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Document 52021DC0129

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT Ein gemeinsamer Ansatz für sichere und dauerhafte Öffnungen

COM/2021/129 final

Brüssel, den 17.3.2021

COM(2021) 129 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT UND DEN RAT

Ein gemeinsamer Ansatz für sichere und dauerhafte Öffnungen










1    EINLEITUNG

In den kommenden Monaten der COVID-19-Pandemie wird sorgfältiges Abwägen erforderlich sein. Das Virus stellt nach wie vor eine große globale Bedrohung dar. Die Bürgerinnen und Bürger und die Gesundheitssysteme in der EU stehen weiterhin unter Druck, da das Auftreten neuer Virusvarianten zu einem erneuten Anstieg der Fallzahlen führt. Gleichzeitig besteht die Hoffnung auf eine erhebliche Verringerung der Prävalenz des Virus und die Aussicht auf eine Aufhebung der Beschränkungen, die sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft belasten. In dieser Mitteilung wird der Weg für eine ausgewogene Politik und einen gemeinsamen EU-weiten Ansatz vorgegeben und aufgezeigt, wie wir den Zeitraum bis zur Wiedererlangung unserer europäischen Lebensweise auf sichere und nachhaltige Weise verkürzen und das Virus in Schach halten können.

Die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie hat ein nie da gewesenes Spektrum an Beschränkungen erforderlich gemacht. Diese Beschränkungen sind nach wie vor mit hohen und ständig steigenden Kosten für einzelne Bürgerinnen und Bürger, Familien, Gemeinden und Unternehmen verbunden. Wegen neu auftretender Varianten haben einige Mitgliedstaaten ihre Beschränkungen erweitert oder neue eingeführt, und dies wirkt sich negativ sowohl auf die Menschen als auch auf die Lieferketten aus. Im gesamten Binnenmarkt müssen die Voraussetzungen für sichere und koordinierte Öffnungen geschaffen werden, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte in vollem Umfang wahrnehmen und wirtschaftliche und soziale Aktivitäten wiederaufgenommen werden können. So kann eine widerstandsfähige öffentliche Gesundheitslage und somit die Grundlage für den Aufschwung geschaffen werden, den die Menschen und Unternehmen in Europa so dringend brauchen.

Die EU-Bürgerinnen und -Bürger haben guten Grund zu der Annahme, dass sich die Situation verbessert, vor allem dank des Impfstoffs. Impfungen sind unser wichtigstes Mittel zur Bekämpfung des Virus, und es gibt bereits eindeutige Hinweise darauf, dass die bereits Geimpften über einen erheblichen Schutz vor der Krankheit verfügen. Die Investitionen der EU und der Mitgliedstaaten in die Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen im Jahr 2020 sowie die laufenden Maßnahmen zur Förderung der Produktion und der Versorgung der EU mit Impfstoffen zahlen sich aus: In allen Mitgliedstaaten wird die Verfügbarkeit von Impfstoffen nun zunehmen, wobei für das zweite Quartal 2021 mit 300 Millionen Dosen der derzeit zugelassenen Impfstoffe gerechnet wird. Der rasche und wirksame Einsatz der Impfstoffe durch die Mitgliedstaaten wird entscheidend dazu beitragen, die Zahl neuer Fälle zu verringern und festzulegen, wann und wie Beschränkungen aufgehoben werden können. Gleichzeitig bleiben Hygiene und Einhaltung der Abstandsregeln wesentliche Mittel zur Bekämpfung des Virus, bis eine hohe Durchimpfungsrate erreicht ist.

Bei der Aufhebung der Beschränkungen müssen wir Lehren aus dem Jahr 2020 ziehen und die zusätzlichen Kosten von ständigen Lockerungen und erneuten Beschränkungen vermeiden. Alle Schritte hin zu einer neuerlichen Öffnung müssen nachhaltig sein, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger stärken und eine solide Grundlage für die wirtschaftliche Erholung bieten. Ein wichtiger Schritt ist der HERA-Incubator, der sich speziell auf das Risiko konzentriert, dass Virusvarianten zu einem Wiederaufflammen der Krankheit und einer geringeren Wirkung der Impfstoffe führen. 1

In dieser Mitteilung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, einen koordinierten Ansatz für sichere Öffnungen zu verfolgen, und es werden Maßnahmen und Instrumente zur Verwirklichung dieses gemeinsamen Ziels dargelegt. Jeder Schritt in diese Richtung wird umso wirksamer und überzeugender sein, wenn er Teil eines EU-weiten Ansatzes für sichere und dauerhafte Öffnungen ist. So kann zu dem Ziel beigetragen werden, die Aufhebung von Beschränkungen im Rahmen eines gemeinsamen Maßnahmenpakets voranzutreiben und gleichzeitig zu verstehen, wie das Virus wirksam bekämpft und seine Eindämmung aufrechterhalten werden kann. Neuerliche Öffnungen werden länger dauern, kostspieliger und weniger nachhaltig sein, wenn die Mitgliedstaaten nicht zusammenarbeiten. Darüber hinaus gewährleistet eine koordinierte Vorgangsweise die Kontinuität des Binnenmarkts, der untrennbar mit dem wirtschaftlichen und sozialen Leben in Europa sowie den Handels-, Wirtschafts- oder Mobilitätsbeziehungen mit unseren Partnern verbunden ist. Unsere gegenseitige Abhängigkeit bedeutet, dass es, solange die Mitgliedstaaten unterschiedliche Beschränkungen anwenden, zu Einschränkungen bei neuerlichen Öffnungen kommen wird.

Unser Vorgehen innerhalb der EU muss sich daher auch nach den globalen Fortschritten richten. Das Engagement der EU für Offenheit wird die Grundlage für die schrittweise Wiederherstellung einer offenen Gesellschaft und Wirtschaft sein. Nur durch einen globalen Ansatz kann eine Lösung für diese globale Herausforderung gefunden werden, und gemeinsame globale Lösungen sind der beste Weg, um eine nachhaltige Erholung zu gewährleisten.

2    EIN GEMEINSAMER ANSATZ FÜR NEUERLICHE ÖFFNUNGEN

Sowohl die epidemiologische Lage als auch die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 unterscheiden sich innerhalb der EU und der einzelnen Mitgliedstaaten beträchtlich. Wir wissen jedoch aus Erfahrung, dass unsere gegenseitige Abhängigkeit bedeutet, dass die Einführung von Beschränkungen in einem Teil der EU Auswirkungen auf die gesamte EU hat. Das Gleiche gilt auch für die Lockerungen. Dies erfordert einen gemeinsamen Ansatz als Richtschnur für Maßnahmen in der gesamten EU.

Die verschiedenen von den Regierungen der Mitgliedstaaten eingeführten Beschränkungen in Bezug auf die Bewegungs- und Reisefreiheit, Treffen mit Freunden und Familie sowie den Besuch von Schulen und Universitäten, Geschäften, Kulturveranstaltungen, Restaurants und Bars haben bei der Eindämmung des Virus eine entscheidende Rolle gespielt. Die Entscheidungen im Hinblick auf den Zeitpunkt und die Kombination der Beschränkungen wurden in Reaktion auf die Virusprävalenz getroffen und wirkten sich wiederum auf diese aus. Die Erfahrungen des letzten Jahres haben gezeigt, dass es besser ist, die Situation proaktiv zu steuern, anstatt auf eine außer Kontrolle geratene Situation zu reagieren. Das Gleiche gilt bei der schrittweisen Bewertung, inwiefern die Impfungen eine Unterbrechung der Übertragungsketten und eine Verringerung von Ansteckungen bewirken. Eine faktengestützte Entscheidungsfindung auf der Grundlage solider epidemiologischer Indikatoren wird für zeitlich abgestimmte neuerliche Öffnungen von entscheidender Bedeutung sein, wobei das Virus ausreichend unter Kontrolle sein muss, um Lockerungen zu ermöglichen und längere Beschränkungen als notwendig zu vermeiden.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) legt heute einen Rahmen fest, der den MS bei solchen Entscheidungen als Grundlage dienen soll. Dieser Rahmen sieht verschiedene Ebenen vor, die die epidemiologische Lage in den einzelnen Mitgliedstaaten widerspiegeln. So werden Simulationen möglich, wie viel Spielraum jeder Mitgliedstaat bei der Lockerung der Maßnahmen hat, ohne ein Wiederaufflammen der Verbreitung des Virus zu riskieren. Transparente epidemiologische Richtwerte werden die Koordinierung, Vorhersehbarkeit und Transparenz unterstützen; eine klarere wissenschaftliche Grundlage 2 wird dazu beitragen, die Auswirkungen der Aufhebung von Beschränkungen auf die COVID-19-Inzidenz und Sterblichkeit im Zuge der Beschleunigung der Impfkampagne zu verstehen und zu steuern. Ein interaktives digitales Tool, das vom ECDC entwickelt wurde, wird den Mitgliedstaaten ab April zur Verfügung stehen. 3 Die einzelnen Mitgliedstaaten werden weiterhin unterschiedliche Entscheidungen darüber treffen, welche Beschränkungen gelten und welche aufgehoben werden sollen. Der Rahmen wird sie dabei unterstützen, Prioritäten zu setzen, indem er ein gemeinsames Verständnis für die wahrscheinlichen Auswirkungen vermittelt.

Die gemeinsame Grundlage dieses vereinbarten Rahmens wird auch dazu beitragen, dass das weitere Vorgehen im gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten erfolgt. Andernfalls wird die Vorsicht der Mitgliedstaaten gegenüber der möglichen Situation in anderen Mitgliedstaaten neuerliche Öffnungen bremsen. Die Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, diesem Ansatz zuzustimmen und rasch Folgemaßnahmen zu ergreifen.

Ein gemeinsamer Rahmen kann auch das Vertrauen der Menschen in die getroffenen Entscheidungen stärken. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da die Einhaltung der Vorschriften aufgrund der Pandemiemüdigkeit bzw. Selbstzufriedenheit angesichts der Beschleunigung der Impfkampagne nachlässt. Genauso wichtig ist es, gemeinsam objektive Informationen bereitzustellen und der Flut von Desinformation entgegenzuwirken, die wirksame Impfkampagnen erschwert.

3    EIN SICHERES ÖFFNUNGSSZENARIO

Sichere Rückkehr zur Freizügigkeit

Für die Menschen in der EU wird ein wichtiger Aspekt der Aufhebung der Beschränkungen darin bestehen, die Freizügigkeit und andere Grundrechte in der gesamten EU wieder uneingeschränkt ausüben zu können. Sobald die epidemiologische Lage sich ausreichend verbessert, wird ein koordinierter Ansatz für die Freizügigkeit gewährleisten, dass die Aufhebung von Beschränkungen stets auf die Fortschritte bei der Eindämmung des Virus abgestimmt ist. Die Bürgerinnen und Bürger müssen auch in der Lage sein, ihre Rechte ohne jegliche Form der Diskriminierung auszuüben.

Die Kommission nimmt derzeit einen Legislativvorschlag zur Einführung eines gemeinsamen Rahmens für ein digitales grünes Zertifikat an, das Impf-, Test- und Genesungszertifikate umfassen soll. Damit wird ein EU-weiter Ansatz für die Ausstellung, Überprüfung und Annahme solcher Zertifikate eingeführt. So können die Inhaber ihr Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU wahrnehmen, während gleichzeitig die Lockerung der im Einklang mit dem EU-Recht eingeführten COVID-19-Beschränkungen erleichtert wird. Auf diese Weise können alle EU-Bürgerinnen und -Bürger und ihre Familienangehörigen ein sicheres und interoperables Zertifikat erhalten. Alle Mitgliedstaaten sollen das digitale Zertifikat als ausreichenden Nachweis akzeptieren, um von gegebenenfalls zur Eindämmung von COVID-19 eingeführten Freizügigkeitsbeschränkungen – wie Quarantäne- oder Testanforderungen – abzusehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Personen ohne ein solches Zertifikat weiterhin frei reisen dürfen und dass sein Besitz keine Voraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit oder andere Grundrechte ist. Damit die Zertifikate akzeptiert werden, ist Vertrauen in diesen Ansatz sehr wichtig. Anhand der Zertifikate könnte geprüft werden, ob Personen reisen dürfen, ohne von vorübergehenden Beschränkungen betroffen zu sein, die gegebenenfalls zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus bestehen könnten, z. B. Tests bei der Ankunft und Quarantäne. Gegenstand des Pakets sollen ferner Drittstaatsangehörige sein, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten oder in der EU ansässig sind.

Der heute vorgelegte Vorschlag sieht ein flexibles und einfaches Instrument vor, das sowohl digital als auch in Papierform verfügbar sein soll. Damit können die Behörden eines Mitgliedstaats erforderlichenfalls in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Zertifikate schnell, sicher und unkompliziert überprüfen. Es sollen nur die erforderlichen Mindestdaten verwendet werden (z. B. das Datum der Impfung und der verabreichte Impfstoff oder das Datum eines COVID-19-Tests). Mit Blick auf ein verstärktes Reiseaufkommen über die Sommermonate muss der Vorschlag zügig vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Für die unmittelbare Zukunft wird die Kommission auch prüfen, ob sie Änderungen an der Empfehlung für eine koordiniertes Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit 4 vorschlagen soll. In jedem Fall sollten alle Ausnahmen für unbedingt notwendige Reisen, wie sie für Saisonarbeiter, den Verkehrssektor oder für Grenzgänger empfohlen werden, weiterhin gelten. Auch bei der vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen als letztes Mittel muss der Grundsatz der „Green Lanes“ im Güterverkehr weiterhin in vollem Umfang angewandt werden.

Die Umsetzung der Rechtsvorschriften über das digitale grüne Zertifikat erfordert auch einen kompatiblen technischen Rahmen, der auf EU-Ebene festgelegt und von den Mitgliedstaaten eingeführt werden sollte. Damit sollen die Interoperabilität sowie die uneingeschränkte Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten gewährleistet werden. Ziel ist es, bis Mitte Juni die Vorbereitungen abzuschließen und das System einsatzbereit zu machen. Die weltweiten Bemühungen um eine Lockerung der Reisebeschränkungen sollen in den technischen Rahmen einbezogen werden; die Interoperabilität mit Systemen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelt werden, wird von Anfang an angestrebt. Der Rahmen soll auch auf in Drittländern ausgestellte kompatible Zertifikate ausgeweitet werden können. Der Vorschlag für ein digitales grünes Zertifikat bietet genügend Spielraum, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Leitlinien berücksichtigen zu können, sobald mehr über die Auswirkungen von Impfungen und neuen Virusvarianten sowie darüber bekannt ist, inwieweit von einer Infektion genesene Menschen geschützt sind.

Die Kommission nimmt außerdem einen ergänzenden Vorschlag an, mit dem die Ausstellung des digitalen grünen Zertifikats für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten oder dort ansässig und berechtigt sind, innerhalb der EU zu reisen, geregelt werden soll. 5 Solchen Drittstaatsangehörigen würde der Besitz eines Zertifikats, das einen hinreichend zuverlässigen Impfnachweis darstellt oder im Rahmen eines Systems ausgestellt wurde, das mit dem Vertrauensrahmen für das digitale grüne Zertifikat kompatibel ist, das Reisen innerhalb der EU erleichtern.

Im Zusammenhang mit den neuerlichen Öffnungen kommt der sicheren Einreise von Drittstaatsangehörigen in die EU besondere Bedeutung zu. Tourismus und Reisen in die EU zu sonstigen Zwecken sind ein wichtiges Merkmal für die Offenheit der Union und sollten daher bei einer sicheren Öffnung dieselbe Berücksichtigung finden wie andere Aktivitäten. Mit der Empfehlung, in der diejenigen Länder aufgeführt werden deren epidemiologische Lage nicht unbedingt notwendige Reisen in die EU zulässt 6 , wurde bereits ein Rahmen geschaffen. Der Rat sollte die Entwicklung der Lage in Ländern außerhalb der EU aufmerksam beobachten, insbesondere dort, wo die COVID-19-Inzidenz beispielsweise dank umfassender Impfungen mit nachweislich wirksamen Impfstoffen dauerhaft verringert werden konnte. Ein weiterer wichtiger Faktor wäre eine geringe Inzidenz besorgniserregender Varianten in einem Drittland.

Die Kommission wird die Anwendung der Empfehlung in nächster Zeit genau verfolgen und unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen in diesem Bereich Änderungen vorschlagen. Diese Änderungen könnten in der Anpassung der Empfehlung an das digitale grüne Zertifikat und an weltweite Initiativen der WHO oder der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation bestehen. Somit könnten Beschränkungen in der Zukunft leichter abgeändert werden, wenn Reisende aus Drittländern über Zertifikate zum Nachweis eines entsprechenden COVID-19-Status verfügen und diese Zertifikate im Rahmen eines Systems ausgestellt wurden, das als hinreichend zuverlässig oder – sobald dieses in den EU-Mitgliedstaaten verfügbar ist – als interoperabel mit dem digitalen grünen Zertifikat anzusehen sind. Parallel dazu arbeitet die Kommission eng mit internationalen Organisationen zusammen, darunter der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 7 , der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen 8 und der G20-Arbeitsgruppe zur nachhaltigen Wiederbelebung und Erholung des Welttourismus.

Das digitale grüne Zertifikat, sein Anwendungsbereich und seine Nutzung sollten den Bürgerinnen und Bürgern auf klare und transparente Weise vermittelt werden. Dabei gilt es, die Garantien für den Schutz personenbezogener Daten zu erläutern und zu verdeutlichen, dass dieses Instrument zur vollumfänglichen Wahrnehmung der Freizügigkeitsrechte beiträgt.

Die Leitlinien für Tests und Quarantäne für Reisende 9 werden aktualisiert, um einen einheitlicheren Ansatz in Bezug auf Maßnahmen an den Grenzen zu schaffen, der für Reisende und Verkehrsdienstleister besser verständlich ist und mehr Planungssicherheit bietet.

Tests und Kontaktnachverfolgung als Instrumente zur Unterstützung der Öffnung

Durch erfolgreiche Impfungen allein lässt sich das Virus nicht beseitigen. Es wird weiterhin notwendig sein, die epidemiologische Lage zu überwachen und dann entsprechend zu reagieren. Tests und Kontaktnachverfolgung werden daher auch in Zukunft eine entscheidende Rolle spielen. Dies gilt insbesondere für die Phase neuerlicher Öffnungen, da so ein Wiederaufflammen des Virus rasch festgestellt werden kann.

Die EU hat Leitlinien zur Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung von Teststrategien in der gesamten EU sowie Empfehlungen für ein gemeinsames Verfahren zur Anwendung, Validierung und gegenseitige Anerkennung verschiedener Tests veröffentlicht 10 . Im Gesundheitssicherheitsausschuss tauschen sich die Mitgliedstaaten regelmäßig über Teststrategien und neu auf dem Markt erhältliche Tests aus. Dort hat man sich ferner auf eine gemeinsame Liste von Antigen-Schnelltests zur COVID-19-Diagnose geeinigt sowie festgelegt, bei welchen davon die Ergebnisse von den Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden 11 . Darüber hinaus stellt die Kommission den Mitgliedstaaten 20 Millionen Antigen-Schnelltests zur Verfügung 12 . Die Genauigkeit und Verfügbarkeit von Antigen-Schnelltests wird immer besser, sie werden immer häufiger verwendet und erweisen sich im Zusammenhang mit der Erleichterung von Dienstleistungen und sicheren Reisen als nützlich.

Es kommen immer mehr Selbsttests für COVID-19 (sowohl für Selbstabstriche als auch Selbsttestkits) auf den Markt. Diese werden von der Kommission und dem ECDC geprüft. Das ECDC wird heute technische Leitlinien zu COVID-19-Selbsttests veröffentlichen. Diese enthalten u. a. Detailangaben zu ihrer Verfügbarkeit und den möglichen Auswirkungen auf die Durchführung von Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen, zu ihrer klinischen Verlässlichkeit im Vergleich zum „Goldstandard“ (den RT-PCR-Tests), zu den Folgen ihres Einsatzes für die Meldung und die epidemiologische Überwachung und zu den Voraussetzungen für ihre richtige Verwendung. Im Rahmen des Gesundheitssicherheitsausschusses prüft die Kommission, ob und wie die Länder Antigen-Schnelltests nutzen oder deren Anwendung in Erwägung ziehen. 

Ein wichtiger Einsatzbereich für Tests besteht in der Rückverfolgung des Virus und seiner Varianten im Abwasser. Dies kann auf schnelle und kostengünstige Art und Weise Informationen über das Vorhandensein eines Erregers und damit über ein mögliches Wiederaufflammen des Virus liefern – die Überwachung von nur 6000 Sammelstellen ermöglicht die Rückverfolgung der Abwässer von 70 % der EU-Bevölkerung. Die Abwasserüberwachung kann zu Präventions- oder Frühwarnzwecken durchgeführt werden, da ein Virusnachweis im Abwasser ein Anzeichen für ein mögliches Wiederauftreten des Erregers ist. Ebenso könnte ein Nichtvorhandensein des Virus im Abwasser darauf hindeuten, dass ein bestimmtes Gebiet vermutlich nur ein geringes Risiko aufweist und die zur Eindämmung der Übertragung ergriffenen Maßnahmen Wirkung gezeigt haben. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten wirksame Abwasserüberwachungssysteme einrichten und gewährleisten, dass die entsprechenden Daten den zuständigen Gesundheitsbehörden unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.

Die Kommission nimmt heute eine Empfehlung zur Unterstützung eines kohärenten Ansatzes für die Nutzung der Abwasserüberwachung zur Rückverfolgung von COVID-19 und seiner Varianten 13 an. Die Empfehlung stützt sich auf das Wissen und die Erfahrungen der Mitgliedstaaten und enthält spezifische Leitlinien für die Entwicklung und Verwaltung eines Abwasserüberwachungsnetzes für die rasche Übermittlung von Daten an die Gesundheitsbehörden. Auf Grundlage einer europäischen Austauschplattform soll so die Nutzung gemeinsamer Probenahme-, Test- und Datenanalysemethoden gefördert werden. Es werden des Weiteren Finanzmittel zur Unterstützung der Anwendung kohärenter Strategien und Maßnahmen im Bereich der Abwasserüberwachung und -kontrolle in der gesamten EU und zum langfristigen Ausbau der Kapazitäten der Mitgliedstaaten und der Partnerländer bereitgestellt.

Durch Tests alleine lassen sich Infektionskrankheiten nicht bekämpfen. Tests müssen wirksam eingesetzt werden, und ihre Nachverfolgung muss gewährleistet sein. Wenn sich die epidemiologische Lage insgesamt verbessert, spielt die Nachverfolgung im Zusammenhang mit sicheren Öffnungen eine wesentliche Rolle, weil dann der wirksamen Eindämmung begrenzter Ausbrüche besondere Bedeutung zukommt. Mobile Kontaktnachverfolgungs-Apps können die übliche manuelle Kontaktnachverfolgung ergänzen und dazu beitragen, Übertragungsketten zu durchbrechen und Menschenleben zu retten. Angesichts der höheren Übertragbarkeit von Virusvarianten sollten die in den Apps verwendeten Parameter in Abstimmung mit dem ECDC und den nationalen Behörden überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, für die Akzeptanz und Nutzung von Kontaktnachverfolgungs-Apps zu werben sowie diese gegebenenfalls um zusätzliche Funktionen zu erweitern. Zu diesen könnte beispielsweise ein Dashboard gehören, das die jüngsten Informationen über die öffentliche Gesundheitslage und über die Durchführung von Impfkampagnen enthält oder den Nutzern Mitteilungen anzeigt, wenn diese bei einer Veranstaltung oder an einem Ort gewesen sind, wo es bestätigte COVID-19-Fälle gegeben hat.

Mithilfe von nationalen Reiseformularen („Passenger Locator Forms - PLF“) erheben die Mitgliedstaaten auch Daten von Reisenden, die in ihr Hoheitsgebiet einreisen. Der Datenaustausch zwischen den für die Kontaktnachverfolgung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten ist besonders wichtig in Fällen, in denen Menschen während einer Reise in ein anderes Land in geringem Abstand zueinander sitzen, beispielsweise im Flugzeug oder Zug. Die Kommission hat eine Plattform für den Datenaustausch zwischen den PLF-Systemen der Mitgliedstaaten entwickelt.

Um den Mitgliedstaaten den Austausch der einschlägigen Passagierdaten über die Plattform zu ermöglichen, wird die Kommission einen Entwurf für Maßnahmen veröffentlichen, die gewährleisten, dass die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten bis zur Reisesaison im Sommer auf einer Rechtsgrundlage im Unionsrecht beruht 14 . Damit soll festgelegt werden, welche begrenzten und genau definierten Datensätze ausgetauscht werden sollen und welche Aufgaben und Zuständigkeiten den verschiedenen Nutzern zukommen.

Für Mitgliedstaaten ohne digitales PLF-System hat die „Gemeinsame Aktion EU Healthy Gateways“ eine digitale PLF-Plattform der EU entwickelt, die als zentrale Zugangsstelle und für Cloud-Hosting-Dienste genutzt werden kann und die Speicherung aller eingereichten PLF ermöglicht. Beide Projekte – die Plattform für den Austausch von PLF-Daten und die digitale PLF-Plattform der EU – ergänzen sich gegenseitig und sind miteinander verbunden. Diese Tools werden eine schnellere und wirksamere Kontaktnachverfolgung von Reisenden im Grenzverkehr ermöglichen.

Der weitere Umgang mit dem Virus: Therapeutika und medizinische Ausrüstung

Die kontinuierliche Entwicklung von therapeutischen Behandlungsmethoden hat dazu beigetragen, Leben zu retten, die Genesung zu beschleunigen und die Dauer von Krankenhausaufenthalten zu verkürzen – was sowohl den Patienten als auch den stark belasteten Gesundheitsversorgungssystemen zugutekommt. Die Kommission nutzt eine Reihe von Instrumenten, darunter die gemeinsame Auftragsvergabe, um den Mitgliedstaaten Zugang zu der begrenzten Zahl von derzeit zur Behandlung von COVID-19-Fällen eingesetzten Therapeutika sowie zu Forschungsprogrammen zu sichern. Es muss mehr getan und schneller gehandelt werden. Mitte April soll eine gemeinsame EU-Strategie für Therapeutika vorgelegt werden. Ähnlich wie bei dem Verfahren, das im Zusammenhang mit den Impfstoffen erfolgreich angewendet wurde, sollen auf diesem Wege Forschung und Herstellung vorangetrieben werden, damit die Mitgliedstaaten sinnvolle Behandlungen in dem von ihnen benötigten Umfang so rasch wie möglich nutzen können. Zur Gewährleistung einer schnellen und großflächigen Versorgung während der Pandemie ist die Einführung von flexibleren Regulierungsmaßnahmen für Therapeutika, wie etwa Erleichterungen bei der Kennzeichnung, geplant.

Technologie kann aber auch auf andere Weise eingesetzt werden. UV-Desinfektionsroboter können mit ultraviolettem Licht einen durchschnittlichen Patientenraum in nur zehn Minuten desinfizieren und mit einer einzigen Batterieladung für über 18 Räume eingesetzt werden. Man kann sie zu Sterilisationszwecken in Krankenhäusern verwenden, ohne das Personal unnötigen Risiken auszusetzen. Im Rahmen eines mit 12 Mio. EUR dotierten Programms sollen mindestens 200 Roboter für die Nutzung in den Mitgliedstaaten angeschafft und im Laufe des Jahres 2021 ausgeliefert werden.

Unterstützung der am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige bei den Vorbereitungen für sichere Öffnungen

Mit der Tourismus- und der Kulturbranche sowie dem Verkehrssektor hat die Pandemie einige der dynamischsten Wirtschaftszweige Europas besonders hart getroffen. Je mehr getan wird, um vertrauenserweckende und – sowohl für die Beschäftigten 15 als auch für die Öffentlichkeit – sichere neuerliche Öffnungen in diesen Wirtschaftszweigen zu ermöglichen, desto schneller kann in diesen Bereichen, in denen viele Unternehmen stark gefährdet sind und von denen viele Arbeitsplätze abhängen, ein Erholungsprozess einsetzen.

Das europäische Tourismus-Ökosystem wurde stark in Mitleidenschaft gezogen. In zwölf EU-Mitgliedstaaten macht der Tourismus zwischen 10 und 25 % des nationalen BIP aus, während vier Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Anzahl internationaler Touristen sowie auf entsprechende Einnahmen im Jahr 2019 zu den weltweit wichtigsten Reisezielen zählten. Angesichts eines Einnahmenrückgangs um 70 % im Jahr 2020 und bis zu 11 Millionen gefährdeter Arbeitsplätzen 16 liegt der Indikator für das Unternehmervertrauen im Hinblick auf Tourismusdienstleistungen auf einem Tiefstand. Die Anzahl der Übernachtungen in der EU sank 2020 um 52 %, während die Übernachtungen internationaler Reisender im selben Zeitraum um 68 % zurückging. 17 Darüber hinaus sind die Volkswirtschaften einiger Mitgliedstaaten in hohem Maße vom internationalen Tourismus abhängig und können den Rückgang ausländischer Reisender nicht über den Inlandstourismus ausgleichen. Ein sicheres Wiederhochfahren der Reise- und Tourismusbranche wird es Millionen von Europäern ermöglichen, wieder ihrer Arbeit nachzugehen, und kann zudem in vielen Regionen der EU zu einer rascheren Erholung beitragen. 18

Damit der Reiseverkehr in einer sicheren und planbaren Weise wiederaufgenommen werden kann, muss das Vertrauen der Verbraucher in den Schutz ihrer Gesundheit und ihrer Rechte wiederhergestellt werden. Über die herunterladbare App „Re-open EU“ mit ihren neuen benutzerfreundlichen „Reiseplan“-Funktionen werden Bürgerinnen und Bürger weiterhin Zugang zu verlässlichen Informationen über die epidemiologische Lage und geltende Vorschriften in der EU (auch in Bezug auf das digitale grüne Zertifikat) haben. 19 Mit einem eindeutigen EU-weiten System, das den Menschen volles Vertrauen in die Standards im Bereich der öffentlichen Gesundheit gibt, würde konkret dazu beigetragen, mehr Klarheit für Reisende zu schaffen und gleichzeitig verbleibende Bedenken auszuräumen und mit Blick auf die kommende Sommersaison eine Tür aufzustoßen. Im Jahr 2020 unterstützte die Kommission den Verkehrssektor 20 und das Gastgewerbe bei der Risikominimierung, indem sie für diese Bereiche wertvolle Orientierungshilfen bereitstellte. 21 Ferner bat sie das Europäische Komitee für Normung, ein genormtes Dokument auszuarbeiten, das als Grundlage für Gesundheits- und Sicherheitsprotokolle im Gastgewerbe dienen und noch vor dem Sommer vorliegen soll. Dieses freiwillige Instrument wird dazu beitragen, dass Unternehmen der Tourismusbranche besser informiert und darauf vorbereitet werden können, Menschen wieder in voller Sicherheit zu empfangen. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und der Industrie zusammenarbeiten, um die erfolgreiche Einführung eines solchen „EU-Gesundheitssiegels für den Tourismus“ sicherzustellen.

Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Industrie sollten zudem gemeinsam Kommunikationskampagnen ausarbeiten, die darauf abzielen, sowohl unter Europäerinnen und Europäern als auch unter Reisenden aus Drittländern das Vertrauen in die Sicherheit von Reisen in Europa wiederherzustellen.

Der dritte Schritt zur Unterstützung der Tourismusbranche bei den Vorbereitungen auf eine sichere Wiederöffnung besteht darin, Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen, weiterhin vor Ort zu helfen, COVID-19-konforme Dienstleistungen aufrechtzuerhalten und ihr Tourismusangebot an die neuen Gegebenheiten anzupassen. Im Rahmen der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise 22 sowie von REACT-EU können die Mitgliedstaaten Unterstützung und Investitionen für die am stärksten betroffenen Wirtschaftszweige und Regionen mobilisieren. Ferner werden auch die Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die kohäsionspolitischen Fonds zur nachhaltigen Erholung besonders stark betroffener Sektoren beitragen. Ein spezifisches Ziel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung 2021–2027 besteht darin, die wirtschaftliche Entwicklung und die soziale Inklusion in der Kultur- und der Tourismusbranche zu fördern. Die Kommission wird einen Leitfaden zu EU-Finanzierungen bereitstellen, der es den Akteuren der Tourismusbranche erleichtern soll, die wichtigsten Finanzierungsquellen für ihre Vorhaben und Investitionen zu ermitteln.

Besonders deutlich werden sich die neuerlichen Öffnungen darin bemerkbar machen, dass wieder gemeinsame Erlebnisse wie Besuche von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen, Kulturerbestätten sowie Kulturtourismus möglich sein werden. Dies wird auch für das Überleben der Kultur- und Kreativwirtschaft von entscheidender Bedeutung sein, die von den Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie besonders hart getroffen wurde. In diesem Wirtschaftszweig wurden 2020 Einnahmeeinbußen von rund 31 % verzeichnet, wobei die darstellenden Künste (Rückgang um 90 %) und Musik (Rückgang um 76 %) am stärksten betroffen waren. 23 Auch hier können ein gemeinsamer Ansatz und gemeinsame Indikatoren Entscheidungen zur Aufhebung von Beschränkungen untermauern, da sie in Zuschauern bzw. Zuhörern und Besuchern das Vertrauen stärken, dass die neuerlichen Öffnungen in verantwortungsbewusster Weise erfolgen. Für den Austausch von Informationen in Bezug auf eine sichere Wiederöffnung der Kulturbranche wird die Kommission die bestehenden Kooperationsstrukturen und -netze 24 nutzen. Im Interesse einer besseren Koordinierung der Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten für eine sichere Wiederaufnahme der Aktivitäten in der Kultur- und Kreativbranche wird die Kommission sektorspezifische Leitlinien für die Bereiche Musik (Festivals, Konzertstätten), audiovisuelle Medien (Filmfestivals und -märkte, Kinos, Filmsets), darstellende Künste (Festivals, Veranstaltungsstätten), Ausstellungsräumlichkeiten wie Museen oder Galerien, Bibliotheken und Kulturerbestätten ausarbeiten.

Kulturtourismus fördert das Wachstum und schafft Arbeitsplätze, wobei vier von zehn Touristen ihr Reiseziel auf der Grundlage des kulturellen Angebots wählen. Die Kommission wird über die sozialen Medien eine gezielte EU-Kampagne zum nachhaltigen Kulturtourismus starten, um Kulturerbestätten und Kulturwege sowie kulturelle Veranstaltungen und Festivals in der EU zu fördern. Im Rahmen von Erasmus+ und der DiscoverEU-Initiative, die jungen Menschen – während des Europäischen Jahrs der Schiene sowie darüber hinaus – die Entdeckung des kulturellen Erbes Europas per Eisenbahn ermöglichen wird, sollen, sobald es die Umstände zulassen, neue Initiativen gefördert werden.

Stärkung der globalen Resilienz gegenüber COVID-19

Für einen nachhaltigen Ausweg der EU aus der COVID-19-Krise sind Fortschritte auf globaler Ebene erforderlich. Kein Land und keine Region der Welt kann sich vor COVID-19 in Sicherheit wähnen, solange das Virus nicht weltweit eingedämmt wurde – und eine globale Krise bedarf eines globalen Lösungsansatzes. Solange das Virus sich im Umlauf befindet, wird es weitere Menschenleben fordern: bislang wurden weltweit bereits fast 120 Millionen bestätigte Infektionen sowie über 2,6 Millionen Todesfälle gemeldet. Eine fortwährende Zirkulation des Virus würde außerdem mit einem anhaltenden Risiko eines erneuten Anstiegs der Infektionszahlen sowie neuer Varianten einhergehen, die die durch Impfstoffe aufgebaute Immunabwehr möglicherweise durchbrechen können. Die EU hat sowohl die Verantwortung dafür als auch ein Interesse daran, ihrer Verpflichtung zur weltweiten Bekämpfung von COVID-19 nachzukommen.

Bei der internationalen Reaktion steht die EU an vorderster Front. Sie hat internationale Partner und Länder auf der ganzen Welt konkret mit Finanz- und Notfallhilfen sowie mit Sachleistungen unterstützt. Bislang wurden im Rahmen dieses Ansatzes „Team Europa“ 25 insgesamt mehr als 40 Mrd. EUR an internationalen Unterstützungsleistungen für den Kampf gegen COVID-19 bereitgestellt.

Auch außerhalb der EU muss ein solcher nachhaltiger Ansatz auf Impfungen beruhen. Aus diesem Grund hat die EU die Bemühungen von COVAX um eine weltweite Verteilung von Impfstoffen entschieden unterstützt: Das aus der EU und ihren Mitgliedstaaten bestehende „Team Europa“ gehört mit mehr als 2,2 Mrd. EUR an bereitgestellten Finanzmitteln zu den wichtigsten Unterstützern von COVAX, der weltweiten Initiative zur Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Impfstoffen, und hat alle Partner nachdrücklich aufgefordert, sich an den Arbeiten zu beteiligen. Im Rahmen der COVAX-Fazilität wurde bereits mit der Verteilung von Impfdosen begonnen, sodass im ersten Halbjahr 2021 alle Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen genügend Impfdosen erhalten sollen, um ihr gesamtes Gesundheitspersonal sowie mindestens 3 % der Bevölkerung zu impfen. Bis Jahresende soll dieser Anteil auf mindestens 20 % erhöht werden. Ein für humanitäre Zwecke angelegter Puffer von 100 Millionen Dosen, der einem transparenten Zuweisungsmechanismus unterliegt, wird dazu beitragen, einen inklusiven Zugang zu Impfstoffen für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten führen derzeit ein koordiniertes europäisches Konzept für die Verteilung von Impfstoffen ein und richten dazu einen EU-Mechanismus für eine gemeinsame Nutzung des Impfstoffbestands ein, der auf Fairness, einer schrittweisen Ausweitung, einer Vermeidung von Verschwendungen und dem Ansatz „Team Europa“ gründet. Ziel ist es dabei, bestehende bilaterale Initiativen der Mitgliedstaaten weiter zu unterstützen und zu ergänzen und einen gemeinsamen EU-Topf zu schaffen und zu erweitern, für den die Mitgliedstaaten in gleichem Maße einen Anteil ihrer Impfdosen bereitstellen. Der Mechanismus wird eingeführt und schrittweise erweitert, sobald sich die Verfügbarkeit von Impfstoffen verbessert und quantitative Ziele festgelegt werden. Die Impfdosen werden vorzugsweise über COVAX verteilt und können auch weiterhin direkt an begünstigte Länder weitergegeben werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Westbalkan, EU-Nachbarländern und Afrika liegt. Die EU wird auch weiterhin die Koordinierung und Logistik erleichtern und den Transport von Impfstoffen über das Katastrophenschutzverfahren der Union kofinanzieren. 

Parallel dazu werden die EU und ihre Mitgliedstaaten als „Team Europa“ weiterhin auf nationaler und regionaler Ebene die Vorbereitungen für sowie die Umsetzung von Impfstrategien unterstützen und ein kollektives Handeln in Partnerschaft mit regionalen und globalen Akteuren, einschließlich aus dem humanitären Bereich, gewährleisten. Auf längere Sicht wird es von entscheidender Bedeutung sein, mit den Partnerländern, insbesondere in Afrika, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, die örtlichen Gesundheitssysteme und Produktionskapazitäten, einschließlich für Impfstoffe, Diagnostika und Therapeutika, zu stärken.

Für eine Steigerung der Impfstoffproduktion auf globaler Ebene und die Lieferung von Impfdosen in bedürftige Länder ist es erforderlich, dass Behörden und Impfstoffentwickler und -hersteller weltweit verstärkt zusammenarbeiten, um freiwillige Lizenzvergabeverfahren zur Erleichterung des erforderlichen Technologietransfers zu gewährleisten. Die EU unterstützt diese Bemühungen, auch im Rahmen der Welthandelsorganisation. Sie wird mit Impfstoff produzierenden Drittländern zusammenarbeiten, um Unterbrechungen der stark integrierten Lieferketten zu vermeiden. Die EU wird ferner sicherstellen, dass ihr Transparenz- und Genehmigungsmechanismus für die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen, der eine Reihe von Ausnahmen 26 vorsieht, in einer fairen und gerechten Weise Anwendung findet.

Reaktionsbereitschaft gegenüber einem erneuten Anstieg der COVID-19-Infektionen

Die wichtigsten bereits laufenden Maßnahmen im Gesundheitswesen – Impfungen, Tests und Kontaktnachverfolgung sowie die Vorbereitung auf mögliche Varianten – bieten hinreichende Gewähr dafür, dass mit einer Umkehr der im vergangenen Jahr verzeichneten Fortschritte wohl eher nicht zu rechnen ist. Die Erfahrungen mit erneuten Anstiegen der Infektionszahlen infolge von Lockerungen bei den Beschränkungen zeigen jedoch, dass das Wissen um die Reaktionsbereitschaft der EU und der Mitgliedstaaten im Falle eines erneuten Aufflammens des Virus, etwa aufgrund einer neuen Variante, einen wichtigen Bestandteil des Vertrauensbildungsprozesses darstellt. Der oben beschriebene ECDC-Rahmen wird eine zentrale Rolle dabei spielen, jegliche Anzeichen für ein erneutes Erstarken des Virus frühzeitig zu erkennen und die am besten geeigneten Beschränkungen zu ermitteln.

Was die gesundheitspolitische Reaktion anbelangt, so unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten weiterhin im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union. Über das rund um die Uhr operative Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen kann innerhalb von Stunden die Bereitstellung medizinischer Notfallteams (wie im jüngsten Fall des in die Slowakei entsandten Arzt- und Krankenpflegepersonals aus Belgien, Dänemark und Rumänien), lebenswichtiger medizinischer Ausrüstung und von Impfstoffen (wie im Fall der kürzlich von Frankreich an die Slowakei und Tschechien gelieferten Impfdosen) sowie persönlicher Schutzausrüstung (auch aus dem rescEU-Bestand an medizinischer Ausrüstung) ermöglicht und finanziert werden. Das Soforthilfeinstrument ermöglicht einen raschen grenzüberschreitenden Patiententransfer, wodurch der Druck auf die Gesundheitseinrichtungen verringert werden kann.

Auf längere Sicht muss die EU überdies solidere Resilienz- und Vorsorgestrukturen für den Fall künftiger Pandemien schaffen. Dieses Ziel wird bereits im Zuge der Vorschläge für eine Europäische Gesundheitsunion sowie der laufenden Arbeiten an einer Europäischen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen verfolgt. Auch die laufende Überarbeitung des Katastrophenschutzverfahrens der Union wird zu diesem Ziel beitragen. Die Vorschläge für eine Europäische Gesundheitsunion, die auf eine Stärkung des EU-Rahmens für die Gesundheitssicherheit abzielen, sollten so bald wie möglich angenommen werden. Die Kommission wird im Rahmen einer von den Mitgliedern des Europäischen Rates geforderten Mitteilung über die gewonnenen Erkenntnisse ein Resilienz- und Vorsorgekonzept vorstellen.

Die EU sollte ferner erwägen, ob andere im vergangenen Jahr unternommene Notfallmaßnahmen, wie z. B. das System der „Green Lanes“, angesichts ihres Erfolges in einem Rechtsrahmen konsolidiert werden sollten, der in Reaktion auf etwaige neue Krisen aktiviert werden könnte. Im Zuge der bevorstehenden Schengen-Strategie bietet sich außerdem die Gelegenheit, solide Notfallplanungs- und Koordinierungsmechanismen für Maßnahmen in Bezug auf die Binnen- und Außengrenzen einzuführen, wobei den Erkenntnissen aus der Krise sowie der Notwendigkeit Rechnung getragen werden sollte, etwaige Beeinträchtigungen des freien Verkehrs und des Binnenmarkts so weit wie möglich zu begrenzen.

4    AUSBLICK

In den kommenden Monaten der COVID-19-Pandemie werden entschiedene Maßnahmen erforderlich sein, um zu gewährleisten, dass die Wiederherstellung des gesellschaftlichen Lebens und das Wiederhochfahren unserer Volkswirtschaften in einer sicheren und nachhaltigen Weise erfolgen. Nur durch ein koordiniertes Vorgehen auf allen Ebenen kann sichergestellt werden, dass unsere Maßnahmen zur Eindämmung der Virusinzidenz, Unterstützung der Menschen und Unternehmen und Rückführung unserer Gesellschaften zur Normalität so wirksam wie möglich sind. Die Kommission ersucht alle Organe und Mitgliedstaaten der EU darum, die gemeinsamen Bemühungen voranzutreiben: Absolute Priorität muss in diesem Zusammenhang die Ausweitung der Kommunikationsarbeit haben.

Der Europäische Rat

-sollte sich für ein abgestimmtes Konzept für sichere Öffnungen einsetzen, das auf einem soliden wissenschaftlichen Rahmen gründet;

-sollte die Koordinierung der Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie auf globaler Ebene weiter unterstützen, wobei gemäß dem Ansatz „Team Europe“ gehandelt werden sollte.

Das Europäische Parlament und der Rat

-sollten den Beratungen und der Einigung über die Vorschläge für ein digitales grünes Zertifikat Vorrang einräumen;

-sollten die Beratungen über die Legislativvorschläge zur Europäischen Gesundheitsunion beschleunigen und diesbezüglich vor Jahresende eine Einigung erzielen.

Die Europäische Kommission

-sollte die Steigerung der Impfstoffproduktion sowie eine termingerechte Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen weiter unterstützen;

-sollte weiter europaweite technische Lösungen zur Verbesserung der Interoperabilität nationaler Systeme für die Erleichterung von Reisen, den Austausch von Daten und die Kontaktnachverfolgung entwickeln;

-sollte eine europäische Strategie für Therapeutika vorlegen.

Die Mitgliedstaaten

-sollten sicherstellen, dass Impfprogramme bei zunehmender Verfügbarkeit von Impfdosen beschleunigt werden;

-sollten gewährleisten, dass vorübergehende Beschränkungen zur Bekämpfung von COVID-19 verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind;

-sollten die technische Umsetzung des digitalen grünen Zertifikats vor dem Hintergrund der zügigen Annahme des entsprechenden Vorschlags beschleunigen;

-sollten zeitnah alle Empfehlungen umsetzen und die notwendige Infrastruktur zur Nutzung der verfügbaren Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie entwickeln.

(1)      „HERA-Incubator: unsere gemeinsame proaktive Antwort auf die Bedrohung durch COVID-19-Varianten“, COM(2021) 78, 17. Februar 2021.
(2)      Das Instrumentarium für die COVID-19-Szenarioanalyse der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission bietet bereits interaktive Instrumente, mit denen die Auswirkungen von Impfstrategien in Kombination mit verschiedenen Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene simuliert werden können.
(3)      Dieses soll so gestaltet werden, dass Entscheidungsträger und Angehörige der Gesundheitsberufe in den Mitgliedstaaten gegebenenfalls ihre eigenen Schätzungen für die effektive Reproduktionszahl und die Durchimpfungsrate verwenden oder auf ECDC-Schätzungen zurückgreifen können.
(4)      Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates vom 13. Oktober 2020 für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie.
(5)      Auf der Grundlage von Artikel 77 AEUV (Schengen-Rechtsgrundlage).
(6)      Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates vom 30. Juni 2020 zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung
(7)      http://www.oecd.org/coronavirus/policy-responses/covid-19-international-mobility-and-trade-in-services-the-road-to-recovery-ec716823/
(8)      https://www.unwto.org/unwto-convenes-global-tourism-crisis-committee
(9)      https://www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/guidelines-covid-19-testing-and-quarantine-air-travellers
(10)

     Empfehlung (EU) 2020/1595 der Kommission vom 28. Oktober 2020 zu den COVID-19-Teststrategien, einschließlich des Einsatzes von Antigen-Schnelltests (C(2020) 7502)

(11)      https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/preparedness_response/docs/covid-19_rat_common-list_en.pdf
(12)

     Am 18. Dezember 2020 hat die Kommission einen Rahmenvertrag mit Abbott und Roche über den Erwerb von über 20 Millionen Antigen-Schnelltests in einer Gesamthöhe von bis zu 100 Mio. EUR unterzeichnet, der aus dem Soforthilfeinstrument (ESI) finanziert wird.

(13) C(2021) 1925
(14)   https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives?frontEndStage=ISC_WORKFLOW
(15)    https://oshwiki.eu/wiki/COVID-19:_Back_to_the_workplace_-_Adapting_workplaces_and_protecting_workers
(16)    Besonders bedroht sind junge Menschen unter 24 Jahren (13 % der gefährdeten Arbeitsplätze) und Frauen (59 % der gefährdeten Arbeitsplätze).
(17)    Quelle: Eurostat.
(18)    Am 13. Mai 2020 nahm die Kommission ein erstes Tourismus- und Verkehrspaket an, das eine Reihe von Leitlinien und Empfehlungen umfasste: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_20_870.
(19)    https://reopen.europa.eu/de/
(20)    C(2020) 169/02.
(21)    COVID-19: EU-Leitlinien für die schrittweise Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen und für Gesundheitsprotokolle im Gastgewerbe (C(2020) 3251 final).
(22)    https://cohesiondata.ec.europa.eu/stories/s/4e2z-pw8r
(23)    https://www.rebuilding-europe.eu/
(24)    Zum Beispiel „Creatives Unite“, eine Plattform von der und für die Kultur- und Kreativbranche – https://creativesunite.eu/.
(25)    Bei „Team Europa“ handelt es sich um einen Ansatz der EU, bei dem – unter Berücksichtigung der in den EU-Verträgen verankerten Zuständigkeiten der EU und der Beschlussfassungsverfahren, einschließlich der Abstimmungsregeln, – die Beiträge sämtlicher EU-Organe zusammenfließen und die von den EU-Mitgliedstaaten und den Finanzinstitutionen mobilisierten Ressourcen gebündelt werden.
(26)    Ausnahmen gelten insbesondere für Lieferungen an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die in der COVAX-Abnahmegarantie-Liste geführt werden, sowie für die Ausfuhr von Impfstoffen, die über COVAX erworben und/oder geliefert werden.
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