Allgemeine Grundrechte
Titel V der Charta der Grundrechte der Europäischen Union betrifft Bürgerrechte. Die Artikel 39 bis 46 dieses Titels enthalten Garantien in Bezug auf:
- Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament
- Aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen
- Recht auf eine gute Verwaltung
- Recht auf Zugang zu Dokumenten
- Europäische/r Bürgerbeauftragte/r
- Petitionsrecht
- Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit
- Diplomatischer und konsularischer Schutz
Schutz Ihrer Grundrechte
Die Behörden der EU-Länder müssen die Charta der Grundrechte nur bei Umsetzung von EU-Recht einhalten. Grundrechte werden durch die Verfassung Ihres Landes geschützt.
Wie melde ich eine Verletzung meiner Rechte?
Richten Sie Ihre Beschwerde an die zuständige nationale Behörde, Regierung, nationalen Gerichte oder eine eigens eingerichtete Stelle für Menschenrechte.