Kleinstunternehmen, die von den Auswirkungen der Ausweitung des Emissionshandels auf Gebäude und den Verkehr betroffen sind, zu unterstützen. Zudem dient der Fonds der Förderung von Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz und die Modernisierung von Gebäuden, einer sauberen Wärme- und Kälteversorgung und der Integration erneuerbarer Energien in einer Weise, die eine nachhaltige Senkung sowohl der CO2-Emissionen als auch der Energiekosten vulnerabler Haushalte und Kleinstunternehmen ermöglicht. Des Weiteren soll der Zugang zu emissionsfreier und emissionsarmer Mobilität finanziert werden. Sofern und solange erforderlich, ist eine direkte Einkommensstützung aus dem Fonds möglich, während nutzbringende grüne Investitionen aus dem Fonds und aus anderen Quellen wie etwa der Aufbau- und Resilienzfazilität und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung finanziert werden.

Der Fonds wird im Prinzip mit 25 % der erwarteten Einnahmen aus dem neuen Emissionshandel für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor ausgestattet, aber bereits ein Jahr vor Beginn der CO2-Bepreisung anlaufen, um für die Übergangsphase bereitzustehen. Hinzu kommen nationale Beiträge in Höhe von mindestens 50 % der Kosten. Die Kommission wird in Kürze eine Änderung des Eigenmittelbeschlusses und des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 vorschlagen, um dieses neue Instrument einzubeziehen. Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission, weitere Leitlinien für die Mitgliedstaaten in Form eines Vorschlags für eine Empfehlung des Rates festzulegen, wie die sozialen und arbeitsrechtlichen Aspekte der Klimawende am besten angegangen werden können.

Die Kommission wird die Funktionsweise des Klima-Sozialfonds im Jahr 2028 auch unter Berücksichtigung der angestrebten Auswirkungen der Lastenteilungsverordnung und der Anwendung des Emissionshandels auf die neuen Sektoren bewerten.

Um die soziale Dimension weiter zu stärken, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, einen Teil der Einkünfte aus der Versteigerung von Zertifikaten für den Gebäude- und den Straßenverkehrssektor zu nutzen, um zusätzlich zur Unterstützung aus dem Klima-Sozialfonds die Auswirkungen auf vulnerable Haushalte und Verkehrsnutzer mit niedrigem oder mittlerem Einkommen abzufedern.

Mitgliedstaaten mit einem höheren Anteil fossiler Brennstoffe an ihrem Energiemix, höheren Treibhausgasemissionen, höherer Energieintensität und einem niedrigeren Pro-Kopf-BIP werden zudem von dem erweiterten Modernisierungsfonds profitieren. Die Mittelausstattung dieses Fonds wird vom CO2-Preis abhängen, doch wird er auch durch zusätzliche 192,5 Millionen Zertifikate aufgestockt.

Außerdem wird es weiterhin die Solidarität im Rahmen der Lastenteilungsverordnung und des EU-Emissionshandelssystems geben, wobei insbesondere ein Zehntel der zur Versteigerung vorgesehenen Zertifikate unter den Mitgliedstaaten umverteilt werden.

2.2 Ein wettbewerbsorientierter Übergang: neue Chancen durch industriellen und sektoralen Wandel

Um das Ziel für 2030 zu erreichen, bedarf es eines systemischen Wandels in der gesamten Wirtschaft. Die anstehende Überarbeitung der nationalen Energie- und Klimapläne und der Governance-Verordnung werden eine integrierte Planung, Umsetzung und Überwachung des ökologischen Wandels bis 2030 gewährleisten. Sie werden es der EU und ihren Mitgliedstaaten ermöglichen, ausgewogene Fortschritte zu erzielen. Die „Fit für 55“-Vorschläge spiegeln dies wider, wobei Maßnahmen in den Bereichen Industrie, Verkehr, Gebäude und Energie ergriffen werden. Ergänzende und zielgerichtete Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene werden die Verhaltensänderungen, die Einführung und den Einsatz innovativer Technologien und die Entwicklung neuer Infrastrukturen beschleunigen. Ein Eckpfeiler des Pakets besteht darin, auf den bedeutenden Errungenschaften des EU-Emissionshandelssystems aufzubauen, indem es gestärkt und auf neue Sektoren ausgedehnt wird, in denen bisher noch keine Emissionssenkungen erzielt wurden. Die Erfahrungen der letzten 16 Jahre haben gezeigt, dass der Emissionshandel ein äußerst wirksames Instrument ist, um Emissionen auf kosteneffiziente Weise zu verringern, während die so erzielten Einnahmen dazu verwendet werden können, den Übergang zu einer saubereren Produktion zu unterstützen und Innovationen zu fördern.

Neben einem CO2-Preissignal bedarf es klarer Ziele, um den Wandel voranzutreiben, so wie sie etwa in der überarbeiteten Lastenteilungsverordnung vorgegeben werden. Diese wird die Mitgliedstaaten in die Lage versetzen, nationale Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen in den Sektoren Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und kleine Industrieanlagen zu ergreifen. Der Vorschlag dürfte bis 2030 zu einem EU-weiten Rückgang der Emissionen aus diesen Sektoren um 40 % gegenüber dem Stand von 2005 führen. Die Grundsätze für die Lastenteilung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bleiben dieselben wie bisher. Deren unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten werden weiterhin berücksichtigt, indem nationale Zielvorgaben auf der Grundlage des Pro-Kopf-BIP festgelegt werden, wobei jedoch Anpassungen vorgenommen werden, um den nationalen Gegebenheiten und der Kosteneffizienz Rechnung zu tragen.

Die Anwendung des Emissionshandels auf neue Sektoren ergänzt die anderen politischen Maßnahmen des Pakets, womit Änderungen bei öffentlichen und privaten Investitionen, dem Verbraucherverhalten und den Geschäftspraktiken herbeigeführt werden sollen. Wie aus den Folgenabschätzungen der Kommission hervorgeht, würde die Entscheidung, diese Bereiche weiterhin vom Emissionshandel auszuklammern, gegenüber den Vorschlägen in diesem Paket viel strengere Regulierungsmaßnahmen in allen Sektoren nach sich ziehen, insbesondere was die Kraftstoffnormen, die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz sowie die Besteuerung angeht.

2.2.1 Industrieller Umbau und CO2-Bepreisung

Der ökologische Wandel bietet der EU-Industrie vielfältige Möglichkeiten, da wir unserer globalen Vorreiterrolle gerecht werden und Märkte für saubere neue Technologien und Produkte entwickeln sowie nachhaltige, lokale und qualifizierte Arbeitsplätze in der gesamten EU schaffen. Die EU-Industrie ist bereit zu investieren, benötigt allerdings Planungssicherheit sowie einen kohärenten Rechtsrahmen, Zugang zur Infrastruktur und Unterstützung für Innovationen.

Das Paket enthält neue Vorgaben für die Industrie zur Dekarbonisierung der Produktionsprozesse, sieht aber auch Förderinstrumente für die Einführung neuer Technologien vor. Im Rahmen des Innovationsfonds, mit dem Investitionen von großen Unternehmen und KMU im Bereich der sauberen Energie unterstützt werden, sind mehr Mittel für innovative Projekte und Infrastrukturen zur Dekarbonisierung der Industrie vorgesehen. Besonderes Augenmerk erhalten Projekte in Sektoren, die unter das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) fallen.

Angesichts der Notwendigkeit einer noch stärkeren Emissionsminderung schlägt die Kommission heute vor, dass die unter das überarbeitete Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) fallenden Sektoren 4 bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen um 61 % gegenüber dem Stand von 2005 verringern müssen. Hierzu müssen wir die jährlichen Emissionsobergrenzen so herabsetzen, dass sie mit unserem Weg zu den ehrgeizigeren Zielen für 2030 vereinbar sind.

Um die Funktion der CO2-Bepreisung im Verkehrssektor zu stärken, schlägt die Kommission vor, das aktuelle EU-EHS im Zeitraum 2023-2025 schrittweise auf den Seeverkehr auszuweiten. Auch der Luftfahrtsektor wird größere Anstrengungen zur Emissionsminderung unternehmen müssen, weshalb die Kommission eine Abschaffung der kostenlosen Emissionszertifikate vorschlägt, die der Sektor derzeit erhält. Um die luftverkehrsbedingten Emissionen auch auf globaler Ebene anzugehen, wird das System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) im Rahmen der Richtlinie über das Emissionshandelssystem der EU umgesetzt. Wir werden sowohl eigene Maßnahmen verfolgen als auch die Zusammenarbeit mit unseren Partnern auf internationaler Ebene in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) fortsetzen.

Fossile Brennstoffe, die im Straßenverkehr und im Gebäudesektor verwendet werden, sind wesentliche Emissions- und Verschmutzungsquellen. Da sich die Dekarbonisierung dieser Sektoren bisher sehr schwierig gestaltet, besteht dort ein reiches Potenzial für Innovationen und die Entstehung von Arbeitsplätzen. So wird beispielsweise der Emissionshandel im Straßenverkehr größere Anreize schaffen, um die Bestandsfahrzeuge mit saubereren Kraftstoffen zu versorgen. Die Weiterentwicklung der am Markt verfügbaren Kraftstoffe für die vorhandene Flotte wird forciert und wird die Anbieter dazu bewegen, ihre Kraftstoffe zu dekarbonisieren. Allerdings lässt sich über den CO2-Preis allein kein rascher Übergang zu emissionsfreier Mobilität herbeiführen, für den es ergänzender Maßnahmen bedarf, auch mit Blick auf die Ladeinfrastruktur.

Desgleichen wird die Anwendung des Emissionshandels im Gebäudesektor dazu beitragen, sauberere Heizstoffe auf den Markt zu bringen, die Amortisationszeiten für Renovierungsinvestitionen zu verkürzen und den Brennstoffwechsel bei der Wärme- und Kälteversorgung von Bestandsgebäuden zu beschleunigen. Ergänzt wird dies durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und von Energie verbrauchenden Geräten und Systemen, damit der Gesamtenergiebedarf in unseren Wohnungen sowie für die Wärme- und Kälteerzeugung ebenfalls verringert wird.

Die Kommission schlägt deshalb vor, den Emissionshandel ab 2026 auch auf den Straßenverkehr und den Gebäudesektor anzuwenden. Dies wird über ein separates System geschehen, das sich auf vorgelagerte Brennstoffanbieter konzentriert und bei dem die Verantwortung für die Anwendung des Systems bei den Erzeugern liegt, anstatt einzelne Haushalte oder Verkehrsnutzer zu einer direkten Teilnahme zu verpflichten. Für die durch den Straßenverkehrs- und den Gebäudesektor verursachten Emissionen werden Höchstgrenzen festgelegt, die im Laufe der Zeit abgesenkt werden, sodass die Gesamtemissionen zurückgehen.

Sollten die internationalen Partner dem Beispiel der EU nicht in vergleichbarem Maße folgen, so besteht das Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen, d. h. die Produktion könnte von der EU in andere Länder mit weniger strengen Emissionszielen wandern. Sollte dies eintreten, so würden sich die weltweiten Emissionen nicht verringern. Die Kommission schlägt deshalb ein CO2-Grenzausgleichssystem vor, das in Abschnitt 4 dieser Mitteilung näher ausgeführt wird. Damit werden Einfuhren bestimmter umweltbelastender Güter auf Grundlage der mit ihnen verbundenen CO2-Emissionen mit einem Preis beaufschlagt.

Dieser industrielle Übergang bis 2030 – und darüber hinaus bis zum Erreichen der Klimaneutralität – muss eine partizipative und inklusive Anstrengung sein, die zusammen mit den industriellen Ökosystemen gestaltet wird. Die aktualisierte Industriestrategie enthält die Ankündigung, gemeinsam mit den Sozialpartnern und anderen Interessenträgern Wege für den Übergang zu schaffen und zu ermitteln, wie der ökologische und der digitale Wandel am besten beschleunigt und nutzbar gemacht werden kann, wobei Umfang, Geschwindigkeit und Bedingungen in den einzelnen Ökosystemen zu berücksichtigen sind. Die Wege werden Aufschluss über den Umfang der jeweiligen Erfordernisse geben, einschließlich des Umschulungs-, Investitions- oder Technologiebedarfs, und es werden anhand von Vorleistungen, z. B. Fahrplänen zur Industriestrategie, Maßnahmen konzipiert, um diesem Bedarf gerecht zu werden. Vorrang haben Ökosysteme, die sich dem Wandel verpflichtet haben, die vor den größten Herausforderungen stehen und die stark von der Krise betroffen sind – etwa in den Bereichen Mobilität, Bauwesen und energieintensive Wirtschaftszweige.

Der Kommission ist klar, dass der ökologische Wandel nur gelingen kann, wenn die EU über die qualifizierten Arbeitskräfte verfügt, die für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit benötigt werden. Aus- und Weiterbildung spielen eine zentrale Rolle, um im Rahmen der Instrumente wie dem ökologisch ausgerichteten Erasmus+ und der Koalition „Bildung für den Klimaschutz“ das Bewusstsein für die grüne Wirtschaft zu schärfen und entsprechende Kompetenzen zu fördern. Mit der Europäischen Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz führt die Kommission Leitaktionen durch, um die Menschen mit der richtigen Qualifizierung auszustatten, die für den ökologischen und digitalen Wandel erforderlich ist. Im Rahmen der Agenda wirkt die Kommission auch darauf hin, dass alle industriellen Ökosysteme Verpflichtungen zur Umschulung und Weiterbildung eingehen. Verschiedene Ökosysteme, darunter der Automobilsektor, haben im Rahmen des Kompetenzpakts bereits zugesagt, ihre Beschäftigten über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg entsprechend zu schulen und weiterzubilden.

2.2.2 Umweltverträglichere Mobilität und sauberere Kraftstoffe

Neben der CO2-Bepreisung sind weitere Maßnahmen erforderlich, um den Verkehrssektor auf einen soliden Pfad zur Emissionsfreiheit zu führen und die Luftverschmutzung zu verringern, da der Verkehr fast ein Viertel der Treibhausgasemissionen in der EU erzeugt und Hauptursache für die Luftverschmutzung in Städten ist. Die Emissionen liegen nach wie vor über dem Stand von 1990, und bis 2050 müssen die verkehrsbedingten Gesamtemissionen um 90 % gesenkt werden 5 , um Klimaneutralität zu erreichen.

Das „Fit für 55“-Paket umfasst daher vier Vorschläge für eine technologieneutrale Förderung saubererer Fahrzeuge und Kraftstoffe. Die Überarbeitung der CO2-Emissionsnormen für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen dieser Fahrzeuge weiter zu senken und auf diese Weise einen klaren und realistischen Weg hin zu emissionsfreier Mobilität aufzuzeigen. Die Verbrauchernachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen nimmt bereits stark zu 6 .

Mit der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe wird dafür gesorgt, dass EU-weit die benötigte interoperable und benutzerfreundliche Lade- und Betankungsinfrastruktur für sauberere Fahrzeuge entsteht, dass mit der Marktentwicklung Schritt gehalten und auch die Abdeckung ländlicher und abgelegener Gebiete sichergestellt wird. Die vorgeschlagenen verbindlichen Ziele für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sind wesentliche Faktoren, um die Marktdurchdringung umweltfreundlicherer Fahrzeuge und das anhaltende Wachstum dieses Marktes, der für die Automobilindustrie der EU außergewöhnliche Chancen bietet, zu unterstützen.

All diese Maßnahmen verstärken und ergänzen einander. Angesichts einer durchschnittlichen Fahrzeug-Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren ist es dringend erforderlich, den CO2-Preis im Straßenverkehr zu erhöhen, damit der derzeitige Fahrzeugbestand umweltfreundlicher wird. Zudem werden anspruchsvollere CO2-Normen dazu beitragen, rasch mehr emissionsfreie Fahrzeuge auf die Straße zu bringen, während Verpflichtungen im Bereich der Infrastruktur dafür sorgen, dass die erforderlichen Ladestationen und Tankstellen für die Millionen neuer Fahrzeuge, die bis 2030 zu erwarten sind, errichtet werden. Parallel dazu wird der Aufbau einer nachhaltigen und weltweit wettbewerbsfähigen Batterie-Wertschöpfungskette weiter vorangetrieben.

In der Automobilindustrie und ihrer Lieferkette hat der Übergang bereits begonnen. Hierzu müssen Finanzmittel wie der Innovationsfonds und Investitionsmöglichkeiten im Rahmen der Beihilfevorschriften genutzt werden, um in verschiedenen Sparten des industriellen Ökosystems neue Geschäftschancen zu eröffnen. Darüber hinaus können der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+), InvestEU und andere Finanzierungsprogramme der EU zur Unterstützung von Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden.

Die Kommission schlägt ferner vor, die Einführung nachhaltiger Kraftstoffe im Luft- und Seeverkehr zu fördern und das EHS auf diese Bereiche auszudehnen, wodurch sich umweltschädliche Kraftstoffe für die Anbieter verteuern. Die Initiative „ReFuelEU Aviation“ zur Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe wird Kraftstoffanbieter dazu verpflichten, den bestehenden Turbinen-Kraftstoffen, die an EU-Flughäfen betankt werden, zunehmend nachhaltige Kraftstoffe beizumischen, und es werden Anreize für die Verbreitung synthetischer Kraftstoffe gesetzt, die auch als E-Fuels bezeichnet werden. Flankiert werden diese Arbeiten durch die entstehende Allianz für emissionsfreie Luftfahrt, um sicherzustellen, dass der Markt für bahnbrechende Luftfahrzeugkonfigurationen (z. B. Wasserstoff, Strom) aufnahmebereit ist. Ferner fordert die Kommission den Rat und das Europäische Parlament auf, eine rasche Einigung über den aktualisierten Rechtsrahmen für den einheitlichen europäischen Luftraum zu erzielen, der zu einer Minderung der luftverkehrsbedingten Emissionen um bis zu 10 % beitragen dürfte.

Der Vorschlag „FuelEU Maritime“ zur Förderung nachhaltiger Schiffskraftstoffe beinhaltet neue Anforderungen für Schiffe, die – unabhängig von ihrer Flagge – in EU-Häfen anlegen oder von dort auslaufen. Geplant sind Obergrenzen für den Treibhausgasgehalt der von den Schiffen verwendeten Energie, die im Laufe der Zeit herabgesetzt werden. Durch die künftige Allianz für die Wertschöpfungskette bei erneuerbaren und CO2-armen Kraftstoffen wird die Bereitstellung und der Einsatz der zukunftsträchtigsten Kraftstoffe bei allen Verkehrsträgern gefördert. 

Gewissheit über die Emissionsbilanz in diesen Sektoren kann nur dadurch erreicht werden, indem bei neuen Kraftstoffen die Nachhaltigkeitskriterien für erneuerbare Energiequellen eingehalten werden. Diesen Zusammenhang gilt es zu wahren und wir müssen sicherstellen, dass nur die saubersten fortgeschrittenen Biokraftstoffe und neuartige E-Fuels mit dem besten Emissionsverhalten gefördert werden. Im Luftverkehr wird das ICAO-System zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (CORSIA) umgesetzt werden. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die überarbeitete Energiebesteuerungsrichtlinie, die sauberere Kraftstoffe bei allen Verkehrsträgern attraktiver machen und Schlupflöcher für umweltschädliche Kraftstoffe schließen wird.

2.2.3 Energie

Auf den Energieverbrauch entfallen 75 % der Emissionen der EU, sodass der Umbau unseres Energiesystems zentrale Bedeutung für unsere Klimaschutzziele hat. Größere Energieeinsparungen und ein höherer Anteil der Erneuerbaren am tatsächlichen Verbrauch sind wichtige Faktoren für Beschäftigung, Wachstum und Emissionsminderung.

Um die Zielvorgabe für 2030 zu erreichen, wird in der aktualisierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie vorgeschlagen, im Energiemix der EU das verbindliche Gesamtziel von derzeit 32 % erneuerbare Energien auf 40 % anzuheben. Ergänzt wird dies durch nationale Richtwerte, die angeben, welchen Beitrag die einzelnen Mitgliedstaaten zur Erreichung dieses Ziels leisten sollten. Der Vorschlag unterstützt die Mitgliedstaaten dabei, durch eine Kombination sektorenübergreifender Ziele und Maßnahmen ihr Potenzial für kosteneffiziente erneuerbare Energien in allen Branchen optimal zu nutzen. Ziel des Vorschlags ist es, das Energiesystem sauberer und effizienter zu machen, indem eine auf erneuerbaren Energiequellen beruhende Elektrifizierung unterstützt wird, während in Sektoren wie der Industrie und dem Verkehr, wo dies schwieriger ist, die Verbreitung erneuerbarer Kraftstoffe, z. B. sauberer Wasserstoff, gefördert wird.

Ein niedrigerer Energieverbrauch wird es uns ermöglichen, sowohl die Emissionen als auch die Energiekosten für Verbraucher und Industrie zu senken. In der überarbeiteten Energieeffizienzrichtlinie wird vorgeschlagen, auf EU-Ebene höhere Energieeffizienzziele zu verfolgen und verbindlich vorzuschreiben. Der Energieverbrauch bis 2030 dürfte sich damit im Vergleich zu den Basisprojektionen 7 um 9 % verringern. Dabei werden auch nationale Zielvorgaben für die Energieeffizienz, die nach einer neuen Formel berechnet werden, den Mitgliedstaaten als Richtschnur dienen. Bei der Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die noch für dieses Jahr geplant ist, werden spezifische Maßnahmen ermittelt, damit Gebäuderenovierungen, die zu den Zielen in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Minderung von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor beitragen, schneller durchgeführt werden.

Das Besteuerungssystem für Energieerzeugnisse muss sowohl den Binnenmarkt schützen als auch den ökologischen Wandel fördern, indem die richtigen Anreize gesetzt werden. In der überarbeiteten Energiebesteuerungsrichtlinie wird deshalb vorgeschlagen, die Mindeststeuersätze für Heiz- und Kraftstoffe mit den Klima- und Umweltzielen der EU in Einklang zu bringen und gleichzeitig die sozialen Auswirkungen abzufedern. Mit den neuen Vorschriften werden überholte Sonderreglungen, beispielsweise für den Luft- und den Seeverkehr, sowie andere Anreize für die Nutzung fossiler Brennstoffe abgeschafft, während die Einführung sauberer Kraftstoffe gefördert wird.

2.3 Ein ökologischer Wandel: Naturschutz und Erweiterung der natürlichen Kohlenstoffsenken in der EU

Die Klima- und die Biodiversitätskrise können nicht getrennt angegangen werden. Wir bewältigen die Klima- und die Naturkrise entweder gemeinsam oder aber keine von beiden. Das bedeutet auch, dass wir nicht mehr Ressourcen verbrauchen sollten, als es unser Planet verkraften kann. Wenn wir die empfindlichen Land- und Meeresökosysteme dabei unterstützen, sich zu regenerieren, können sie die Grundlage für das Leben auf unserem Planeten bilden und ihrer Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels gerecht werden. Die Wiederherstellung der Natur und die Wiederbelebung der biologischen Vielfalt sind für die Absorption und Speicherung von mehr Kohlenstoff von entscheidender Bedeutung.

Wir müssen daher die Fähigkeit der Wälder, Böden, Feuchtgebiete und Torfmoore, Ozeane und Wasserkörper in der EU verbessern, als Kohlenstoffsenken und -bestände zu fungieren. In einem modernisierten Agrarsektor brauchen wir auch landwirtschaftliche Verfahren, bei denen Flächen und Natur an erster Stelle stehen und die Qualität unserer Böden wiederhergestellt wird, um unsere Ernährungssicherheit zu gewährleisten.

Im Rahmen der aktualisierten Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft schlägt die Kommission weitergehende Zielsetzungen für die Ausweitung des natürlichen CO2-Abbaus in Europa vor, der für den Ausgleich der Emissionen und die Erreichung der Klimaneutralität von entscheidender Bedeutung ist. Mit dem neuen Vorschlag soll der derzeitige Trend eines rückläufigen CO2-Abbaus umgekehrt und die Qualität und Quantität der Wälder und anderer natürlicher Kohlenstoffsenken in der EU verbessert werden. Vorgeschlagen wird, für den Nettoabbau von Treibhausgasen im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (land use, land use change and forestry – LULUCF) ein EU-Ziel von 310 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent bis 2030 festzulegen. Als Beitrag zu diesem gemeinsamen Ziel werden spezifische nationale Ziele vorgeschlagen. Nach 2030 wird die Kommission die Fortschritte bewerten und Vorschläge vorlegen, um diesen Sektor – unter Berücksichtigung der Emissionen und des Abbaus von Treibhausgasen aus dem LULUCF-Sektor und der Nicht-CO2-Emissionen aus der Landwirtschaft – auf den Weg zur Klimaneutralität zu bringen. 

Die Mitgliedstaaten behalten eine gewisse Flexibilität bei der Aufteilung der Anstrengungen zwischen der Lastenteilungsverordnung und den LULUCF-Sektoren, wodurch erneut die Komplementarität zwischen den verschiedenen Vorschlägen des „Fit für 55“-Pakets hervorgehoben wird.

Darüber hinaus ergreift die Kommission zahlreiche Maßnahmen, um Anreize für bestmögliche Verfahren bei der Erzeugung von Biomasse zu schaffen und sicherzustellen, dass Angebot und Nachfrage bei Holzbiomasse im Rahmen der Nachhaltigkeit bleiben 8 und mit unseren Zielen der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, der Verbesserung der Naturgesundheit und der Einhaltung der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten im Einklang stehen.

Der Vorschlag zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen enthält verstärkte Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie, wobei deren Anwendungsbereich und die Gebiete, die nicht für die Gewinnung von Biomasse genutzt werden sollen, erweitert werden. Auf die Bioenergie entfallen derzeit rund 60 % der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, und während dieser Anteil zwischen 2030 und 2050 voraussichtlich zurückgeht, wird die Gesamtnachfrage nach erneuerbaren Energien steigen. Der Vorschlag bestätigt den Grundsatz der Kaskadennutzung, wonach die Holznutzung mit dem höchsten Mehrwert bevorzugt und sichergestellt wird, dass nationale Förderregelungen für die Nutzung nachhaltig gewonnener Biomasse diesem Grundsatz entsprechen und schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt vermeiden.

Die neue EU-Waldstrategie, die zusammen mit dem „Fit für 55“-Paket vorgelegt wird, sowie die bevorstehende neue Bodenstrategie, das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und die Initiative für eine klimaeffiziente Landwirtschaft, die für Ende 2021 geplant sind, werden die natürlichen Kohlenstoffsenken in der EU weiter stärken, sicherstellen, dass die biologische Vielfalt eine zentrale Rolle im Gesamtkonzept einnimmt, und die entscheidenden sozialen und wirtschaftlichen Funktionen der Forstwirtschaft und der forstbasierten Sektoren unterstützen.

3.Möglichkeiten und Anreize: Innovation und Investitionen für einen wettbewerbsfähigen Übergang

Der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft fördert Innovation. Der europäische Grüne Deal ist eine Wachstumsstrategie, und wie in der aktualisierten Industriestrategie der EU dargelegt, bieten die „Fit für 55“-Vorschläge umfangreiche Möglichkeiten für die Entwicklung, den Einsatz und den Export von kohlenstoffarmen Technologien und grünen Arbeitsplätzen 9 .

Durch die Festlegung eines klaren politischen Rahmens mit detaillierten Zielen und Strategien erhöht die Kommission die Investitionssicherheit und verringert das Risiko, Investitionen in kohlenstoffintensive Industriezweige zu tätigen, die in absehbarer Zeit veraltet sind und verlorene Vermögenswerte darstellen würden. Die EU profitiert vor dem Hintergrund verstärkter globaler Klimaschutzmaßnahmen von einem Vorreitervorteil. Investitionen in eine CO2-arme Wirtschaft können Wirtschaftswachstum und Beschäftigung ankurbeln, die Energiewende beschleunigen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und eine Rolle beim grünen Aufschwung spielen.

Der langfristige EU-Haushalt und das Aufbaupaket NextGenerationEU sind speziell auf die Unterstützung des ökologischen Wandels zugeschnitten. 30 % der Programme des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 sind für die Unterstützung von Klimamaßnahmen bestimmt, beispielsweise im Rahmen der Kohäsionspolitik, der Landwirtschaft und des LIFE-Programms für Klima und Umwelt. Für das Ziel, 35 % der Forschungs- und Innovationsförderung im Rahmen von Horizont Europa für grüne Investitionen zu verwenden, sowie für die verschiedenen Partnerschaften und Aufträge 10 im Rahmen des Programms stehen die notwendigen Ressourcen bereit, um nachhaltige und innovative Lösungen für den ökologischen Wandel zu ermöglichen. Durch Horizont Europa werden KMU, insbesondere Start-ups und Spin-out-Unternehmen, bei der Entwicklung und Erweiterung bahnbrechender Innovationen umfassend unterstützt.

Darüber hinaus müssen die nationalen Aufbau- und Resilienzpläne der Mitgliedstaaten, die im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden, zum ökologischen Wandel beitragen, wobei mindestens 37 % der Mittelzuweisungen der Pläne auf entsprechende Maßnahmen entfallen sollten. Die öffentliche Finanzierung wird jedoch nicht ausreichen. Die Strategie zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft wird dazu beitragen, die zur Finanzierung dieses Übergangs erforderlichen privaten Investitionen freizusetzen 11 .

Die Kommission wird weiterhin Anreize für Investitionen in den ökologischen Wandel schaffen. Bei der Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt- und Energiebereich wird sie besonders darauf achten, dass diese den Anwendungsbereich und die Zielsetzungen des europäischen Grünen Deals widerspiegeln. Während die jüngste Bewertung der aktuellen IPCEI-Mitteilung gezeigt hat, dass die Bestimmungen ihren Zweck gut erfüllen, wären einige gezielte Anpassungen erforderlich, um unter anderem derartige Vorhaben weiter zu öffnen und die Beteiligung von KMU zu erleichtern und um Leitlinien für die Kriterien zur Bündelung von Mitteln aus nationalen Haushalten und EU-Programmen bereitzustellen.

Um dies zu unterstützen, enthalten die „Fit für 55“-Vorschläge zielgerichtete eigene Finanzierungsinstrumente zur Förderung eines gerechten Übergangs auf der Grundlage der Einnahmen, die durch die Erweiterung und Stärkung des Emissionshandels erzielt werden. Auch dies unterstreicht die Verknüpfung der verschiedenen Teile dieses Vorschlagspakets. Bestehende Solidaritätsmechanismen und ‑fonds werden gestärkt, um Verteilungseffekte zu berücksichtigen und weitere Investitionen in innovative CO2-arme Lösungen zu fördern. Umfang und Anwendungsbereich des Innovationsfonds werden erweitert, um Projekte in Form von CO2-Differenzverträgen zur Erreichung von Emissionsreduktionen in der Industrie zu unterstützen. 

4.Eine nachhaltige EU in einer nachhaltigen Welt

Zwar entfallen nur 8 % der weltweiten CO2-Emissionen auf die EU, sie erkennt jedoch an, dass sie für einen höheren Anteil an den kumulierten Emissionen verantwortlich ist. Die EU ist entschlossen, einer grünen, wettbewerbsfähigen, inklusiven Kreislaufwirtschaft den Weg zu bereiten. Mit dem europäischen Grünen Deal verfügen wir über eine Wachstums- und Wettbewerbsstrategie, die dazu beiträgt, das globale Narrativ zu verändern, eine Wirkung auf Politik und Wirtschaft entfaltet und eine Vorbildfunktion hat.

Globales Engagement und internationale Zusammenarbeit sind entscheidend für die Bewältigung der Klimakrise, und die EU arbeitet auf bilateraler und multilateraler Ebene aktiv mit ihren Partnerländern zusammen.

Das „Fit für 55“-Paket ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg nach Glasgow, wo später in diesem Jahr die nächste Klimakonferenz der Vereinten Nationen – die COP26 – stattfinden wird. Damit erfüllt die EU einen wesentlichen Teil ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Planeten und der Welt, die sie mit der Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris eingegangen ist.

Die EU ist fest entschlossen, dafür zu sorgen, dass die Fortschritte bei der Dekarbonisierung in der EU nicht einfach zu einem Anstieg der CO2-Emissionen außerhalb unserer Grenzen führen. Eine solche Verlagerung der CO2-Emissionen wird derzeit durch die kostenlose Vergabe von Zertifikaten im Rahmen des Emissionshandelssystems (EHS) verhindert. Dieses System hat sich zwar als wirksam gegen das Risiko einer Verlagerung erwiesen, es schwächt aber auch die Anreize für Investitionen in eine umweltfreundlichere Produktion im In- und Ausland.

In diesem Sinne schlägt die Kommission heute ein CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) vor. Es wurde als Klimaschutzinstrument konzipiert und erzeugt daher eine Marktdynamik, die die Integrität sowohl der EU-Klimaschutzpolitik als auch der globalen Klimaschutzpolitik schützt, indem sie die Treibhausgasemissionen in der EU und weltweit verringert und die betreffenden Sektoren dazu veranlasst, sich zu modernisieren, nachhaltiger zu werden und ihren Kohlenstoffgehalt zu verringern.

Das CBAM wird schrittweise für wenige ausgewählte Produkte eingeführt. In den ersten Jahren wird ein vereinfachtes System mit dem Ziel angewandt, eine reibungslose Einführung des Mechanismus zu erleichtern. Der Vorschlag für ein CBAM stellt sicher, dass für einheimische und für eingeführte Produkte der gleiche CO2-Preis gezahlt wird, sodass das System nicht diskriminierend und mit den WTO-Regeln sowie anderen internationalen Verpflichtungen der EU vereinbar ist. In den betroffenen Sektoren wird das CBAM schrittweise hochgefahren, während die kostenlosen Zertifikate allmählich auslaufen, sodass das neue System stärkere Anreize für die Industrie in der EU und in Drittländern setzt, innovativ zu sein und ihre Emissionen zu verringern. Zudem werden Sektoren und Unternehmen außerhalb der EU, deren Produktionszyklen möglicherweise bereits einen geringeren Kohlenstoffgehalt aufweisen oder in denen ein ähnliches System der CO2-Bepreisung angewandt wird, im Rahmen des CBAM davon profitieren. Damit fordern wir unsere internationalen Partner auf, mit uns gemeinsam mehr für den Klimaschutz zu tun.

Die weltweite Abkehr von fossilen Brennstoffen ist auf einem guten Weg. Ihre Effekte gehen über Klima und Umwelt hinaus – sie sind auch geopolitischer Natur. Die EU muss ihre Politik darauf ausrichten, auch außerhalb ihrer Grenzen einen stabilen Übergang zu gewährleisten. In diesem Geist wird die Europäische Kommission in Kürze neue Rechtsvorschriften vorlegen, um den Anteil der EU an der weltweiten Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren und eine nachhaltige Unternehmensführung in den Unternehmensstrategien zu verankern.

Wir erwarten von unseren Partnern, dass auch sie ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris nachkommen und zur Zusammenarbeit bereit sind, indem sie die Klimaschutzdiplomatie der EU stärken. Um die Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern zu verbessern und den globalen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu erleichtern, werden wir die ganze Bandbreite der außenpolitischen Instrumente der EU für die Anpassung an diese übergeordneten Ziele einsetzen. Im Rahmen ihrer Klimaschutzdiplomatie in bilateralen Partnerschaften und multilateralen Organisationen wird die EU sicherstellen, dass sie ihre Partner konsultiert, ihnen ihren Standpunkt erläutert, sie unterstützt und nach Möglichkeit auf ihre Belange eingeht, ohne von den Hauptzielen des Übereinkommens von Paris abzurücken. Dazu gehört auch die Unterstützung für die Klimaschutzfinanzierung, um gefährdeten Ländern bei der Anpassung an den Klimawandel zu helfen und in die Verringerung der Treibhausgasemissionen zu investieren. Die EU und ihre Mitgliedstaaten waren weltweit stets der größte Geber von öffentlichen Mitteln für die Klimaschutzfinanzierung in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, woran sich auch nichts ändern wird, wobei den Erfordernissen der am wenigsten entwickelten Länder besonderes Augenmerk gelten wird.

5.Fazit

Die Europäische Union beruht auf der Prämisse, dass wir eine gemeinsame Politik entwickeln, um mit ihr unsere gemeinsamen Interessen zu verwirklichen. Damit diese Ziele erreicht und ihre Vorteile genutzt werden können, ist Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten der Union sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern erforderlich, wobei jeder entsprechend seinem eigenen Leistungsvermögen und seiner Befähigung handeln sollte und die unterschiedlichen nationalen Besonderheiten und Ausgangspunkte bei der Erreichung des eigentlichen Ziels Berücksichtigung finden müssen. Das „Fit für 55“-Paket folgt diesem Grundgedanken: Die Belastungen werden auf kosteneffizienteste Weise unter den Mitgliedstaaten aufgeteilt; dabei werden unsere Unterschiede anerkannt, und jene Länder werden Unterstützung erhalten, die ihrer am stärksten bedürfen, damit dieser Übergang allen zum Vorteil gereicht.

Das Vorschlagspaket wurde mit Sorgfalt ausgearbeitet, um das richtige Gleichgewicht zwischen politischen Maßnahmen und damit erzielten Einnahmen herzustellen und so einen gerechten und transformativen Wandel in der gesamten Wirtschaft der Union zu gestalten und in Gang zu setzen. Jede Neugewichtung eines Instruments wirkt sich unweigerlich auf mehrere andere Instrumente aus, und die Streichung einer der vorgeschlagenen Maßnahmen würde eine Nachbesserung der Vorschläge in anderen Bereichen erforderlich machen. Um die Europäische Union „Fit für 55“ zu machen und unsere Emissionen zeitnah um mindestens 55 % zu reduzieren, brauchen wir all diese Instrumente und mit genau dieser Gewichtung.

Im „Fit für 55“-Paket wird anerkannt, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern der EU bessere Informationen geben, erschwingliche Optionen bieten und geeignete Anreize setzen müssen, um die individuellen Veränderungen zu bewirken, die in ihrer Summe dazu beitragen, dass wir mit unserer Umwelt und unserem Planeten im Gleichgewicht leben. Die Bürgerinnen und Bürger aller Regionen und Altersgruppen werden eng in die Umsetzung einbezogen, beispielsweise im Rahmen des europäischen Klimapakts und der Bürgerforen der Konferenz zur Zukunft Europas. Überdies wird die Wirksamkeit einer CO2-Bepreisung anerkannt und die wirtschaftliche Stärke der Unternehmen und Märkte dafür eingesetzt, in unserer Wirtschaft jene strukturellen Veränderungen auszulösen, die zu den saubereren und gesünderen Produkten und Dienstleistungen führen, die wir brauchen. Und schließlich wird es der EU ermöglichen, langfristige Investitionen zu gestalten, die Märkte zu steuern und neue, umweltfreundliche Standards durchzusetzen. Genau diese Kombination wird die Union für eine klimaneutrale Zukunft fit machen.

Die Herausforderungen des Klimawandels erfordern eine globale Antwort, und die EU wird nach wie vor aktiv mit ihren Partnerländern zusammenarbeiten, um die globale Klima- und Energiewende zu fördern. 

Die Kommission hat nun die Vorschläge vorgelegt, die die EU benötigt, um unseren Verpflichtungen nachzukommen, unsere Ziele zu verwirklichen und uns voll und ganz auf den vor uns liegenden Wandel einzulassen. Wir ersuchen das Europäische Parlament und den Rat, mit der legislativen Arbeit an den heute vorgelegten Vorschlägen rasch zu beginnen und dafür zu sorgen, dass sie als schlüssiges Gesamtpaket behandelt und die vielfältigen Zusammenhänge zwischen ihnen beachtet werden.

Dieses Jahrzehnt muss die entscheidende Wende bringen, und es hat bereits begonnen. Die Europäische Union muss nun möglichst rasch auf ihr politisches Instrumentarium für die Umsetzung des „Fit für 55“-Pakets zugreifen können, damit wir unsere Ziele für 2030 erreichen können und ein gutes Stück auf dem Weg vorankommen, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden.

(1) Eurobarometer-Umfrage zum Klimawandel (Special Eurobarometer 513, veröffentlicht am 5. Juli 2021) https://ec.europa.eu/clima/citizens/support_de .
(2)   COM(2020) 562 final
(3) Z. B. Kohäsionsfonds, Fonds für einen gerechten Übergang und Europäischer Sozialfonds Plus.
(4) Energieerzeugung, energieintensive Industriezweige wie Ölraffinerien, Stahlwerke und Produktionsstätten von Eisen, Aluminium, Metallen, Zement, ungelöschtem Kalk, Glas, Keramik, Zellstoff, Papier, Karton, Säuren und organischen Grundchemikalien, Luft- und Seeverkehr.
(5)    Im Vergleich zu 1990.
(6)  Im letzten Quartal 2020 wurden fast eine halbe Million elektrisch aufladbarer Neufahrzeuge in der EU zugelassen. Mit diesem neuen Höchstwert stieg der Marktanteil erstmals auf 17 %. Die jährliche Gesamtzahl stieg damit auf eine Million neuer elektrisch aufladbarer Fahrzeuge – eine Verdopplung der bestehenden Elektroflotte in nur 12 Monaten (Quartalsbericht über die europäischen Strommärkte, Q4 2020).
(7)  Das als Grundlage dienende Bezugsszenario für die Festlegung der Zielvorgaben der Union ist in dem Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie aktualisiert worden. Von nun an werden die Ziele anhand des Bezugsszenarios für 2020 berechnet, während die derzeitigen Energieeffizienzziele noch auf dem Bezugsszenario für 2007 beruhen.
(8)   JRC Publications Repository - Brief on the role of the forest-based bioeconomy in mitigating climate change through carbon storage and material substitution (europa.eu) .
(9)  Siehe Folgenabschätzung zur Mitteilung „Mehr Ehrgeiz für das Klimaziel Europas bis 2030“ (SWD(2020) 177 final).
(10) Für den ökologischen Wandel sind die Aufträge zu klimaneutralen und intelligenten Städten, gesunden Ozeanen, Meeren, Küsten- und Binnengewässern, Bodengesundheit und Lebensmitteln sowie zur Anpassung an den Klimawandel, einschließlich des gesellschaftlichen Wandels, von besonderer Bedeutung.
(11)   COM(2021) 390 final
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